In der Sitzung des Gemeinderates Strahlungen vom 09.06.2020 wurde durch Herrn Hein, Ingenieurgesellschaft bR Developing X, die Vorplanungen für den Umbau des Dorfgemeinschaftshauses vorgestellt.

 

Herr Florian Hein stellt dem Gemeinderat nun die Entwurfsplanung (Leistungsphase3 - SN_Umbau Dorfgemeinschaftshaus zu Cafe_Planunterlagen Abschluß LPH 3), basierend auf den bereits präsentierten Vorplanungen, zum Umbau des Dorfgemeinschaftshauses zu einem Café mit einer Backwarenverkaufsstelle im EG und 2 Bed&Breakfast-Zimmern im DG, vor.

 

Die an das Büro gestellten Anforderungen, im Hinblick auf die Barrierefreiheit und die energetische Verbesserung wurden, soweit möglich, in die Planung aufgenommen.

 

Bedarf

In dem, im November 2019 veröffentlichten, Abschlussbericht des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts der Gemeinde Strahlungen ist eines der Sanierungsziele des Leitbildes ‚Altort‘ die Schaffung eines „Attraktive[n] öffentliche[n] Raum[s] und Mittelpunkt für Aufenthalt und Kommunikation“.

Außerdem wird hier „die Fortführung der Gestaltung des Dorfplatzes als räumlicher und funktionaler Ortsmittelpunkt“ als „ein zentrales Ziel für die Stärkung der Gemeinde“ betrachtet (vgl. ISEK-B-921-abschlussbericht_nov_2019, S. 73).

Konkreter wurde in der Projektwerkstatt ein Bäcker bzw. ein Café für die Belebung des Ortskerns vorgeschlagen (vgl. ISEK-B-921- abschlussbericht_nov_2019, S. 78).

Darüber hinaus wird das Dorfgemeinschaftshaus als Ortsbaustein für eine Umnutzung aufgeführt (vgl. ISEK-B-921-abschlussbericht_nov_2019, S. 99).

Somit ist anzunehmen, dass ein Café mit Backwarenverkaufsstelle im Dorfgemeinschaftshaus gut angenommen wird und zur positiven Entwicklung der Gemeinde Strahlungen beitragen kann.

Während der Planungsphase der LPH 2 wurde zudem verschiedene Nutzungsmöglichkeiten des Dachgeschosses diskutiert, um einen Leerstand zu vermeiden.

In der Gemeinderatsitzung vom 09.06.2020 wurde beschlossen, im Dachgeschoss 2 Bed & Breakfast – Zimmer zu realisieren.

 

Betrieb

Durch die Betreiber des zukünftigen Cafés werden die Backwaren verkauft, im Café die Gäste bedient und die Vermietung der beiden Bed & Breakfast-Zimmer im DG gemanagt werden.

 

Gestaltung

Im Außenbereich soll die Optik des Bruchsandsteinmauerwerks beibehalten werden. Durch den Einbau von Glaselementen in die vorhandenen Ausschnitte der aktuellen offenen und unbeheizten Unterstellfläche soll die moderne Wirkung des Cafés zur Geltung kommen, die dann auch im Innenraum wiedergefunden werden wird. Im lichtdurchfluteten Raum entstehen attraktive Sitzplätze mit Blick auf den Dorfbrunnen, welche zum Verweilen einladen.

 

Konstruktion

Die vorhandene Tragkonstruktion wird weitestgehend beibehalten.

Die Stützen im EG entfallen, hierfür muss der vorhandene Deckenträger im Gastraum verstärkt werden.

Im EG wird ein Durchbruch zu den WC-Anlagen erforderlich.

Bis auf das Einsetzen der Verglasung im EG, dem Einbau der Dachflächenfenster, sowie der Einhausung für Wärmepumpe, Klimaaußengerät und Mülltonnen, sollen außen am Gebäude keine Änderungen erfolgen.

Der Bodenaufbau im Erdgeschoss und Obergeschoss wird überplant und eine Fußbodenheizung mit realisiert.

 

Barrierefreiheit

Die bestehenden WC-Anlagen im Erdgeschoss werden komplett zurückgebaut, um so ein barrierefreies Unisex WC neu errichten zu können.

Bezüglich der Einhaltung der DIN 18040-1 wurde eine Dokumentation durch Developing X erstellt:

 

„Dieser Teil der Norm gilt für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von öffentlich zugänglichen Gebäuden und deren Außenanlagen, die der Erschließung und gebäudebezogenen Nutzung dienen.

Zu den öffentlich zugänglichen Gebäuden gehören insbesondere Einrichtungen des Kultur- und des Bildungswesens, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs- und Gaststätten, Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen (vgl. § 50 Abs. 2 MBO).

Die Barrierefreiheit bezieht sich auf die Teile des Gebäudes und der zugehörigen Außenanlagen, die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind.“

 

Für das Projekt Brunnencafé Strahlungen bezieht sich die Norm somit vorwiegend auf das Erdgeschoss.

 

„Die Norm gilt für Neubauten. Sie sollte sinngemäß für die Planung von Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden. Die mit den Anforderungen nach dieser Norm verfolgten Schutzziele können auch auf andere Weise als in der Norm festgelegt erfüllt werden.“

 

Bei vorliegendem Projekt handelt es sich um einen Umbau. Geringfügige Abweichungen theoretisch möglich.

 

Allgemeines

Es wird eine Bewegungsfläche vom 1,50 x 1,50m angestrebt, da im Treppenraum nur mit sehr geringem Besucherverkehr zu rechnen ist.

Das Unterlaufen der Treppe ist nicht möglich, da dies ein Abstellraum wird, welcher nicht öffentlich zugänglich sein wird.

Die nutzbare Höhe von 2,20m über Verkehrsflächen wird unmittelbar an dem Abstellraum durch den Treppenlauf um wenige Zentimeter unterschritten. Dies ist bereits im Bestand vorhanden und kann u.E. nach vernachlässigt werden, da diese Stelle mit dem Kopf nicht erreichbar ist Abstand Schulter zur Wand.

 

Diese Forderung ergibt im vorliegenden Fall Kollisionspunkte mit der zuvor genannten Bewegungsfläche im TRR.

In der Bauausführung wird der bestmögliche Kompromiss angestrebt.

 

Gehwege, Verkehrsflächen

„Zur gefahrlosen Nutzung müssen Gehwege und Verkehrsflächen eine feste und ebene Oberfläche aufweisen, die z. B. auch Rollstuhl- und Rollatornutzer leicht und erschütterungsarm befahren können. Ist aus topografischen Gründen oder zur Abführung von Oberflächenwasser ein Gefälle erforderlich, dürfen sie keine größere Querneigung als 2,5 % haben. Die Längsneigung darf grundsätzlich 3 % nicht überschreiten. Sie darf bis zu 6 % betragen, wenn in Abständen von höchstens 10 m Zwischenpodeste mit einem Längsgefälle von höchstens 3 % angeordnet werden.“

 

→ Diese Forderung kann für den Eingang auf der Südseite durch den vorhandenen Bestand nicht eingehalten werden. Da dieser Eingang für den öffentlichen Bereich (Café) untergeordnet ist und der Eingang Ostseite die Forderungen einhalten kann, kann dies u.E. nach vernachlässigt werden.

 

„Gehwegbegrenzungen sind so zu gestalten, dass sie mit dem Blindenstock leicht und sicher wahrgenommen werden können (z. B. mit Rasenkantensteinen von mindestens 3 cm Höhe oder mit Bordsteinen von mindestens 3 cm Höhe, die eine deutliche Kante aufweisen).“

 

→ Diese Forderung wird derzeit nicht berücksichtigt, da die Außenanlage von Bauherrenseite nur insoweit geändert werden soll, dass niveaugleiche Eingänge möglich sind.

 

PKW-Stellplätze

Ein Stellplatz von insgesamt drei Stellplätzen ist mit einer Größe von 3,50 x 5,00m eingeplant.

 

Zugangs- und Eingangsbereiche

„Zugangs- und Eingangsbereiche müssen leicht auffindbar und barrierefrei erreichbar sein.

Die leichte Auffindbarkeit wird erreicht: für sehbehinderte Menschen z. B. durch eine visuell kontrastierende Gestaltung des Eingangsbereiches (z. B. helles Türelement/dunkle Umgebungsfläche) und eine ausreichende Beleuchtung;“

 

→ Eingang Südseite gegeben; für den Eingang auf der Ostseite müsste dies bei der Bemusterung der Türanlage (Farbe Tür / Farbe Rahmen) durch den Bauherrn vorgesehen werden, falls gewünscht.

 

„für blinde Menschen mit Hilfe von taktil erfassbaren unterschiedlichen Bodenstrukturen oder baulichen Elementen wie z. B. Sockel und Absätze als Wegbegrenzungen usw. und/oder mittels akustischer bzw. elektronischer Informationen. Die taktile Auffindbarkeit kann auch durch Bodenindikatoren erreicht werden.“

 

→ Diese Forderung wird derzeit nicht angestrebt, da die Außenanlage nur insoweit geändert werden soll, dass niveaugleiche Eingänge möglich sind.

 

Türen

Untere Türanschläge und -schwellen sind nicht zulässig. Sind sie technisch unabdingbar, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein.

 

→ Eingang Ostseite + Innentüren ohne Schwelle, restlichen Türe mit maximal 2cm.

 

„lichte Höhe Türen mind. 2,05m“

 

→Durch im Bestand vorhandene Stürze kann dieses Maß einheitlich um ca. 5cm kleiner sein.

 

„Leibungstiefe mind. 26cm“

 

→ Kann im Bereich der Bruchsteinmauer-Innenwand nur eingehalten werden, wenn eine Stockzarge eingebaut wird, statt Umfassungszarge. Es wird eine Stockzarge eingeplant.

 

→ Kann im Bereich Barrierefreies WC um einige wenige Zentimeter überschritten werden, da Bestandswand 24cm + beidseitig Putz

 

→ Wird im Bereich der Eingangstür Südseite überschritten. Der bevorzugte barrierefreie Eingang ist ohnehin auf der Ostseite zu finden.

 

„Drücker, Höhe Achse über OFF 85cm“ → Die Eingangstür auf der Südseite ist im Bestand vorhanden. Die Griffhöhe ist nicht veränderbar. Laut DIN ist im Einzelfall eine Höhe bis 105cm vertretbar. Es wird ein Obentürschließer nachgerüstet, der gleichzeitig beim Öffnen der Türe behilflich ist. (GEZE TS 5000 Ecline o.ä.)

 

Anforderungen an Türkonstruktionen

„Das Öffnen und Schließen von Türen muss auch mit geringem Kraftaufwand möglich sein.

Das wird erreicht mit Bedienkräften und -momenten der Klasse 3 nach DIN EN 12217 (z. B. 25 N zum Öffnen des Türblatts bei Drehtüren und Schiebetüren). Andernfalls sind automatische Türsysteme erforderlich (siehe auch DIN 18650-1 und DIN 18650-2). Gebäudeeingangstüren sollten vorzugsweise automatisch zu öffnen und zu schließen sein.

Sind Türschließer erforderlich, müssen diese so eingestellt werden, dass das Öffnungsmoment der Größe 3 nach DIN EN 1154 nicht überschritten wird.“

 

→ Aus Kostengründen (Anschaffung & Folgekosten) werden keine automatischen Türen eingeplant. Aufgrund der Gebäudegröße ist diese Entscheidung wirtschaftlich vertretbar, da die DIN auch nur von „vorzugsweise“ spricht. Den Eingangsbereich des Gastraums Café haben die Angestellten immer direkt im Blick und können im Bedarfsfall zur Hilfe kommen.

 

Bewegungsflächen vor Türen

→ Können im Bereich der Eingangstür Südseite beim Verlassen des Gebäudes eingehalten werden, jedoch kann der Abstand Türgriff zu angrenzender Wand ≥ 50cm nicht eingehalten werden. Der bevorzugte barrierefreie Eingang ist ohnehin auf der Ostseite zu finden (vgl. 4.3.3 Laibung)

→ Die Bewegungsflächen vor der Tür des barrierefreien WCs können eingehalten werden, jedoch kann der Abstand Türgriff zu angrenzender Wand ≥ 50cm (beim Verlassen des WCs) nicht eingehalten werden. Aufgrund der Forderung den bestehenden Elektroverteilerkasten an der 24cm Innenwand beizubehalten, kann dieses Maß nicht eingehalten werden. Es wird angestrebt, in der Bauausführung auf de r Innenseite des WCs evtl. einen größeren Griff zu montieren, um die Erreichbarkeit zu vereinfachen.

 

Bewegungsflächen

„Bewegungsflächen dürfen sich überlagern.

Eine Bewegungsfläche von mindestens 150 cm × 150 cm ist jeweils vor den Sanitärobjekten wie z. B. WC-Becken, Waschtisch, sowie im Duschplatz vorzusehen.

Das WC-Becken muss beidseitig anfahrbar sein, wofür jeweils eine Bewegungsfläche mit einer Tiefe von mindestens 70 cm (von der Beckenvorderkante bis zur rückwärtigen Wand) sowie einer Breite von mindestens 90 cm erforderlich ist, siehe Bild 12.“

 

die textlichen Forderungen werden eingehalten. Jedoch ist die Befahrbarkeit von rechts nicht gleichgestellt mit der Befahrbarkeit von links. Möchte man das WC von rechts befahren, muss man zunächst in der Bewegungsfläche von der Linksanfahrt drehen und dann rückwärts neben das WC fahren. Für die vor Ort beengten Platzverhältnisse sollte diese Lösung aber besser sein, als wenn nur die Zufahrt von einer Seite wie bspw. DIN 18040-2 (Seite 28) möglich ist.

 

Heizung

Aktuell wird das Dorfgemeinschaftshaus mit Elektronachtspeicheröfen beheizt. Nach dem Umbau werden das Café, die WC-Anlagen, sowie die darüberliegenden Bed & Breakfast-Zimmer mittels Fußbodenheizung und Luft-Wasser-Wärmepumpe beheizt. Um die Wärmeverluste möglichst gering zu halten, wird eine diffusionsoffene Innendämmung am Bruchsteinmauerwerk und den Mauerwerksgiebeln nachgerüstet.

 

 

Schalldämmung und Schallschutz

Wie bereits in der Leistungsphase 2 besprochen, ist die schallschutztechnische Trennung / Einhaltung der Anforderungen nach DIN 4109 im Dachgeschoss, im Bereich der beiden Bed- & Breakfast-Zimmer, nicht möglich. Durch die im Bestand vorhandenen flankierenden Bauteile ist davon auszugehen, dass die geforderten Werte nicht eingehalten werden können. (Trennwand durch Oberlicht, keine Änderung des Dachaufbaus, begrenzt möglicher Fußbodenaufbau).

Developing X wird in der Bauausführung auf diese Thematik achten, kann jedoch keine Werte nach DIN 4109 garantieren.

 

Widerspruch zwischen Barrierefreiheit und Abdichtung

 „Barrierefreie Übergänge werden als abdichtungstechnische Sonderlösungen bezeichnet. Dies entspricht den Ausführungen in der DIN 18531, sowie der Flachdachrichtlinie. Diese bilden nicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik ab. Nach der Flachdachrichtlinie sind diese Lösungen grundsätzlich zwischen den Baubeteiligten abzustimmen. Die Lösung ist mit dem Bauherrn zu vereinbaren. Grundlage ist die vom Planer entwickelte baukonstruktive Lösung als Detailzeichnung.“

Diese Detailzeichnungen kann durch Developing X für die Ostseite erst nach dem Ausbau der Schwellen erarbeitet werden.

Für die Südseite kann dies nicht gewährleistet werden, da es sich um eine bestehende Eingangstür handelt. Die Natursteinschwelle /-stufe auszubauen, würde einen erheblichen Mehraufwand bedeuten, da das seitliche Natursteingewände auf dieser aufsitzt. Um dennoch eine gewisse Sicherheit zu erhalten, wird der Einbau einer Entwässerungsrinne vor der Schwelle vorgesehen.

 

Salzausblühungen Natursteinwände an der Ecke Südost

Im Bestand sind an der Südostecke des Gebäudes Abplatzungen an den Fugen außen, sowie bei den Fliesen innen sichtbar. In der Geschichte des Gebäudes begründet, (Viehwaage an dieser Stelle, vermehrter Eintritt von Harnstoffen) ist auch nach der Sanierung mit Schäden zu rechnen. Zwar erfolgt eine nachträgliche Abdichtung gegen aufsteigende Mauerfeuchte, sowie Bodenfeuchtigkeit, jedoch ist davon auszugehen, dass der Boden und die Bruchsteine auch weiterhin kontaminiert sind. In den Bädern werden die Fliesen auf Vorwänden verbaut, so dass die Wahrscheinlichkeit von Abplatzungen hier deutlich reduziert wird. Außen ist diese Lösung jedoch nicht möglich.

 

Arbeiten mit dem Bestand

Es werden zum Teil bestehende Bauteile in ihrer Bauart nicht verändert. Beispielsweise wird der Dachaufbau nicht verändert. Es ist eine Dampfbremse im Bestand vorhanden. Der geplante Innenaufbau ändert das Bauteil an sich nicht. Die Luftdichtheit des bestehenden Dachaufbaus kann von Developing X nicht gewährleistet werden.

 

Innenentwicklung

Das Dorfgemeinschaftshaus in Strahlungen ist eine zentrale Einrichtung für das Leben im gesamten Dorf und besonders im Ortskern. Das Gebäude soll zukünftig sowohl für die Sicherstellung der Nahversorgung (Backwarenverkaufsstelle) als auch zentraler Treffpunkt und Dorfmittelpunkt (Café mit Außenbereich) sowie für Übernachtungsgäste (Tourismus)

zur Verfügung stehen und somit den Ortskern beleben sowie auch wichtige Infrastruktur erhalten (Bäcker).

 

Mit dem Umbau des Dorfgemeinschaftshauses werden die Nutzungsmöglichkeiten für die Bürgerschaft erheblich aufgewertet. Schon allein die durch barrierefreie Nutzung des Cafés und der Backwarenverkaufsstelle.

 

Das Gebäude hat städtebaulich und hinsichtlich seiner Nutzung eine hervorgehobene Bedeutung für Strahlungen und seinen Ortskern. Die Wichtigkeit des Hauses für die Innerortsentwicklung wurde auch im Rahmen der Entwicklungsplanung des Innenbereichs von Strahlungen im Rahmen der Städtebauförderung betont.

Die Multifunktionalität –Backwarenverkaufsstelle, Café, Übernachtungsmöglichkeiten – bereichert das Leben im Altort ganz erheblich. Der davorliegende Dorfplatz, schafft durch die gemeinsame Nutzung mit dem Dorfgemeinschaftshaus für die Öffentlichkeit ein weiteres Bezugsfeld.

 

Im Umfeld des Dorfgemeinschaftshauses mit dem Dorfplatz spielen sich die jahreszeitlichen Feste im Ortskern von Strahlungen ab. Neben der Maibaumaufstellung gehören regelmäßig die Strahlunger Meile sowie Adventsveranstaltungen dazu. Das Dorfgemeinschaftshaus ist dabei mit vernetzter Nutzung, wie Sanitäranlagen, Übernachtungsmöglichkeiten, etc. unabdingbar.

 

Die Umnutzung des Dorfgemeinschaftshauses hat insgesamt einen sehr bedeutenden Stellenwert für die Innenentwicklung des Ortskerns von Strahlungen und den Daseinsvorsorgebestrebungen der Gemeinde.

Durch die Funktion des Hauses nach der Umnutzung, in Form einer Nahversorgung (Backwarenverkaufsstelle, Café) und die Schaffung aktuell fehlender Übernachtungsmöglichkeiten, wird nicht nur das Angebot im eigenen Dorf für das eigene Dorf gestärkt, sondern es bieten sich künftig auch attraktive Möglichkeiten und Anreize für Besucher (Tourismus) die Gemeinde Strahlungen zu besuchen und hier zu verweilen.

So dass davon auszugehen ist, dass der Innenbereich von Strahlungen damit auf lange Jahre aufgewertet und weiter gestärkt werden kann.

 

Herr Hein fasst die Planungen im Gesamtentwurf zusammen:

Das Erdgeschoss wird zu einem Café mit Backwarenverkaufsstelle umgebaut und im Dachgeschoss werden zwei Bed&Breakfast-Zimmer entstehen.

 

Die von Developing X, unter Zuarbeit von EAB Schröder (Elektroplanung) und Herrn Weber (Planung Heizung und Sanitär), erstellte Kostenberechnung (zum Entwurf vom 16.08.2020 - SN_Umbau Dorfgemeinschaftshaus zu Cafe_Planunterlagen Abschluß LPH 3) wird von Herrn Florian Hein vorgestellt.

 

Die Kosten gliedern sich wie folgt auf:

 

KGR 100 Grundstück - Vermessung                                  0,00 €

KGR 200 Herrichten und Erschließen                         1.073,86 €

KGR 300 Bauwerk – Baukonstruktionen                 265.755,86 €

KGR 400 Bauwerk- Technische Anlagen                155.784,93 €

KGR 500 Außenanlagen                                            16.659,83 €

KGR 600 Ausstattung (erfolgt i. W.durch Betreiber)   1.071,00 €

KGR 700 Nebenkosten                                              91.612,29

Summe                                                                     531.957,77 €

 

Summe gerundet                                                        532.000 €

 

(alle Beträge einschl. 19% MwSt.)

 

Die Kostenberechnung schließt aktuell mit gerundet 532.000€ brutto, einschl. 19% MwSt., ab.

 

Die nächsten Projektschritte sind wie folgt geplant:

 

-       Erstellung der Unterlagen für den Bauantrag und den Förderantrag sowie Einreichen der Antragsunterlagen bei den jeweils zuständigen Ämtern und Stellen

 

Angestrebt wird die Baufertigstellung zur Strahlunger Meile 2021.

 

Dies bedeutet, dass mit den ersten baulichen Maßnahmen im Oktober/ November 2020 begonnen werden muss, sofern entsprechend rechtzeitig vorher die hierfür erforderlichen Genehmigungen (Baugenehmigung, Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch den Fördermittelgeber) vorliegen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Strahlungen stimmt der Entwurfsplanung (Stand 16.08.2020) und Kostenberechnung (Stand 17.08.2020) für das Projekt „SN_ Umbau Dorfgemeinschaftshaus zu Café – Backwarenverkaufsstelle und Bed&Breakfast-Zimmer“ gem. Bauentwurf des Planungsbüros Developing X Ingenieurgesellschaft bR, Würzburg, vom 16.08.2020 wie vorgestellt (SN_Umbau Dorfgemeinschaftshaus zu Cafe_Planunterlagen Abschluß LPH 3_20200816) zu.

 

Die Kostenberechnung schließt aktuell mit 531.957,77 € brutto (einschl. 19% MwSt.) ab.

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme stellt sich auf dieser Basis wie folgt dar:

 

1. Zuwendungen aus Mitteln der Städte-
    bauförderung                                                                                    310.300,00 €
   
(beantragter Fördersatz 80 % zu den förderfähigen Kosten der
      Baumaßnahme von 387.895,10 €*)

 

2. Vorsteuerabzug Finanzamt                                                                84.934,43 €

 

3. Eigenmittel der Gemeinde Strahlungen                                           136.723,34 €

 

Gesamtkosten gem. Kostenberechnung zum Bauentwurf:         531.957,77 €

 

* Ermittlung der förderfähigen Kosten der Baumaßnahme

berechnete Baukosten brutto (ohne BNK)                                                                     440.345,48 €

abzgl. MwSt. auf Baukosten ohne BNK (die Gemeinde ist vorsteuerabzugsberechtigt) 70.307,26 €

= berechnete Baukosten netto (ohne BNK)                                                                   370.038,22 €

zzgl. pauschalierte Baunebenkosten 18 %                                                                      66.606,88 €

= berechnete Baukosten netto (mit pauschalierten BNK)                                            436.645,10 €

abzgl. Mieteinnahmen in 25 Jahren gem. gesonderter Berechnung                           48.750,00 €

= Förderfähige Kosten der Baumaßnahme                                                                   387.895,10 €

 

Die Gemeinde beauftragt die beteiligten Planungsbüros mit der Erstellung der Genehmigungsplanung auf Basis der präsentierten Entwurfsplanung (Stand 16.08.2020 - SN_Umbau Dorfgemeinschaftshaus zu Cafe_Planunterlagen Abschluß LPH 3_20200816).

 

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu der zu erstellenden Genehmigungsplanung, unter der Voraussetzung, dass diese auf Basis der präsentierten Entwurfsplanung erstellt wird - vorbehaltlich der fachlichen Prüfung durch das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale.

Unter der Voraussetzung, dass die Prüfung, insbesondere die der Entwässerungsplanung, da diese noch nicht vorliegt, keine Einwände ergibt, wird die Genehmigungsplanung an die Baugenehmigungsbehörde weitergeleitet.

 

Für die Maßnahme beantragt die Gemeinde Strahlungen eine Zuwendung aus Mitteln der Bayerischen Städtebauförderung, Förderinitiative „Innen statt Außen“, bei der Regierung von Unterfranken.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Zuwendungsantrag bei der Regierung von Unterfranken einzureichen.

 

Die Baumaßnahme soll nach Bewilligung bzw. nach der Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn der Regierung von Unterfranken zur Umsetzung kommen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8