Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Anbau einer Garage mit Terrasse, eines Carports und eines landwirtschaftlichen Unterstellplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 238, Tannenweg 2 in Strahlungen vorgelegt.

 

Der Bauherr beabsichtigt im südöstlichen Grundstücksbereich neben dem bestehenden Wohnhaus eine Garage auf Kellerebene mit einem Abstellraum mit den Maßen 12 m Länge, 5,25 m Breite und einer Höhe von 2,85 m zu errichten. Die geplante Garage soll mit einem Flachdach errichtet werden, da auf der Garage eine Terrasse mit den Maßen 8,75 m Länge sowie 5,50 m Breite geplant ist.

Über dem Abstellraum und ca. 3,50 m in östliche Richtung hinaus ist ein Carport aus Holzkonstruktion mit einem Trapezblechdach (ca. 6 ° Dachneigung) in rot mit einer Fläche von 33 m² geplant.

 

Der Bauherr beabsichtigt im südwestlichen Grundstücksbereich einen landwirtschaftlichen Unterstellplatz mit einer Fläche von 119,20 m² aus einem Stahlprofile nach Statik und einem Pultdach aus rotem Trapezblech zu errichten.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 238 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Karlsberg“. Der Bebauungsplan „Karlsberg“ enthält die Festsetzung zur Dachform der Garage als steiles Dach. Der geplante Standort der geplanten Nebenanlagen liegen außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze. Zur Verwirklichung der Vorhaben sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Karlsberg“ für die abweichende Dachform der Garage und des landwirtschaftlichen Unterstellplatzes sowie die Lage außerhalb der Baugrenze erforderlich.

 

Da sich das Grundstück mit dem geplanten Bauvorhaben im Sanierungsgebiet der Gemeinde Strahlungen befindet, wurde auch die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB beantragt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 238 liegt im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Altort Strahlungen“. In förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten bedürfen auch verfahrensfreie Vorhaben der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde Strahlungen gemäß § 3 der Sanierungssatzung i. V. m. § 144 Abs. 1 und § 14 BauGB. Die Genehmigung muss versagt werden, wenn das Vorhaben erkennbar den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Sanierung zuwiderlaufen, bzw. diese unmöglich machen würde. Der Maßstab ist hierfür das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) und die in Erstellung befindliche Gestaltungssatzung der Gemeinde Strahlungen.

 

Gemäß dem Entwurf der Gestaltungssatzung der Gemeinde Strahlungen, der voraussichtlich am 23.09.20 im Gemeinderat Strahlungen zur Beratung vorgestellt wird, befindet sich das Grundstück Fl. Nr. 238 nicht in dessen Bereich.

 

Der angrenzende Nachbar hat durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen seine Zustimmung erteilt.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung gebeten, ob den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ seitens des Gemeinderates zugestimmt wird.

 

Die abstandsflächenrechtlichen Belange werden im Baugenehmigungsverfahren durch die Baugenehmigungsbehörde geprüft.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Anbau einer Garage mit Terrasse und Carport sowie eines landwirtschaftlichen Unterstellplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 238 in Strahlungen.

Es bestehen keine Einwände gegen den Standort der Garage, Terrasse sowie des Carports und des landwirtschaftlichen Unterstellplatzes außerhalb der festgesetzten Baugrenze und der abweichenden Dachform.

 

Das Einvernehmen zur sanierungsrechtlichen Genehmigung nach § 144 BauGB wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9

 

Herr Gemeinderat Johannes Schultheis nimmt wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil.