Sitzung: 14.07.2020 GSN/007/2020
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses
auf den Grundstücken Fl. Nr. 1251/3 und Fl. Nr. 1254/1 im Kreuzbergblick 1 in
der Gemeinde Strahlungen vorgelegt.
Der Bauherr beantragt den Neubau eines Einfamilienhauses mit einem Walmdach,
Dachneigung 25°. Für das Garagengebäude wurde ein separater Bauantrag gestellt.
Die Grundstücke Fl. Nr. 1251/3 und Fl. Nr. 1254/1 liegen im
Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt III“. Die
Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Das Vorhaben kann nach
Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.
Stellungnahme Sachgebiet Tiefbau:
Die Erschließung ist gesichert.
Die Zufahrt erfolgt über die Straße „Kreuzbergblick“.
Zur Anbindung an die Wasserversorgung steht bereits eine
Anschlussleitung am Grundstück zur Verfügung.
Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Auf dem Grundstück sind zwei
Kontrollschächte zur Anbindung der Grundstücksentwässerung an den Schmutz- bzw.
Oberflächenwasserkanal vorhanden. Grund-, Drän-, Kühl- und Quellwasser dürfen
nicht eingeleitet werden.
Die vorgesehene Entwässerungsrinne zur Vermeidung von
Oberflächenwasserabfluss auf die öffentlichen Flächen ist zwingend herzustellen
und an den Kontrollschacht (Oberflächenwasser) anzuschließen.
Die Fertigstellung der Grundstücksentwässerung ist der
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale anzuzeigen.
Der Gemeinderat wird hiervon in Kenntnis gesetzt.