Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung für den Abriss der Nebenanlagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 238 im Tannenweg 2 in Strahlungen vorgelegt.

 

Im östlichen Grundstücksbereich sollen die in der Anlage 1 markierten freistehenden, mit den Dachflächen überlappende Nebengebäude abgerissen werden. Nach dem Abriss soll ein Garten mit Rasenfläche entstehen, die weitere Hoffläche verbleibt und soll mit Betonpflastersteinen begradigt werden.

 

Grundsätzlich sind die Beseitigungen baurechtlich verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 (Carport) und Nr. 2 (südliche Nebengebäude) der Bayerischen Bauordnung zulässig.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 238 befindet sich jedoch im förmliche festgesetzten Sanierungsgebiet „Altort Strahlungen“. In förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten bedürfen auch verfahrensfreie Vorhaben der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde Strahlungen gemäß § 3 der Sanierungssatzung i. V. m. § 144 Abs. 1 und § 14 BauGB. Die Genehmigung muss versagt werden, wenn das Vorhaben erkennbar den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Sanierung zuwiderlaufen, bzw. diese unmöglich machen würde. Der Maßstab ist hierfür das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK).

 

Nach jetzigem Kenntnisstand ist im Bereich des Grundstückes kein Projekt der Innenentwicklung im Rahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) vorgesehen.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur sanierungsrechtlichen Genehmigung nach § 144 BauGB für den Abriss der Nebenanlagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 238 im Tannenweg 2 in Strahlungen entsprechend dem eingereichten Lageplan.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9

 

Herr Gemeinderat Johannes Schultheis nimmt wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 der Gemeindeordnung nicht an der Beratung und Abstimmung teil.