Erster Bürgermeister Johannes Hümpfner erläutert dem Gemeinderat die derzeitige steuerliche Situation im Bereich der Gewerbesteuer, sowie die kurzfristig aufgrund der Corona-Pandemie in Kraft getretenen Änderungen und deren unmittelbare Auswirkungen, insbesondere auch für die Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde Strahlungen.

 

Er schlägt daher vor, den Hebesatz für die Gewerbesteuer gemäß § 16 Abs. 3 Gewerbesteuergesetz (GewStG) rückwirkend zum 01.01.2020 auf 400 v.H. zu erhöhen.

 

Die Summe der veranlagten Messbeträge für 2020 liegt bei 61.358,08 Euro, entspricht einer Gewerbesteuer in Höhe von 233.100,-- Euro (Stand heute, gerundet).

 

 

Der Gemeinderat berät sich und fasst folgenden Beschluss:

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Strahlungen beschließt den beigefügten Satzungsentwurf über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer).

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden rückwirkend ab dem 01.01.2020 und für die Folgejahre wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (A) mit 450 v.H. (unverändert)

Grundsteuer für die Grundstücke (B) mit 450 v.H. (unverändert),

Gewerbesteuer mit 400 v.H.

 

Die Satzung ist in der beigefügten Fassung auszufertigen und ortsüblich bekannt zu geben. Eine Ausfertigung ist dem Protokoll als Bestandteil des Beschlusses als Anlage beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9