Sitzung: 17.08.2020 GSN/008/2020
Die Gemeinde Strahlungen
möchte die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines ca. 3,6
ha großen Solarparks im Gemarkungsbereich „Hoheroth“, zwischen der Ortschaft
Strahlungen und der Autobahn A71 schaffen. Ziel des Bebauungsplans „Solarpark-Hoheroth“
ist es, durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „SO-Photovoltaik“
gem. § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Errichtung und den Betrieb
einer Photovoltaik-Freiflächenanlage, inkl. Nebenanlagen und ggf. notwendigen Erschließungswegen
als Solarpark zur Erzeugung von elektrischer Energie / Nutzung von
Sonnenenergie zu ermöglichen und zu sichern. Sie dient auch einer generellen
zukünftigen Reduzierung der CO2-Belastung der Luft im Sinne der
allgemeinen Schutzgüterabwägung. Auf Basis der mittels Bebauungsplan
geschaffenen planungsrechtlichen Grundlage, kann ein Vorhabenträger die
Errichtung von aufgeständerten Solarmodulen, inkl. der erforderlichen
Nebenanlagen, Erschließungswege und Einfriedungen umsetzen. Die Versiegelung
innerhalb der Photovoltaik-Freiflächenanlage ist grundsätzlich als gering
anzusehen.
Das Plangebiet befindet sich im noch laufenden Flurbereinigungsverfahren
Strahlungen 3. Die vorläufige Besitzeinweisung ist erfolgt. Das Plangebiet umfasst
die Fl.Nrn. 510, 511, 554 und 555, Gemarkung Strahlungen.
Nach Beendigung des Flurbereinigungsverfahren gehen die genannten Fl.Nrn. in
die Fl.Nr. 6985, Gemarkung Strahlungen auf.
Die Abgrenzung des künftigen Geltungsbereichs stellt sich wie folgt dar:
Im wirksamen
Flächennutzungsplan der Gemeinde Strahlungen wird die betreffende Fläche als landwirtschaftliche
Nutzfläche ausgewiesen. Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans
Sondergebiet „Solarpark-Hoheroth“ der Gemeinde Strahlungen, erfolgt parallel
die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Das
Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch
(BauGB) in einem Parallelverfahren durchgeführt. Da sich der Bebauungsplan
derzeit nicht aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan ableiten lässt, ist
eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den betreffenden Bereich
erforderlich.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
Beschluss:
- Der Gemeinderat Strahlungen beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplans Sondergebiet (SO) „Solarpark-Hoheroth“ der Gemeinde Strahlungen
nach § 2 BauGB.
- Das Plangebiet befindet sich im noch laufenden
Flurbereinigungsverfahren Strahlungen 3. Die vorläufige Besitzeinweisung
ist erfolgt. Das Plangebiet umfasst die Fl.Nrn. 510, 511, 554 und 555,
Gemarkung Strahlungen. Nach Beendigung des Flurbereinigungsverfahren gehen
die genannten Fl.Nrn. in die Fl.Nr. 6985, Gemarkung Strahlungen auf. Die
genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Kartenausschnitt zu entnehmen.
- Auf der unter 2. genannten Fläche ist die Festsetzung eines
sonstigen Sondergebietes „SO-Photovoltaik“, gem. § 11 Absatz 2 BauNVO,
geplant. Ziel der v. g. Festsetzung ist es, die Errichtung und den Betrieb
einer Photovoltaik Freiflächenanlage (Solarpark) einschließlich
erforderlicher Nebenanlagen und Erschließungswege zu ermöglichen und zu
sichern.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sollen durchgeführt werden.
- Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 2 BauGB sollen durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |