Die Gemeinde Strahlungen möchte die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines ca. 3,6 ha großen Solarparks im Gemarkungsbereich „Hoheroth“, zwischen der Ortschaft Strahlungen und der Autobahn A71 schaffen. Ziel des Bebauungsplans „Solarpark-Hoheroth“ ist es, durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „SO-Photovoltaik“ gem. § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage, inkl. Nebenanlagen und ggf. notwendigen Erschließungswegen als Solarpark zur Erzeugung von elektrischer Energie / Nutzung von Sonnenenergie zu ermöglichen und zu sichern. Sie dient auch einer generellen zukünftigen Reduzierung der CO2-Belastung der Luft im Sinne der allgemeinen Schutzgüterabwägung. Auf Basis der mittels Bebauungsplan geschaffenen planungsrechtlichen Grundlage, kann ein Vorhabenträger die Errichtung von aufgeständerten Solarmodulen, inkl. der erforderlichen Nebenanlagen, Erschließungswege und Einfriedungen umsetzen. Die Versiegelung innerhalb der Photovoltaik-Freiflächenanlage ist grundsätzlich als gering anzusehen.

 

Das Plangebiet befindet sich im noch laufenden Flurbereinigungsverfahren Strahlungen 3. Die vorläufige Besitzeinweisung ist erfolgt. Das Plangebiet umfasst die Fl.Nrn. 510, 511, 554 und 555, Gemarkung Strahlungen. Nach Beendigung des Flurbereinigungsverfahren gehen die genannten Fl.Nrn. in die Fl.Nr. 6985, Gemarkung Strahlungen auf.

 

Die Abgrenzung des künftigen Geltungsbereichs stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Strahlungen wird die betreffende Fläche als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen. Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet „Solarpark-Hoheroth“ der Gemeinde Strahlungen, erfolgt parallel die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in einem Parallelverfahren durchgeführt. Da sich der Bebauungsplan derzeit nicht aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan ableiten lässt, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den betreffenden Bereich erforderlich.

 

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

 

 


Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat Strahlungen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet (SO) „Solarpark-Hoheroth“ der Gemeinde Strahlungen nach § 2 BauGB.

 

  1. Das Plangebiet befindet sich im noch laufenden Flurbereinigungsverfahren Strahlungen 3. Die vorläufige Besitzeinweisung ist erfolgt. Das Plangebiet umfasst die Fl.Nrn. 510, 511, 554 und 555, Gemarkung Strahlungen. Nach Beendigung des Flurbereinigungsverfahren gehen die genannten Fl.Nrn. in die Fl.Nr. 6985, Gemarkung Strahlungen auf. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Kartenausschnitt zu entnehmen.

 

  1. Auf der unter 2. genannten Fläche ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „SO-Photovoltaik“, gem. § 11 Absatz 2 BauNVO, geplant. Ziel der v. g. Festsetzung ist es, die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik Freiflächenanlage (Solarpark) einschließlich erforderlicher Nebenanlagen und Erschließungswege zu ermöglichen und zu sichern.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sollen durchgeführt werden.

 

  1. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sollen durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8