Sitzung: 15.05.2020 GSN/016/2020
Die Gemeinde Strahlungen hat in den Jahren 2015 und 2016 Bedarfszuweisungen in Form von Stabilisierungshilfe erhalten (100.000 € für 2015 und 200.000 € für 2016).
Folgeanträge für die Jahre 2017 und 2018 wurden mit dem Hinweis auf die vergleichsweise gute finanzielle Situation der Gemeinde Strahlungen abgelehnt.
Im
Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2020 wurde aus der Mitte des
Gemeinderates vorgeschlagen, aufgrund der weiterhin bestehenden strukturellen
Härte der Gemeinde, für das Jahr 2020 erneut einen Antrag zu stellen. Nachdem
die Antragsvoraussetzungen und der Modus bei der Verteilung jährlich angepasst
werden und somit im Voraus keine gesicherte Aussage über den Erfolg einer
Antragstellung möglich ist, unterstützt die Verwaltung die Antragstellung.
Ziel der Stabilisierungshilfe ist insbesondere die Wiedererlangung der
dauerhaften Leistungsfähigkeit der Gemeinde.
Im HHK wird insbesondere auf die bereits vom Gemeinderat getroffenen Entscheidungen in der Vergangenheit und deren bereits eingetretenen positiven finanziellen Auswirkungen hingewiesen.
Beschluss:
Folgende Anlagen
sind Bestandteil des Haushaltskonsolidierungskonzepts:
Tabellarische
Übersicht „Mehreinnahmen / Minderausgaben“
Auflistung der
freiwilligen Leistungen inkl. der Defizite aus den defizitären Einrichtungen
Investitionsprogramm
Die Umsetzung des
Haushaltskonsolidierungskonzepts wird beschlossen.
Sowohl das
Haushaltskonsolidierungskonzept (Fortschreibung 2019) als auch seine Anlagen
werden zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt und sind Anlage zu diesem.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |