Sitzung: 09.06.2020 GSN/006/2020
Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung für
den Abriss der Nebenanlagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 238 im Tannenweg 2 in
Strahlungen vorgelegt.
Im östlichen Grundstücksbereich sollen die in der Anlage 1 markierten freistehenden,
mit den Dachflächen überlappende Nebengebäude abgerissen werden. Nach dem
Abriss soll ein Garten mit Rasenfläche entstehen, die weitere Hoffläche
verbleibt und soll mit Betonpflastersteinen begradigt werden.
Grundsätzlich sind die Beseitigungen baurechtlich verfahrensfrei nach
Art. 57 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 (Carport) und Nr. 2 (südliche Nebengebäude) der
Bayerischen Bauordnung zulässig.
Das Grundstück Fl. Nr. 238 befindet sich jedoch im förmliche
festgesetzten Sanierungsgebiet „Altort Strahlungen“. In förmlich festgesetzten
Sanierungsgebieten bedürfen auch verfahrensfreie Vorhaben der schriftlichen
Genehmigung der Gemeinde Strahlungen gemäß § 3 der Sanierungssatzung i. V. m. §
144 Abs. 1 und § 14 BauGB. Die Genehmigung muss versagt werden, wenn das
Vorhaben erkennbar den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Sanierung
zuwiderlaufen, bzw. diese unmöglich machen würde. Der Maßstab ist hierfür das
Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK).
Nach jetzigem Kenntnisstand ist im Bereich des Grundstückes kein
Projekt der Innenentwicklung im Rahmen des Integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzept (ISEK) vorgesehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur sanierungsrechtlichen
Genehmigung nach § 144 BauGB für den Abriss der Nebenanlagen auf dem Grundstück
Fl. Nr. 238 im Tannenweg 2 in Strahlungen entsprechend dem eingereichten
Lageplan.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |
Herr Gemeinderat Johannes Schultheis nimmt wegen persönlicher
Beteiligung gemäß Art. 49 der Gemeindeordnung nicht an der Beratung und
Abstimmung teil.