Gem. Art. 27 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) ist der erste Bürgermeister zu vereidigen.

 

Der Diensteid hat folgenden Wortlaut:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

 

Der lebensälteste Gemeinderat, Herr Heribert Pfister, nahm Herrn ersten Bürgermeister Johannes Hümpfner, den Diensteid ab.