Sitzung: 17.08.2020 GSN/008/2020
Aufgrund konkreter Nachfrage für die Errichtung eines Solarparks in Strahlungen,
soll in einem abgegrenzten Gebiet östlich von Strahlungen, ein hierfür
geeignetes Areal ausgewiesen werden. Für die Realisierung des Solarparks soll
auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark-Hoheroth“
beschlossen werden.
Zur Sicherstellung des Entwicklungsgebotes gemäß § 8 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB), ist die Fortschreibung des gemeindlichen
Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Rahmen einer 4.
Änderung notwendig. Die Änderung soll im Parallelverfahren mit der Aufstellung
des Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark-Hoheroth“ erfolgen.
Die Änderungsmaßnahmen beinhalten ausnahmslos die für den Bebauungsplan
„Solarpark Strahlungen“ notwendigen Darstellungen im dafür erforderlichen
Umfang.
Der von der Änderung betroffene Bereich ist im Folgenden Plan
dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 3,6 ha.
Im Flächennutzungsplan wird die betreffende Fläche als Gebiet für die
Landwirtschaft ausgewiesen.
Gemäß den Bestimmungen des BauGB sind die Öffentlichkeit sowie die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch
die Planung berührt werden kann, frühzeitig über die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung zu geben.
Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB kann die Unterrichtung gleichzeitig erfolgen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Strahlungen beschließt, den Flächennutzungsplan zu
ändern. Die Änderung betrifft den im Flächennutzungsplan gekennzeichneten
Bereich und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 510, 511, 554 und 555, Gemarkung Strahlungen,
der als Sonderbaufläche Photovoltaik dargestellt werden soll.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |