Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Hallenneubau zur Lagerung von Brennholz und Maschinen auf dem Grundstück Fl. Nr. 359/1, Nähe Gartenstraße in Strahlungen vorgelegt.

 

Die Halle soll zur Lagerung von Brennholz und Unterstellung von landwirtschaftlichen Geräten genutzt werden. Die geplante Größe der Halle (16,10 m Länge und 8,10 m Breite) weicht geringfügig (ca. 10 cm) von der im Vorbescheid beantragten Hallengröße ab. Die Halle ist in einer Holzkonstruktion mit Stülpschalung aus Holz auf einem umlaufenden Betonsockel mit einem Pultdach (5° Dachneigung) und Trapezblecheindeckung geplant. Auf der Nordseite sind drei Holzschiebetore vorgesehen. Die Zufahrt soll über den gemeindlichen Weg Fl. Nr. 2370/3, Gartenstraße erfolgen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 359/1 liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Im vorliegenden Fall liegt keine Privilegierung vor. Es ist als Sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beurteilen.

 

Sonstige Vorhaben sind im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Hier ist zu prüfen, ob öffentliche Belange (Darstellung des Flächennutzungsplanes, Landschaftsplanes, Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Gefährdung der Wasserwirtschaft usw.) beeinträchtigt werden. Inwieweit öffentliche Belange beeinträchtigt werden prüft die Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren.

 

Von Seiten des Sachgebietes Naturschutz und der Fachkundigen Stelle Wasserwirtschaft wurde in einer Stellungnahme vom 29.05.2008 darauf hingewiesen, dass grundsätzlich keine Einwendungen zur Bebauung auf dem Grundstück Fl. Nr. 359/1 bestehen, wenn das Gebäude in direkter Nähe zu den östlich angrenzenden Gärten und größerem Abstand zum nördlichen Graben errichtet würde.

Diese Stellungnahme hat nach Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde auch heute noch Bestand.

 

Das anfallende Regenwasser der Dachentwässerung wird auf dem Grundstück breitflächig versickert. Die Zufahrt ist über den südlich an das Grundstück angrenzenden Weg gesichert. Zusätzlich existiert zur Gartenstraße hin eine Grabenverrohrung auf Gemeindegrund, wie in der Baueingabeplanung dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch zur Herstellung und Instandhaltung der vorhandenen Grabenverrohrung durch die Gemeinde besteht.

 

Der Gemeinderat hat bereits in der Sitzung vom 09.03.2020 zu einer Bauvoranfrage seine Zustimmung gegeben. Mit Bescheid des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 01.07.2020 Nr. 4.1-6024-20200307 wurde die bauaufsichtliche Genehmigung für den Hallenneubau zur Lagerung von Brennholz oder Maschinen erteilt.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung zum Vorhaben erteilt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Hallenneubau zur Lagerung von Brennholz und Maschinen auf dem Grundstück Fl. Nr. 359/1, Nähe Gartenstraße in Strahlungen entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9