Sitzung: 09.06.2020 GSN/006/2020
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage auf den
Grundstücken Fl. Nr. 1251/3 und Fl. Nr. 1254/1 im Kreuzbergblick 1 in der
Gemeinde Strahlungen vorgelegt.
Der Bauherr beantragt den Neubau einer Doppelgarage mit einem Walmdach, Dachneigung
30°. Für das Wohngebäude wird ein separater Bauantrag gestellt.
Das Grundstück Fl. Nr. 1254/11 liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt III“. Die Festsetzungen des
Bebauungsplanes werden eingehalten. Das Vorhaben kann nach Art. 58 der Bayer.
Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.
Die Nachbarn haben durch Unterschriftenleistung auf den Planunterlagen
ihre Zustimmung erteilt.
Stellungnahme Sachgebiet Tiefbau:
Die Zufahrt erfolgt über die Straße Kreuzbergblick.
Zur Anbindung an die Wasserversorgung steht bereits eine Anschlussleitung
am Grundstück zur Verfügung.
Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Auf dem Grundstück sind zwei
Kontrollschächte zur Anbindung der Grundstücksentwässerung an den Schmutz- bzw.
Oberflächenwasserkanal vorhanden. Grund-, Drän-, Kühl- und Quellwasser
dürfen nicht eingeleitet werden.
Die Fertigstellung der Grundstücksentwässerung ist der
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale anzuzeigen.
Der Gemeinderat wird hiervon in Kenntnis gesetzt.