Sitzung: 15.05.2020 GSN/016/2020
Stabilisierungshilfen
können mehrere – grundsätzlich maximal 5 – Jahre bewilligt werden.
Über die
Bewilligung einer Stabilisierungshilfe und deren Höhe wird, insbesondere in
Abhängigkeit von der Erfüllung der hierfür notwendigen Voraussetzungen und der
Umsetzung der im vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzept enthaltenen
Sanierungsmaßnahmen bzw. weitergehenden Konsolidierungsbemühungen, entschieden.
Der Gemeinderat Strahlungen hat in der heutigen Sitzung bereits die
Fortschreibung 2019 des gemeindlichen Haushaltskonsolidierungskonzepts (HHK)
sowie dessen Umsetzung beschlossen.
Über die
Bewilligung einer Stabilisierungshilfe entscheidet der Verteilerausschuss
voraussichtlich Ende Oktober 2020 (Zusammensetzung: Vertreter des
Finanzministeriums und der kommunalen Spitzenverbände).
Ein Antrag ist bis
spätestens 20. Mai 2020 dem Landratsamt Rhön-Grabfeld vorzulegen. Das
Landratsamt prüft und bewertet den Antrag und leitet diesen anschließend an die
Regierung von Unterfranken weiter.
Insbesondere
folgende Regularien sind dabei zu beachten:
Ø
Die Stabilisierungshilfe wird auf zwei Grundsäulen
– Schuldentilgung und Investitionshilfen – aufgeteilt;
Ø
Die enger gefassten Zugangsvoraussetzungen
(Vorliegen eines Härtefalls, Beschränkung von Kreditaufnahmen etc.) sowie die
Einschränkung auf Bewilligungszeiträume und zeitliche Befristungen gestalten
das Verfahren zunehmend anspruchsvoller;
Ø
Für Sondertilgungen (Kredit älter als 5
Jahre sowie auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung, da sonst unwirtschaftlich)
sind Verwendungszeitpunkte von 11/20 bis 12/21 möglich; nachrangig wäre die
Stabilisierungshilfe der 1. Säule Schuldentilgung auch für die Leistung der ordentlichen
Tilgungen verwendbar.
Ø
Investitionshilfen (2. Säule) für Investitionen in
die gemeindliche Grundausstattung (Pflichtaufgabenbereich) können 2020
für den Ausgabezeitraum 2021 bis einschließlich 2024 (Eigenanteile, für
die noch keine Stabilisierungshilfe gewährt wurde) beantragt werden; hierfür
werden unter anderem eigentlich die bereits dreimalige Bewilligung einer
Stabilisierungshilfe als Zugangsvoraussetzung sowie z. T. auch eine Begrenzung
auf einen Dreijahreszeitraum genannt.
Folgende
Positionen werden zur Beantragung vorgeschlagen:
Beschluss:
Begründet wird die
Höhe mit Schuldentilgungen in Höhe
von 130.125 € sowie Investitionshilfen für Investitionen in
die gemeindliche Grundausstattung über 970.000
€.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |