Sitzung: 04.05.2020 GSN/005/2020
Die Gemeinde Strahlungen ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Bad
Neustadt a. d. Saale. Vertreter für die Gemeinschaftsversammlung sind der erste
Bürgermeister und ein Gemeinderatsmitglied; für jedes volle Tausend ihrer
Einwohner entsendet die Gemeinde ein weiteres Gemeinderatsmitglied. Die
Gemeinde Strahlungen bestellt somit neben dem ersten Bürgermeister ein weiteres
Gemeinderatsmitglied für die Gemeinschaftsversammlung.
Im Vertretungsfall wird der erste Bürgermeister nach der Verwaltungsgemeinschaftsordnung
durch den zweiten Bürgermeister vertreten.
Beschluss:
Mitglied |
Stellvertretung |
Heiko Werner |
Nadine
Wehner-Hach |
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |