Sitzung: 08.09.2020 GSN/009/2020
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Hallenneubau zur Lagerung von
Brennholz und Maschinen auf dem Grundstück Fl. Nr. 359/1, Nähe Gartenstraße in
Strahlungen vorgelegt.
Die Halle soll zur Lagerung von Brennholz und Unterstellung von
landwirtschaftlichen Geräten genutzt werden. Die geplante Größe der Halle
(16,10 m Länge und 8,10 m Breite) weicht geringfügig (ca. 10 cm) von der im
Vorbescheid beantragten Hallengröße ab. Die Halle ist in einer Holzkonstruktion
mit Stülpschalung aus Holz auf einem umlaufenden Betonsockel mit einem Pultdach
(5° Dachneigung) und Trapezblecheindeckung geplant. Auf der Nordseite sind drei
Holzschiebetore vorgesehen. Die Zufahrt soll über den gemeindlichen Weg Fl. Nr.
2370/3, Gartenstraße erfolgen.
Das Grundstück Fl. Nr. 359/1 liegt im Außenbereich. Im
Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Fläche für die Landwirtschaft
ausgewiesen. Im vorliegenden Fall liegt keine Privilegierung vor. Es ist als
Sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beurteilen.
Sonstige Vorhaben sind im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche
Belange nicht entgegenstehen. Hier ist zu prüfen, ob öffentliche Belange
(Darstellung des Flächennutzungsplanes, Landschaftsplanes, Belange des
Naturschutzes und der Landschaftspflege, Gefährdung der Wasserwirtschaft usw.)
beeinträchtigt werden. Inwieweit öffentliche Belange beeinträchtigt werden
prüft die Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren.
Von Seiten des Sachgebietes Naturschutz und der Fachkundigen Stelle
Wasserwirtschaft wurde in einer Stellungnahme vom 29.05.2008 darauf hingewiesen, dass grundsätzlich keine
Einwendungen zur Bebauung auf dem Grundstück Fl. Nr. 359/1 bestehen, wenn das
Gebäude in direkter Nähe zu den östlich angrenzenden Gärten und größerem
Abstand zum nördlichen Graben errichtet würde.
Diese Stellungnahme hat nach Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde
auch heute noch Bestand.
Das anfallende Regenwasser der Dachentwässerung wird auf dem Grundstück
breitflächig versickert. Die Zufahrt ist über den südlich an das Grundstück
angrenzenden Weg gesichert. Zusätzlich existiert zur Gartenstraße hin eine
Grabenverrohrung auf Gemeindegrund, wie in der Baueingabeplanung dargestellt. Es
wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch zur Herstellung und Instandhaltung
der vorhandenen Grabenverrohrung durch die Gemeinde besteht.
Der Gemeinderat hat bereits in der Sitzung vom 09.03.2020 zu einer
Bauvoranfrage seine Zustimmung gegeben. Mit Bescheid des Landratsamtes
Rhön-Grabfeld vom 01.07.2020 Nr. 4.1-6024-20200307 wurde die bauaufsichtliche
Genehmigung für den Hallenneubau zur Lagerung von Brennholz oder Maschinen
erteilt.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung zum Vorhaben erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Hallenneubau
zur Lagerung von Brennholz und Maschinen auf dem Grundstück Fl. Nr. 359/1, Nähe
Gartenstraße in Strahlungen entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |