Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines offenen, nur überdachten Viehstalles für 10 Mutterkühe mit Kälbern auf dem Grundstück Fl. Nr. 2323 in Strahlungen vorgelegt.

 

Der offene, nur überdachte Stall mit Pultdach (5°) ist ca. 20m x 10m groß. Die Firsthöhe beträgt 4,50 m. Die Stahlkonstruktion soll ein freitragendes Trapezblechdach erhalten.

 

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich. Dort sind nur sog. privilegierte (z.B. landwirtschaftliche) Bauvorhaben zulässig. Es wird unterstellt, dass es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben handelt.

 

Abstandsflächenrechtliche Belange, sowie Belange des Naturschutzes werden durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft.

 

Die Nachbarunterschriften für das Grundstück Fl. Nr. 2320 fehlen noch. Nach Mitteilung des Bauherrn sind die Eigentümer beide verstorben und es besteht eine Erbengemeinschaft.

Wer dieser Erbengemeinschaft angehört muss noch geklärt werden.

Die Nachbarbeteiligung wird durch das Landratsamt abschließend abgewogen und geprüft.

 

Gemäß Bauantragunterlagen ist ein Wasseranschluss vorgesehen. Da sich das Grundstück im Außenbereich befindet besteht für die Gemeinde keine Erschließungspflicht. Der benötigte Wasserleitungsanschluss ist deshalb im Rahmen einer Erschließungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Bauherrn zu regeln.  Wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung ist es, dass der Bauherr die kompletten Kosten für die Herstellung des Wasserleitungsanschlusses tragen muss.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines offenen, nur überdachten Viehstalles für 10 Mutterkühe mit Kälbern auf dem Grundstück Fl. Nr. 2323 in Strahlungen entsprechend den vorgelegt Bauantragsunterlagen.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt die erforderliche Erschließungsvereinbarung mit dem Bauherren abzuschließen.

 

Der Bauantrag wird erst nach Abschluss der Erschließungsvereinbarung an das Landratsamt weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8