Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage auf den Grundstücken Fl. Nr. 1251/3 und Fl. Nr. 1254/1 im Kreuzbergblick 1 in der Gemeinde Strahlungen vorgelegt.

 

Der Bauherr beantragt den Neubau einer Doppelgarage mit einem Walmdach, Dachneigung 30°. Für das Wohngebäude wird ein separater Bauantrag gestellt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1254/11 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt III“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Das Vorhaben kann nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Die Nachbarn haben durch Unterschriftenleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Stellungnahme Sachgebiet Tiefbau:

Die Zufahrt erfolgt über die Straße Kreuzbergblick.

Zur Anbindung an die Wasserversorgung steht bereits eine Anschlussleitung am Grundstück zur Verfügung.

Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Auf dem Grundstück sind zwei Kontrollschächte zur Anbindung der Grundstücksentwässerung an den Schmutz- bzw. Oberflächenwasserkanal vorhanden. Grund-, Drän-, Kühl- und Quellwasser dürfen nicht eingeleitet werden.

Die Fertigstellung der Grundstücksentwässerung ist der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale anzuzeigen.

 

Der Gemeinderat wird hiervon in Kenntnis gesetzt.