Sitzung: 04.05.2020 GSN/005/2020
Nach Art. 35 Abs. 1 GO wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte für die
Dauer seiner Wahlzeit die weiteren Bürgermeister/innen. Weitere Bürgermeister/innen
sind Ehrenbeamte der Gemeinde.
Zum/r weiteren Bürgermeister/in sind die ehrenamtlichen
Gemeinderatsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum
ersten Bürgermeister erfüllen. Diese Voraussetzungen nach Art. 39 des Gemeinde-
und Landkreiswahlgesetzes erfüllen alle Gemeinderatsmitglieder des Gemeinderats
Strahlungen.
Die Wahl des/r zweiten Bürgermeisters/in ist zwingend in geheimer
Abstimmung vorzunehmen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der
abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind
ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die
Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält
keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so
tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein.
Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los. (Art. 51 Abs. 3
GO).
Für die Wahl des/r zweiten Bürgermeisters/in können aus dem Gemeinderat
Vorschläge geäußert werden. Die Gemeinderäte sind bei der Wahl nicht an die
Vorgeschlagenen gebunden.
Herr erster Bürgermeister Hümpfner schlug für die Wahl zum zweiten
Bürgermeister, Herrn Bernhard Burger vor. Herr Burger ist langjähriger
Gemeinderat und war in der Vergangenheit erster bzw. dritter Bürgermeister der
Gemeinde. Damit wären für den Vertretungsfall fundierte fachliche Kenntnisse
vorhanden.
Weitere Vorschläge wurden nicht unterbreitet.
Ergebnis der Wahl zum/zur zweiten
Bürgermeister/in:
Auf den Bewerber Bernhard Burger entfielen 8 Stimmen, ein Stimmzettel
war ungültig (leer).
Damit ist Herr Bernhard Burger zum zweiten Bürgermeister der Gemeinde
Strahlungen gewählt. Herr Burger nahm die Wahl an und bedankte sich für das
Vertrauen.