Sitzung: 06.04.2020 GSN/004/2020
Die Maßnahme „Kommunikationshof“ ist in der Bedarfsmeldung – Jahresantrag 2020 – zur Städtebauförderung mit folgenden Werten enthalten:
Voraussichtliche förderfähige Kosten 220.000
€
davon bereits für Grunderwerb verausgabt 120.000
€
damit Rest für bauliche Maßnahmen (förderfähig) 100.000 €
Umsetzung geplant im Jahr 2023
Im ISEK gibt es verschiedene Lösungsansätze, insbesondere zur Verbesserung der Engstelle. Städtebauliches Ziel ist der Erhalt der raumprägenden Gebäudekante. Ein Teilrückbau des hinteren (westlichen) Gebäudeteils kann dabei in die Überlegungen einbezogen werden (s. ISEK S. 98, S. 124).
Nach telefonischer Rücksprache mit dem SG Städtebauförderung der Regierung von Unterfranken (Herrn Zeller) befürwortet er eine Machbarkeitsstudie für das Grundstück unter Berücksichtigung der konkreten umfassenden Planungsüberlegungen der Gemeinde.
Die Ziele für das Grundstück mit Gebäudebestand, Nebengebäuden und den weiteren Überlegungen zur Verbesserung der Verkehrssituation (ISEK S. 140) sind von der Gemeinde zu beschreiben und vom Gemeinderat grundsätzlich zu beschließen. Auf dieser Basis kann eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden. Die Honorarkosten hierfür sind förderfähig. Das Förderverfahren ist vorzuschalten, es müssen drei Honorarangebote eingeholt werden.
Eine Machbarkeitsstudie ist nach dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume der HOAI 2013 eine „Besondere Leistung“ zur Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung und damit nicht über die Honorartabellen zu berechnen. Es kann von Honorarkosten in der Größenordnung von etwa 4.500,- € brutto zuzüglich etwa 2.500,- € für das Aufmaß und das Zeichnen des Bestandes, insgesamt ca. 7.000,- € ausgegangen werden.
Der Gemeinderat legt folgende Planungsziele fest:
- Verlegung des Weges „Kurze Gasse“
- Prüfung der Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Kanal, Strom etc.)
- Schaffung Gehweg (Entschärfung Engstelle)
- Einrichtung Kommunikationshof in Holzbauweise mit öffentlichen Toiletten; ggf. Kombinationslösung mit einem Ladengeschäft
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt für die Objekte Hauptstraße 2, Fl. Nr. 197 und Hauptstraße 4, Fl.
Nr. 132 in Strahlungen eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, unter
Berücksichtigung folgender Planungsziele:
- Verlegung des Weges „Kurze Gasse“
- Prüfung der Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Kanal, Strom etc.)
- Schaffung Gehweg (Entschärfung Engstelle)
· Einrichtung Kommunikationshof in Holzbauweise mit öffentlichen Toiletten; Kombinationslösung mit einem Ladengeschäft
Die Honorarkosten
für die Machbarkeitsstudie werden von der Regierung von Unterfranken gefördert.
Die Verwaltung wird
beauftragt, drei Honorarangebote einzuholen und einen Zuwendungsantrag bei der
Regierung von Unterfranken zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |