Sitzung: 04.05.2020 GSN/005/2020
Gem. Art. 27 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) ist der erste
Bürgermeister zu vereidigen.
Der Diensteid hat folgenden Wortlaut:
„Ich
schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der
Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte
Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Der lebensälteste Gemeinderat, Herr Heribert Pfister, nahm Herrn ersten
Bürgermeister Johannes Hümpfner, den Diensteid ab.