Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf den Grundstücken Fl. Nr. 1251/3 und Fl. Nr. 1254/1 im Kreuzbergblick 1 in der Gemeinde Strahlungen vorgelegt.

 

Der Bauherr beantragt den Neubau eines Einfamilienhauses mit einem Walmdach, Dachneigung 25°. Für das Garagengebäude wurde ein separater Bauantrag gestellt.

 

Die Grundstücke Fl. Nr. 1251/3 und Fl. Nr. 1254/1 liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt III“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Das Vorhaben kann nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Stellungnahme Sachgebiet Tiefbau:

Die Erschließung ist gesichert.

Die Zufahrt erfolgt über die Straße „Kreuzbergblick“.

Zur Anbindung an die Wasserversorgung steht bereits eine Anschlussleitung am Grundstück zur Verfügung.

Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Auf dem Grundstück sind zwei Kontrollschächte zur Anbindung der Grundstücksentwässerung an den Schmutz- bzw. Oberflächenwasserkanal vorhanden. Grund-, Drän-, Kühl- und Quellwasser dürfen nicht eingeleitet werden.

Die vorgesehene Entwässerungsrinne zur Vermeidung von Oberflächenwasserabfluss auf die öffentlichen Flächen ist zwingend herzustellen und an den Kontrollschacht (Oberflächenwasser) anzuschließen.

Die Fertigstellung der Grundstücksentwässerung ist der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale anzuzeigen.

 

Der Gemeinderat wird hiervon in Kenntnis gesetzt.