Sitzung: 17.08.2020 GSN/008/2020
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum
Neubau eines offenen, nur überdachten Viehstalles für 10 Mutterkühe mit Kälbern
auf dem Grundstück Fl. Nr. 2323 in Strahlungen vorgelegt.
Der offene, nur überdachte Stall mit Pultdach (5°) ist ca. 20m x 10m
groß. Die Firsthöhe beträgt 4,50 m. Die Stahlkonstruktion soll ein
freitragendes Trapezblechdach erhalten.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich. Dort sind nur sog.
privilegierte (z.B. landwirtschaftliche) Bauvorhaben zulässig. Es wird
unterstellt, dass es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben handelt.
Abstandsflächenrechtliche Belange, sowie Belange des Naturschutzes
werden durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft.
Die Nachbarunterschriften für das Grundstück Fl. Nr. 2320 fehlen noch.
Nach Mitteilung des Bauherrn sind die Eigentümer beide verstorben und es
besteht eine Erbengemeinschaft.
Wer dieser Erbengemeinschaft angehört muss noch geklärt werden.
Die Nachbarbeteiligung wird durch das Landratsamt abschließend abgewogen
und geprüft.
Gemäß Bauantragunterlagen ist ein Wasseranschluss vorgesehen. Da sich
das Grundstück im Außenbereich befindet besteht für die Gemeinde keine
Erschließungspflicht. Der benötigte Wasserleitungsanschluss ist deshalb im
Rahmen einer Erschließungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Bauherrn
zu regeln. Wesentlicher Bestandteil
dieser Vereinbarung ist es, dass der Bauherr die kompletten Kosten für die
Herstellung des Wasserleitungsanschlusses tragen muss.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein
Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines offenen, nur überdachten
Viehstalles für 10 Mutterkühe mit Kälbern auf dem Grundstück Fl. Nr. 2323 in
Strahlungen entsprechend den vorgelegt Bauantragsunterlagen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt die erforderliche
Erschließungsvereinbarung mit dem Bauherren abzuschließen.
Der Bauantrag wird erst nach Abschluss der Erschließungsvereinbarung an
das Landratsamt weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |