Sitzung: 04.05.2020 GSN/005/2020
Nach Art. 35 Abs. 1 GO wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte für die
Dauer seiner Wahlzeit die weiteren Bürgermeister/innen. Weitere Bürgermeister/innen
sind Ehrenbeamte der Gemeinde.
Zum/r weiteren Bürgermeister/in sind die ehrenamtlichen
Gemeinderatsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum
ersten Bürgermeister erfüllen. Diese Voraussetzungen nach Art. 39 des Gemeinde-
und Landkreiswahlgesetzes erfüllen alle Gemeinderatsmitglieder des Gemeinderats
Strahlungen.
Die Wahl des/r dritten Bürgermeisters/in ist zwingend in geheimer
Abstimmung vorzunehmen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der
abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind
ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die
Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält
keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so
tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein.
Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los. (Art. 51 Abs. 3
GO).
Für die Wahl des/der dritten Bürgermeisters/in können aus dem
Gemeinderat Vorschläge geäußert werden. Die Gemeinderäte sind bei der Wahl
nicht an die Vorgeschlagenen gebunden.
Zur Wahl als dritte Bürgermeisterin wurde von ersten Bürgermeister
Hümpfner Frau Nadine Wehner-Hach vorgeschlagen. Weitere Vorschläge wurden nicht
unterbreitet.
Ergebnis der Wahl zum/zur dritten
Bürgermeister/in:
Auf die Bewerberin Nadine Wehner-Hach entfielen 8 Stimmen, ein
Stimmzettel war ungültig.
Damit ist Frau Wehner-Hach zur dritten Bürgermeisterin gewählt. Sie nahm
die Wahl an und bedankte sich für das Vertrauen.