Sitzung: 17.08.2020 GSN/008/2020
Herr Florian Hein
stellt dem Gemeinderat nun die Entwurfsplanung (Leistungsphase3 - SN_Umbau
Dorfgemeinschaftshaus zu Cafe_Planunterlagen Abschluß LPH 3), basierend auf den
bereits präsentierten Vorplanungen, zum Umbau des Dorfgemeinschaftshauses zu
einem Café mit einer Backwarenverkaufsstelle im EG und 2
Bed&Breakfast-Zimmern im DG, vor.
Die an das Büro
gestellten Anforderungen, im Hinblick auf die Barrierefreiheit und die
energetische Verbesserung wurden, soweit möglich, in die Planung aufgenommen.
Bedarf
In dem, im November
2019 veröffentlichten, Abschlussbericht des integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzepts der Gemeinde Strahlungen ist eines der Sanierungsziele des
Leitbildes ‚Altort‘ die Schaffung eines „Attraktive[n] öffentliche[n] Raum[s]
und Mittelpunkt für Aufenthalt und Kommunikation“.
Außerdem wird hier
„die Fortführung der Gestaltung des Dorfplatzes als räumlicher und funktionaler
Ortsmittelpunkt“ als „ein zentrales Ziel für die Stärkung der Gemeinde“
betrachtet (vgl. ISEK-B-921-abschlussbericht_nov_2019, S. 73).
Konkreter wurde in
der Projektwerkstatt ein Bäcker bzw. ein Café für die Belebung des Ortskerns
vorgeschlagen (vgl. ISEK-B-921- abschlussbericht_nov_2019, S. 78).
Darüber hinaus wird
das Dorfgemeinschaftshaus als Ortsbaustein für eine Umnutzung aufgeführt (vgl.
ISEK-B-921-abschlussbericht_nov_2019, S. 99).
Somit ist anzunehmen,
dass ein Café mit Backwarenverkaufsstelle im Dorfgemeinschaftshaus gut
angenommen wird und zur positiven Entwicklung der Gemeinde Strahlungen
beitragen kann.
Während der
Planungsphase der LPH 2 wurde zudem verschiedene Nutzungsmöglichkeiten des Dachgeschosses
diskutiert, um einen Leerstand zu vermeiden.
In der
Gemeinderatsitzung vom 09.06.2020 wurde beschlossen, im Dachgeschoss 2 Bed
& Breakfast – Zimmer zu realisieren.
Betrieb
Durch die Betreiber
des zukünftigen Cafés werden die Backwaren verkauft, im Café die Gäste bedient
und die Vermietung der beiden Bed & Breakfast-Zimmer im DG gemanagt werden.
Gestaltung
Im Außenbereich soll
die Optik des Bruchsandsteinmauerwerks beibehalten werden. Durch den Einbau von
Glaselementen in die vorhandenen Ausschnitte der aktuellen offenen und
unbeheizten Unterstellfläche soll die moderne Wirkung des Cafés zur Geltung
kommen, die dann auch im Innenraum wiedergefunden werden wird. Im lichtdurchfluteten
Raum entstehen attraktive Sitzplätze mit Blick auf den Dorfbrunnen, welche zum
Verweilen einladen.
Konstruktion
Die vorhandene
Tragkonstruktion wird weitestgehend beibehalten.
Die Stützen im EG
entfallen, hierfür muss der vorhandene Deckenträger im Gastraum verstärkt
werden.
Im EG wird ein
Durchbruch zu den WC-Anlagen erforderlich.
Bis auf das Einsetzen
der Verglasung im EG, dem Einbau der Dachflächenfenster, sowie der Einhausung für
Wärmepumpe, Klimaaußengerät und Mülltonnen, sollen außen am Gebäude keine
Änderungen erfolgen.
Der Bodenaufbau im
Erdgeschoss und Obergeschoss wird überplant und eine Fußbodenheizung mit
realisiert.
Barrierefreiheit
Die bestehenden
WC-Anlagen im Erdgeschoss werden komplett zurückgebaut, um so ein
barrierefreies Unisex WC neu errichten zu können.
Bezüglich der
Einhaltung der DIN 18040-1 wurde eine Dokumentation durch Developing X
erstellt:
„Dieser Teil der Norm gilt für die barrierefreie
Planung, Ausführung und Ausstattung von öffentlich zugänglichen Gebäuden und
deren Außenanlagen, die der Erschließung und gebäudebezogenen Nutzung dienen.
Zu den öffentlich zugänglichen Gebäuden gehören
insbesondere Einrichtungen des Kultur- und des Bildungswesens, Sport- und
Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Büro-, Verwaltungs- und
Gerichtsgebäude, Verkaufs- und Gaststätten, Stellplätze, Garagen und
Toilettenanlagen (vgl. § 50 Abs. 2 MBO).
Die Barrierefreiheit bezieht sich auf die Teile des
Gebäudes und der zugehörigen Außenanlagen, die für die Nutzung durch die
Öffentlichkeit vorgesehen sind.“
→ Für
das Projekt Brunnencafé Strahlungen bezieht sich die Norm somit vorwiegend auf
das Erdgeschoss.
„Die Norm gilt für Neubauten. Sie sollte sinngemäß
für die Planung von Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden. Die mit
den Anforderungen nach dieser Norm verfolgten Schutzziele können auch auf
andere Weise als in der Norm festgelegt erfüllt werden.“
→ Bei
vorliegendem Projekt handelt es sich um einen Umbau. Geringfügige Abweichungen
theoretisch möglich.
Allgemeines
Es wird eine Bewegungsfläche vom 1,50 x 1,50m
angestrebt, da im Treppenraum nur mit sehr geringem Besucherverkehr zu rechnen
ist.
Das Unterlaufen der Treppe ist nicht möglich, da
dies ein Abstellraum wird, welcher nicht öffentlich zugänglich sein wird.
Die nutzbare Höhe von 2,20m über Verkehrsflächen
wird unmittelbar an dem Abstellraum durch den Treppenlauf um wenige Zentimeter
unterschritten. Dies ist bereits im Bestand vorhanden und kann u.E. nach
vernachlässigt werden, da diese Stelle mit dem Kopf nicht erreichbar ist →
Abstand Schulter zur Wand.
→ Diese
Forderung ergibt im vorliegenden Fall Kollisionspunkte mit der zuvor genannten
Bewegungsfläche im TRR.
In der Bauausführung wird der bestmögliche
Kompromiss angestrebt.
Gehwege, Verkehrsflächen
„Zur gefahrlosen Nutzung müssen Gehwege und
Verkehrsflächen eine feste und ebene Oberfläche aufweisen, die z. B. auch
Rollstuhl- und Rollatornutzer leicht und erschütterungsarm befahren können. Ist
aus topografischen Gründen oder zur Abführung von Oberflächenwasser ein Gefälle
erforderlich, dürfen sie keine größere Querneigung als 2,5 % haben. Die
Längsneigung darf grundsätzlich 3 % nicht überschreiten. Sie darf bis zu 6 %
betragen, wenn in Abständen von höchstens 10 m Zwischenpodeste mit einem
Längsgefälle von höchstens 3 % angeordnet werden.“
→ Diese Forderung kann für den Eingang auf
der Südseite durch den vorhandenen Bestand nicht eingehalten werden. Da dieser
Eingang für den öffentlichen Bereich (Café) untergeordnet ist und der Eingang
Ostseite die Forderungen einhalten kann, kann dies u.E. nach vernachlässigt
werden.
„Gehwegbegrenzungen sind so zu gestalten, dass sie
mit dem Blindenstock leicht und sicher wahrgenommen werden können (z. B. mit
Rasenkantensteinen von mindestens 3 cm Höhe oder mit Bordsteinen von mindestens
3 cm Höhe, die eine deutliche Kante aufweisen).“
→ Diese Forderung wird derzeit nicht
berücksichtigt, da die Außenanlage von Bauherrenseite nur insoweit geändert
werden soll, dass niveaugleiche Eingänge möglich sind.
PKW-Stellplätze
Ein Stellplatz von
insgesamt drei Stellplätzen ist mit einer Größe von 3,50 x 5,00m eingeplant.
Zugangs- und Eingangsbereiche
„Zugangs- und Eingangsbereiche müssen leicht
auffindbar und barrierefrei erreichbar sein.
Die leichte Auffindbarkeit wird erreicht: ⎯ für sehbehinderte Menschen z. B. durch eine
visuell kontrastierende Gestaltung des Eingangsbereiches (z. B. helles
Türelement/dunkle Umgebungsfläche) und eine ausreichende Beleuchtung;“
→ Eingang Südseite gegeben; für den Eingang
auf der Ostseite müsste dies bei der Bemusterung der Türanlage (Farbe Tür /
Farbe Rahmen) durch den Bauherrn vorgesehen werden, falls gewünscht.
„für blinde Menschen mit Hilfe von taktil
erfassbaren unterschiedlichen Bodenstrukturen oder baulichen Elementen wie z.
B. Sockel und Absätze als Wegbegrenzungen usw. und/oder mittels akustischer
bzw. elektronischer Informationen. Die taktile Auffindbarkeit kann auch durch
Bodenindikatoren erreicht werden.“
→ Diese Forderung wird derzeit nicht
angestrebt, da die Außenanlage nur insoweit geändert werden soll, dass
niveaugleiche Eingänge möglich sind.
Türen
Untere Türanschläge und -schwellen sind nicht
zulässig. Sind sie technisch unabdingbar, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein.
→ Eingang Ostseite + Innentüren ohne
Schwelle, restlichen Türe mit maximal 2cm.
„lichte Höhe Türen mind. 2,05m“
→Durch im Bestand vorhandene Stürze kann
dieses Maß einheitlich um ca. 5cm kleiner sein.
„Leibungstiefe mind. 26cm“
→ Kann im Bereich der
Bruchsteinmauer-Innenwand nur eingehalten werden, wenn eine Stockzarge
eingebaut wird, statt Umfassungszarge. Es wird eine Stockzarge eingeplant.
→ Kann im Bereich Barrierefreies WC um einige
wenige Zentimeter überschritten werden, da Bestandswand 24cm + beidseitig Putz
→ Wird im Bereich der Eingangstür Südseite
überschritten. Der bevorzugte barrierefreie Eingang ist ohnehin auf der
Ostseite zu finden.
„Drücker, Höhe Achse über OFF 85cm“ → Die
Eingangstür auf der Südseite ist im Bestand vorhanden. Die Griffhöhe ist nicht
veränderbar. Laut DIN ist im Einzelfall eine Höhe bis 105cm vertretbar. Es wird
ein Obentürschließer nachgerüstet, der gleichzeitig beim Öffnen der Türe
behilflich ist. (GEZE TS 5000 Ecline o.ä.)
Anforderungen an
Türkonstruktionen
„Das Öffnen und Schließen von Türen muss auch mit
geringem Kraftaufwand möglich sein.
Das wird erreicht mit Bedienkräften und -momenten
der Klasse 3 nach DIN EN 12217 (z. B. 25 N zum Öffnen des Türblatts bei
Drehtüren und Schiebetüren). Andernfalls sind automatische Türsysteme
erforderlich (siehe auch DIN 18650-1 und DIN 18650-2). Gebäudeeingangstüren
sollten vorzugsweise automatisch zu öffnen und zu schließen sein.
Sind Türschließer erforderlich, müssen diese so
eingestellt werden, dass das Öffnungsmoment der Größe 3 nach DIN EN 1154 nicht
überschritten wird.“
→ Aus Kostengründen (Anschaffung &
Folgekosten) werden keine automatischen Türen eingeplant. Aufgrund der
Gebäudegröße ist diese Entscheidung wirtschaftlich vertretbar, da die DIN auch
nur von „vorzugsweise“ spricht. Den Eingangsbereich des Gastraums Café haben
die Angestellten immer direkt im Blick und können im Bedarfsfall zur Hilfe
kommen.
Bewegungsflächen vor Türen
→ Können im Bereich der Eingangstür Südseite
beim Verlassen des Gebäudes eingehalten werden, jedoch kann der Abstand
Türgriff zu angrenzender Wand ≥ 50cm nicht eingehalten werden. Der
bevorzugte barrierefreie Eingang ist ohnehin auf der Ostseite zu finden (vgl.
4.3.3 Laibung)
→ Die Bewegungsflächen vor der Tür des
barrierefreien WCs können eingehalten werden, jedoch kann der Abstand Türgriff
zu angrenzender Wand ≥ 50cm (beim Verlassen des WCs) nicht eingehalten
werden. Aufgrund der Forderung den bestehenden Elektroverteilerkasten an der
24cm Innenwand beizubehalten, kann dieses Maß nicht eingehalten werden. Es wird
angestrebt, in der Bauausführung auf de r Innenseite des WCs evtl. einen
größeren Griff zu montieren, um die Erreichbarkeit zu vereinfachen.
Bewegungsflächen
„Bewegungsflächen dürfen sich überlagern.
Eine Bewegungsfläche von mindestens 150 cm × 150 cm ist jeweils vor den
Sanitärobjekten wie z. B. WC-Becken, Waschtisch, sowie im Duschplatz
vorzusehen.
Das WC-Becken muss beidseitig anfahrbar sein, wofür jeweils eine
Bewegungsfläche mit einer Tiefe von mindestens 70 cm (von der Beckenvorderkante
bis zur rückwärtigen Wand) sowie einer Breite von mindestens 90 cm erforderlich
ist, siehe Bild 12.“
→
die textlichen Forderungen werden eingehalten. Jedoch
ist die Befahrbarkeit von rechts nicht gleichgestellt mit der Befahrbarkeit von
links. Möchte man das WC von rechts befahren, muss man zunächst in der
Bewegungsfläche von der Linksanfahrt drehen und dann rückwärts neben das WC
fahren. Für die vor Ort beengten Platzverhältnisse sollte diese Lösung aber
besser sein, als wenn nur die Zufahrt von einer Seite wie bspw. DIN 18040-2
(Seite 28) möglich ist.
Heizung
Aktuell wird das
Dorfgemeinschaftshaus mit Elektronachtspeicheröfen beheizt. Nach dem Umbau
werden das Café, die WC-Anlagen, sowie die darüberliegenden Bed & Breakfast-Zimmer
mittels Fußbodenheizung und Luft-Wasser-Wärmepumpe beheizt. Um die
Wärmeverluste möglichst gering zu halten, wird eine diffusionsoffene
Innendämmung am Bruchsteinmauerwerk und den Mauerwerksgiebeln nachgerüstet.
Schalldämmung
und Schallschutz
Wie bereits in der
Leistungsphase 2 besprochen, ist die schallschutztechnische Trennung /
Einhaltung der Anforderungen nach DIN 4109 im Dachgeschoss, im Bereich der
beiden Bed- & Breakfast-Zimmer, nicht möglich. Durch die im Bestand
vorhandenen flankierenden Bauteile ist davon auszugehen, dass die geforderten
Werte nicht eingehalten werden können. (Trennwand durch Oberlicht, keine
Änderung des Dachaufbaus, begrenzt möglicher Fußbodenaufbau).
Developing X wird
in der Bauausführung auf diese Thematik achten, kann jedoch keine Werte nach
DIN 4109 garantieren.
Widerspruch zwischen Barrierefreiheit und
Abdichtung
„Barrierefreie Übergänge werden als
abdichtungstechnische Sonderlösungen bezeichnet. Dies entspricht den
Ausführungen in der DIN 18531, sowie der Flachdachrichtlinie. Diese bilden
nicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik ab. Nach der
Flachdachrichtlinie sind diese Lösungen grundsätzlich zwischen den
Baubeteiligten abzustimmen. Die Lösung ist mit dem Bauherrn zu vereinbaren.
Grundlage ist die vom Planer entwickelte baukonstruktive Lösung als
Detailzeichnung.“
Diese
Detailzeichnungen kann durch Developing X für die Ostseite erst nach dem Ausbau
der Schwellen erarbeitet werden.
Für die Südseite
kann dies nicht gewährleistet werden, da es sich um eine bestehende Eingangstür
handelt. Die Natursteinschwelle /-stufe auszubauen, würde einen erheblichen
Mehraufwand bedeuten, da das seitliche Natursteingewände auf dieser aufsitzt.
Um dennoch eine gewisse Sicherheit zu erhalten, wird der Einbau einer Entwässerungsrinne
vor der Schwelle vorgesehen.
Salzausblühungen
Natursteinwände an der Ecke Südost
Im Bestand sind an der Südostecke des Gebäudes
Abplatzungen an den Fugen außen, sowie bei den Fliesen innen sichtbar. In der
Geschichte des Gebäudes begründet, (Viehwaage an dieser Stelle, vermehrter
Eintritt von Harnstoffen) ist auch nach der Sanierung mit Schäden zu rechnen.
Zwar erfolgt eine nachträgliche Abdichtung gegen aufsteigende Mauerfeuchte,
sowie Bodenfeuchtigkeit, jedoch ist davon auszugehen, dass der Boden und die
Bruchsteine auch weiterhin kontaminiert sind. In den Bädern werden die Fliesen
auf Vorwänden verbaut, so dass die Wahrscheinlichkeit von Abplatzungen hier
deutlich reduziert wird. Außen ist diese Lösung jedoch nicht möglich.
Arbeiten mit dem
Bestand
Es werden zum Teil bestehende Bauteile in ihrer
Bauart nicht verändert. Beispielsweise wird der Dachaufbau nicht verändert. Es
ist eine Dampfbremse im Bestand vorhanden. Der geplante Innenaufbau ändert das
Bauteil an sich nicht. Die Luftdichtheit des bestehenden Dachaufbaus kann von
Developing X nicht gewährleistet werden.
Innenentwicklung
Das Dorfgemeinschaftshaus in Strahlungen ist
eine zentrale Einrichtung für das Leben im gesamten Dorf und besonders im
Ortskern. Das Gebäude soll zukünftig sowohl für die Sicherstellung der
Nahversorgung (Backwarenverkaufsstelle) als auch zentraler Treffpunkt und
Dorfmittelpunkt (Café mit Außenbereich) sowie für Übernachtungsgäste
(Tourismus)
zur Verfügung stehen und somit den Ortskern
beleben sowie auch wichtige Infrastruktur erhalten (Bäcker).
Mit dem Umbau des Dorfgemeinschaftshauses
werden die Nutzungsmöglichkeiten für die Bürgerschaft erheblich aufgewertet.
Schon allein die durch barrierefreie Nutzung des Cafés und der
Backwarenverkaufsstelle.
Das Gebäude hat städtebaulich und
hinsichtlich seiner Nutzung eine hervorgehobene Bedeutung für Strahlungen und
seinen Ortskern. Die Wichtigkeit des Hauses für die Innerortsentwicklung wurde
auch im Rahmen der Entwicklungsplanung des Innenbereichs von Strahlungen im
Rahmen der Städtebauförderung betont.
Die Multifunktionalität
–Backwarenverkaufsstelle, Café, Übernachtungsmöglichkeiten – bereichert das
Leben im Altort ganz erheblich. Der davorliegende Dorfplatz, schafft durch die
gemeinsame Nutzung mit dem Dorfgemeinschaftshaus für die Öffentlichkeit ein
weiteres Bezugsfeld.
Im Umfeld des Dorfgemeinschaftshauses mit
dem Dorfplatz spielen sich die jahreszeitlichen Feste im Ortskern von
Strahlungen ab. Neben der Maibaumaufstellung gehören regelmäßig die Strahlunger
Meile sowie Adventsveranstaltungen dazu. Das Dorfgemeinschaftshaus ist dabei
mit vernetzter Nutzung, wie Sanitäranlagen, Übernachtungsmöglichkeiten, etc.
unabdingbar.
Die Umnutzung des Dorfgemeinschaftshauses
hat insgesamt einen sehr bedeutenden Stellenwert für die Innenentwicklung des
Ortskerns von Strahlungen und den Daseinsvorsorgebestrebungen der Gemeinde.
Durch die Funktion des Hauses nach der
Umnutzung, in Form einer Nahversorgung (Backwarenverkaufsstelle, Café) und die
Schaffung aktuell fehlender Übernachtungsmöglichkeiten, wird nicht nur das
Angebot im eigenen Dorf für das eigene Dorf gestärkt, sondern es bieten sich
künftig auch attraktive Möglichkeiten und Anreize für Besucher (Tourismus) die
Gemeinde Strahlungen zu besuchen und hier zu verweilen.
So dass davon auszugehen ist, dass der
Innenbereich von Strahlungen damit auf lange Jahre aufgewertet und weiter
gestärkt werden kann.
Herr Hein fasst
die Planungen im Gesamtentwurf zusammen:
Das Erdgeschoss
wird zu einem Café mit Backwarenverkaufsstelle umgebaut und im Dachgeschoss
werden zwei Bed&Breakfast-Zimmer entstehen.
Die von Developing
X, unter Zuarbeit von EAB Schröder (Elektroplanung) und Herrn Weber (Planung
Heizung und Sanitär), erstellte Kostenberechnung (zum Entwurf vom 16.08.2020 - SN_Umbau
Dorfgemeinschaftshaus zu Cafe_Planunterlagen Abschluß LPH 3) wird von Herrn
Florian Hein vorgestellt.
Die Kosten
gliedern sich wie folgt auf:
KGR 100 Grundstück
- Vermessung 0,00
€
KGR 200 Herrichten
und Erschließen 1.073,86
€
KGR 300 Bauwerk –
Baukonstruktionen 265.755,86
€
KGR 400 Bauwerk-
Technische Anlagen 155.784,93
€
KGR 500
Außenanlagen 16.659,83
€
KGR 600
Ausstattung (erfolgt i. W.durch Betreiber) 1.071,00
€
KGR 700
Nebenkosten 91.612,29
€
Summe 531.957,77
€
Summe gerundet 532.000
€
(alle Beträge einschl. 19%
MwSt.)
Die
Kostenberechnung schließt aktuell mit gerundet 532.000€ brutto, einschl. 19%
MwSt., ab.
Die nächsten
Projektschritte sind wie folgt geplant:
-
Erstellung der Unterlagen für den Bauantrag und den
Förderantrag sowie Einreichen der Antragsunterlagen bei den jeweils zuständigen
Ämtern und Stellen
Angestrebt wird
die Baufertigstellung zur Strahlunger Meile 2021.
Dies bedeutet,
dass mit den ersten baulichen Maßnahmen im Oktober/ November 2020 begonnen
werden muss, sofern entsprechend rechtzeitig vorher die hierfür erforderlichen
Genehmigungen (Baugenehmigung, Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns
durch den Fördermittelgeber) vorliegen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Strahlungen stimmt der Entwurfsplanung (Stand 16.08.2020) und Kostenberechnung (Stand 17.08.2020) für das Projekt „SN_ Umbau Dorfgemeinschaftshaus zu Café – Backwarenverkaufsstelle und Bed&Breakfast-Zimmer“ gem. Bauentwurf des Planungsbüros Developing X Ingenieurgesellschaft bR, Würzburg, vom 16.08.2020 wie vorgestellt (SN_Umbau Dorfgemeinschaftshaus zu Cafe_Planunterlagen Abschluß LPH 3_20200816) zu.
Die Kostenberechnung schließt aktuell mit 531.957,77
€ brutto (einschl. 19% MwSt.) ab.
Die Finanzierung der Baumaßnahme stellt sich
auf dieser Basis wie folgt dar:
1. Zuwendungen aus
Mitteln der Städte-
bauförderung 310.300,00
€
(beantragter
Fördersatz 80 % zu den förderfähigen Kosten der
Baumaßnahme von 387.895,10 €*)
2. Vorsteuerabzug
Finanzamt 84.934,43
€
3. Eigenmittel der
Gemeinde Strahlungen 136.723,34
€
Gesamtkosten gem. Kostenberechnung zum Bauentwurf: 531.957,77 €
* Ermittlung der
förderfähigen Kosten der Baumaßnahme
berechnete Baukosten brutto
(ohne BNK) 440.345,48
€
abzgl. MwSt. auf Baukosten
ohne BNK (die Gemeinde ist vorsteuerabzugsberechtigt) 70.307,26 €
= berechnete Baukosten netto
(ohne BNK) 370.038,22
€
zzgl. pauschalierte
Baunebenkosten 18 % 66.606,88
€
= berechnete Baukosten netto
(mit pauschalierten BNK) 436.645,10
€
abzgl. Mieteinnahmen in 25
Jahren gem. gesonderter Berechnung 48.750,00
€
= Förderfähige Kosten der
Baumaßnahme 387.895,10
€
Die Gemeinde beauftragt die beteiligten
Planungsbüros mit der Erstellung der Genehmigungsplanung auf Basis der
präsentierten Entwurfsplanung (Stand 16.08.2020 - SN_Umbau
Dorfgemeinschaftshaus zu Cafe_Planunterlagen Abschluß LPH 3_20200816).
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche
Einvernehmen zu der zu erstellenden Genehmigungsplanung, unter der Voraussetzung,
dass diese auf Basis der präsentierten Entwurfsplanung erstellt wird -
vorbehaltlich der fachlichen Prüfung durch das Bauamt der
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale.
Unter der Voraussetzung, dass die Prüfung,
insbesondere die der Entwässerungsplanung, da diese noch nicht vorliegt, keine
Einwände ergibt, wird die Genehmigungsplanung an die Baugenehmigungsbehörde
weitergeleitet.
Für die Maßnahme beantragt die Gemeinde
Strahlungen eine Zuwendung aus Mitteln der Bayerischen Städtebauförderung,
Förderinitiative „Innen statt Außen“, bei der Regierung von Unterfranken.
Die Verwaltung
wird beauftragt, einen entsprechenden Zuwendungsantrag bei der Regierung von
Unterfranken einzureichen.
Die Baumaßnahme
soll nach Bewilligung bzw. nach der Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn
der Regierung von Unterfranken zur Umsetzung kommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |