Differenzierter Winterdienst - Überarbeitung des Räum- und Streuplanes der Gemeinde Strahlungen

Gemäß Art. 51 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetzt (BayStrWG) hat die Gemeinde zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerhalb der geschlossenen Ortslage im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere auf Grund sonstiger Rechtsvorschriften (z. B. Verordnung der Gemeinde Strahlungen über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter) hierzu verpflichtet sind.

 

Der Inhalt und Umfang der Räum- und Streupflicht richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Zu berücksichtigen sind dabei Art und Wichtigkeit des Verkehrsweges, seine Gefährlichkeit und die Stärke des zu erwartenden Verkehrs. Die Räum- und Streupflicht besteht also nicht uneingeschränkt, vielmehr steht sie unter dem Vorbehalt des zumutbaren, wobei es auch auf die Leitungsfähigkeit, gemeint ist dabei insbesondere die finanzielle und personelle Leistungsfähigkeit, der Gemeinde ankommt.

 

Aufzunehmen in den Winterdienstplan ist der Kreuzbergblick inkl. den Stichstraßen, da der geschobene Schnee nur über diese in die angrenzenden Felder geschoben werden kann.

Weitere Anpassungen wurden nicht für notwendig erachtet.

 

 

Information über Vergaben durch den Ersten Bürgermeister Johannes Hümpfner zwischen 3.000,- und 5.000,- €

Information des 1. Bürgermeisters gem. § 13(4) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat

der Gemeinde Strahlungen über die Inanspruchnahme der Ermächtigung einer Vergabe oberhalb der Wertgrenze von 3.000,00 €.

 

Datum: 26.05.2020

Projekt: Umbau Dorfgemeinschaftshaus – Brunnencafé

Gewerk: Wärmeschutz- und Energiebilanzierung

Auftragnehmer: IB Federlein Ingenieurgesellschaft mbH, Saaleblick 2, 97616 Salz

Auftragssumme netto: 3.287,02 €

 

Datum: 17.07.2020

Projekt: Umbau Dorfgemeinschaftshaus – Brunnencafé

Gewerk: Elektroplanung

Auftragnehmer: EAB Schröder GmbH, Meiningerstraße 31, 98660 Themar

Auftragssumme netto: 3.356,55 €

 

Datum: Abschlagsrechnung v. 03.08.2020

Projekt: Neubau Feuerwehrhaus

Gewerk: Fenster / Haustüre

Auftragnehmer: Peter Hemmert, Oberebersbach, Saalestr. 20, 97618 Niederlauer

Auftragssumme netto: 4.484,75 €