Die Gemeinde Strahlungen ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale. Vertreter für die Gemeinschaftsversammlung sind der erste Bürgermeister und ein Gemeinderatsmitglied; für jedes volle Tausend ihrer Einwohner entsendet die Gemeinde ein weiteres Gemeinderatsmitglied. Die Gemeinde Strahlungen bestellt somit neben dem ersten Bürgermeister ein weiteres Gemeinderatsmitglied für die Gemeinschaftsversammlung.

 

Im Vertretungsfall wird der erste Bürgermeister nach der Verwaltungsgemeinschaftsordnung durch den zweiten Bürgermeister vertreten.



Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9