Nach Art. 35 Abs. 1 GO wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit die weiteren Bürgermeister/innen. Weitere Bürgermeister/innen sind Ehrenbeamte der Gemeinde.

 

Zum/r weiteren Bürgermeister/in sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen. Diese Voraussetzungen nach Art. 39 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes erfüllen alle Gemeinderatsmitglieder des Gemeinderats Strahlungen.

 

Die Wahl des/r dritten Bürgermeisters/in ist zwingend in geheimer Abstimmung vorzunehmen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los. (Art. 51 Abs. 3 GO).

 

Für die Wahl des/der dritten Bürgermeisters/in können aus dem Gemeinderat Vorschläge geäußert werden. Die Gemeinderäte sind bei der Wahl nicht an die Vorgeschlagenen gebunden.

 

Zur Wahl als dritte Bürgermeisterin wurde von ersten Bürgermeister Hümpfner Frau Nadine Wehner-Hach vorgeschlagen. Weitere Vorschläge wurden nicht unterbreitet.


Ergebnis der Wahl zum/zur dritten Bürgermeister/in:

 

Auf die Bewerberin Nadine Wehner-Hach entfielen 8 Stimmen, ein Stimmzettel war ungültig.

Damit ist Frau Wehner-Hach zur dritten Bürgermeisterin gewählt. Sie nahm die Wahl an und bedankte sich für das Vertrauen.