Sitzung: 09.06.2020 GSN/006/2020
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag Wintergartenan-,
Dachgeschossaus- und Carportneubau auf dem Grundstück Fl. Nr. 441 in der
Sonnenstraße 5 in Strahlungen vorgelegt.
Der Wintergartenanbau im Erdgeschoss Richtung Norden zwischen dem
Wohnhaus und dem Nebengebäude wurde vor längerer Zeit in der Annahme der
Verfahrensfreiheit in Holzbauweise errichtet. Der Dachgeschossausbau erfolgte
in Trockenbauweise. Durch die Umbaumaßnahmen entstanden drei Wohneinheiten. Ein
Dachgeschossausbau, bei dem einzelne Aufenthaltsräume entstehen und die
Dachkonstruktion und die äußere Gestalt des Gebäudes nicht verändert wird ist
gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 11 Buchstabe c) der Bayerischen Bauordnung
verfahrensfrei zulässig. Ein Ausbau, bei dem eine neue Wohneinheit entsteht,
wird nicht von der Verfahrensfreiheit erfasst.
Rechts vor dem Nebengebäude ist ein Carportneubau für ein Kraftfahrzeug
mit Satteldach angeglichen an die Bestandsgebäude mit einer Größe von 3 m
Breite, 6,50 m Länge und einer Wandhöhe von 2,6 m geplant. Es handelt sich bei
dem Carport grundsätzlich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1
Nr. 1 b der Bayerischen Bauordnung.
Das Grundstück Fl. Nr. 441 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Karlsberg“. Da sich der Standort des Carports außerhalb der im
Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen befindet, ist die Zustimmung zu einer
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Des Weiteren ist ein Antrag auf Abweichung von § 2 Abs. 1 der Garagen-
und Stellplatzverordnung nötig. Zwischen Garagen und öffentlichen
Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden
sein. Baurechtlich wird ein Carport genauso behandelt wie eine Garage.
Abweichungen können gestattet werden, wenn wegen der Sicht auf die öffentliche
Verkehrsfläche keine Bedenken bestehen.
Für die Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften (GaStellV)
liegt die Zuständigkeit bei der Bauaufsichtsbehörde.
Bei einem Abstand von mindestens 1 m zwischen dem Carport und dem Gehweg
geht von dem Bauwerk keine Gefährdung für den öffentlichen Verkehr aus, gerade
auch da das Carport von allen Seite offen geplant ist.
Die Planung sieht vier Stellplätze (Zwei Stellplätze in der Garage, ein
Stellplatz im Carport und ein Stellplatz östlich neben dem Carport) auf dem
Grundstück vor. Da das Grundstück Fl. Nr. 441 im Altortbereich von Strahlungen
liegt, erfolgt die Berechnung der erforderlichen Stellplätze nicht nach der
gemeindlichen Stellplatzsatzung, sondern nach den Richtlinien des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern. Diese fordert für Mehrfamilienhäuser und
sonstige Gebäude mit Wohnungen 1 Stellplatz je Wohnung. Es werden somit mehr
Stellplätze als gefordert nachgewiesen.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben
zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag Wintergartenan-, Dachgeschossaus- und Carportneubau auf
dem Grundstück Fl. Nr. 441 in der Sonnenstraße 5 in Strahlungen entsprechend den
vorgelegten Bauantragsunterlagen.
Die Zustimmung zur Nichteinhaltung der im Bebauungsplan festgesetzten
Baugrenze und der Unterschreitung des Mindestabstandes vor Garagen wird unter
der Auflage erteilt, dass das Carport dauerhaft von allen Seiten offen bleibt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |
|
|
|
|
Erster
Bürgermeister Johannes Hümpfner nimmt wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art.
49 der Gemeindeordnung nicht an der Beratung und Abstimmung teil.