Sitzung: 06.04.2020 GSN/004/2020
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat
gemeinsam mit dem Staatsministerium der Justiz und den kommunalen
Spitzenverbänden in Bayern Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke
erarbeitet.
Die Handlungsempfehlungen haben das Ziel, ein
ausgewogenes Verfahren anzubieten, das einerseits die kommunalen Wahlbeamten
(1. Bürgermeister) so weit wie möglich vor dem Risiko eines Verdachtes der
Strafbarkeit wegen Vorteilsnahme (§ 331 Strafgesetzbuch) schützt, andererseits
den dadurch notwendigen Verwaltungsaufwand so weit wie möglich in Grenzen zu
halten und insbesondere die Spendenbereitschaft sowie das Spendenaufkommen
nicht zu beeinträchtigen.
Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft dokumentiert
die eingegangenen Spenden. Über die Annahme muss der Gemeinderat befinden.
Als Maßstab für die Annahme sollte gelten, dass für
einen objektiven, unvoreingenommenen Beobachter nicht der Eindruck entsteht,
die Gemeinde ließe sich durch die Zuwendung bei ihrer Aufgabenwahrnehmung
beeinflussen. Das kann insbesondere dann relevant sein, wenn rechtliche
Beziehungsverhältnisse zwischen dem Zuwendungsgeber und der Gemeinde bestehen.
Die Übersicht über die angenommenen Spenden wird
jährlich der Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld zur Kenntnis
vorgelegt.
Beschluss:
Folgende Spenden an die Gemeinde Strahlungen wurden im Jahr 2019 durch
die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt dokumentiert:
Anbieter / Geber der
Zuwendung |
Tag d. Angebots / |
Art der Zuwendung |
Betrag |
Zweck |
rechtl. Beziehungsverh. |
Jagdgenossenschaft
Strahlungen |
28.11.2019 |
Geldzuwendung |
30.000,00 € |
für
den Neubau des Feuerwehrhauses |
nichts bekannt |
Gesamtsumme: |
30.000,00 € |
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der genannten Spenden für die
gemeindlichen Zwecke im Haushaltsjahr 2019, wie dokumentiert, zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |