Sitzung: 06.04.2020 GSN/004/2020
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Wohnhausneubau mit Büro und
Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1254/11 im Kreuzbergblick 22 in der Gemeinde
Strahlungen vorgelegt.
Die Bauherren beantragen den Neubau eines zweigeschossigen Wohnhauses,
mit Büroräumen im Keller unter der Doppelgarage. Als Dachform ist ein Flachdach
geplant.
Das Grundstück Fl. Nr. 1254/11 liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt III“. Die Festsetzungen des
Bebauungsplanes werden eingehalten. Das Vorhaben kann nach Art. 58 der Bayer.
Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.
Die Abstandsfläche von 0,615 m über eine Länge von ca. 10 m wird vom
Nachbarn Grundstück Fl. Nr. 1254/9 übernommen.
Es werden 4 Stellplätze für das Einfamilienwohnhaus mit Büroräumen
nachgewiesen. Dies entspricht den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung.
Die Nachbarn haben durch Unterschriftenleistung auf den Planunterlagen
ihre Zustimmung erteilt.
Stellungnahme Sachgebiet Tiefbau:
Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt erfolgt über die Straße „Kreuzbergblick“.
Zur Anbindung an die Wasserversorgung steht bereits eine
Anschlussleitung am Grundstück zur Verfügung.
Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Auf dem Grundstück sind zwei
Kontrollschächte zur Anbindung der Grundstücksentwässerung an den Schmutz- bzw.
Oberflächenwasserkanal vorhanden.
Die vorgesehene Entwässerungsrinne zur Vermeidung von Oberflächenwasserabfluss
auf die öffentlichen Flächen ist zwingend herzustellen und an den Kontrollschacht
(Oberflächenwasser) anzuschließen.
Auf dem Grundstück ist ein Pool vorgesehen. Bei Einleitung von Abwässern
aus dem Schwimmbecken in die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde
Strahlungen,
haben diese Abwässer den gesetzlichen Bestimmungen von „häuslichem
Abwasser“ zu entsprechen (Einleitungsverbote § 15 EWS).
Der Bauantrag sieht den Bau einer Regenwasserzisterne mit Überlauf in
eine Rigole bzw. in einen Sickerschacht vor. Um eine Schädigung des
öffentlichen Weges unterhalb des Grundstücks durch Oberflächenwasser aus dem
Grundstück zu vermeiden, ist auf eine ausreichende Dimensionierung der
Sickereinrichtung zu achten, gerade angesichts der relativ schwachen
Durchlässigkeit der dort anstehenden Böden.
Die Fertigstellung der Grundstücksentwässerung ist der Verwaltungsgemeinschaft
Bad Neustadt a. d. Saale anzuzeigen.
Der Gemeinderat wird hiervon in Kenntnis gesetzt.