Aufgrund konkreter Nachfrage für die Errichtung eines Solarparks in Strahlungen, soll in einem abgegrenzten Gebiet östlich von Strahlungen, ein hierfür geeignetes Areal ausgewiesen werden. Für die Realisierung des Solarparks soll auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark-Hoheroth“ beschlossen werden.

 

Zur Sicherstellung des Entwicklungsgebotes gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), ist die Fortschreibung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Rahmen einer 4. Änderung notwendig. Die Änderung soll im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark-Hoheroth“ erfolgen.

 

Die Änderungsmaßnahmen beinhalten ausnahmslos die für den Bebauungsplan „Solarpark Strahlungen“ notwendigen Darstellungen im dafür erforderlichen Umfang.

 

Der von der Änderung betroffene Bereich ist im Folgenden Plan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 3,6 ha.

 

 

Im Flächennutzungsplan wird die betreffende Fläche als Gebiet für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Gemäß den Bestimmungen des BauGB sind die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB kann die Unterrichtung gleichzeitig erfolgen.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Strahlungen beschließt, den Flächennutzungsplan zu ändern. Die Änderung betrifft den im Flächennutzungsplan gekennzeichneten Bereich und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 510, 511, 554 und 555, Gemarkung Strahlungen, der als Sonderbaufläche Photovoltaik dargestellt werden soll.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8