Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Wohnhausneubau mit Büro und Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1254/11 im Kreuzbergblick 22 in der Gemeinde Strahlungen vorgelegt.

 

Die Bauherren beantragen den Neubau eines zweigeschossigen Wohnhauses, mit Büroräumen im Keller unter der Doppelgarage. Als Dachform ist ein Flachdach geplant.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1254/11 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt III“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Das Vorhaben kann nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Die Abstandsfläche von 0,615 m über eine Länge von ca. 10 m wird vom Nachbarn Grundstück Fl. Nr. 1254/9 übernommen.

 

Es werden 4 Stellplätze für das Einfamilienwohnhaus mit Büroräumen nachgewiesen. Dies entspricht den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

 

Die Nachbarn haben durch Unterschriftenleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Stellungnahme Sachgebiet Tiefbau:

 

Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt erfolgt über die Straße „Kreuzbergblick“.

Zur Anbindung an die Wasserversorgung steht bereits eine Anschlussleitung am Grundstück zur Verfügung.

Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Auf dem Grundstück sind zwei Kontrollschächte zur Anbindung der Grundstücksentwässerung an den Schmutz- bzw. Oberflächenwasserkanal vorhanden.

Die vorgesehene Entwässerungsrinne zur Vermeidung von Oberflächenwasserabfluss auf die öffentlichen Flächen ist zwingend herzustellen und an den Kontrollschacht (Oberflächenwasser) anzuschließen.

 

Auf dem Grundstück ist ein Pool vorgesehen. Bei Einleitung von Abwässern aus dem Schwimmbecken in die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Strahlungen,

haben diese Abwässer den gesetzlichen Bestimmungen von „häuslichem Abwasser“ zu entsprechen (Einleitungsverbote § 15 EWS).

 

Der Bauantrag sieht den Bau einer Regenwasserzisterne mit Überlauf in eine Rigole bzw. in einen Sickerschacht vor. Um eine Schädigung des öffentlichen Weges unterhalb des Grundstücks durch Oberflächenwasser aus dem Grundstück zu vermeiden, ist auf eine ausreichende Dimensionierung der Sickereinrichtung zu achten, gerade angesichts der relativ schwachen Durchlässigkeit der dort anstehenden Böden.

 

Die Fertigstellung der Grundstücksentwässerung ist der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale anzuzeigen.

 

Der Gemeinderat wird hiervon in Kenntnis gesetzt.