Sitzung: 04.05.2020 GSN/005/2020
Nach § 17 Abs. 1 der bisherigen Geschäftsordnung für den Gemeinderat ist
die Vertretung des ersten Bürgermeisters durch einen zweiten Bürgermeister und
erforderlichenfalls durch einen dritten Bürgermeister geregelt. Darüber hinaus
ist keine weitere Stellvertretung festgelegt.
Soweit der Gemeinderat an diesen Regelungen festhalten will, wird
folgender Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat bestimmt, dass zur Vertretung des ersten Bürgermeisters
ein/e zweite/r Bürgermeister/in und für den Fall der Verhinderung des ersten
und des/r zweiten Bürgermeister/in ein/e dritte/r Bürgermeister/in gewählt
wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |