Sitzung: 13.10.2020 GSN/010/2020
Durch die
Verwaltung wird daher derzeit geprüft, ob es technisch und wirtschaftlich
sinnvoll wäre, die Wasserversorgung der Gemeinde Burglauer an die
Wasserversorgung der Gemeinde Strahlungen anzuschließen (Teilbezug Trinkwasser
aus Strahlungen). Der Bau einer Wasserleitung zwischen Burglauer und Strahlungen
würde auch die Versorgungssicherheit der Gemeinde Strahlungen verbessern, da
mit der Leitung ein Verbund bis zum Wasserzweckverband Mellrichstädter Gruppe
entstehen würde. Zusätzlich würden weitere Synergieeffekte im Bereich der
Anlagenfinanzierung generiert. Weiterhin würde der Bau einer Wasserleitung
zwischen den Gemeinden Burglauer und Strahlungen für die Breitbandanbindung der
Gemeinde Strahlungen genutzt werden können, da noch Kapazitäten am
Glasfaserknotenpunkt Burglauer für die Gemeine Strahlungen vorhanden sind. Dies
wurde im Rahmen einer Anfrage durch die Deutsche Telekom bestätigt. Die
notwendige Glasfaserleitung aus dem Raum Münnerstadt könnte dadurch entfallen.
Die Mischbarkeit
der Wässer wurde bereits untersucht. Diese ist uneingeschränkt gegeben.
Die Brunnen der
Gemeinde Burglauer wurden im Jahr 2019 regeneriert, entsprechende
TV-Befahrungen liegen vor.
Die TV-Befahrung
der beiden Brunnen in Strahlungen war für 2020 geplant. Durch den Ausfall und
die Erneuerung der Brunnenpumpe des Brunnens 2 im Frühjahr 2020 liegt für
diesen Brunnen bereits eine TV-Befahrung vor.
Die TV-Befahrung
des Brunnens 1 soll mit dem Pumpversuch und den Untersuchungen zur Geophysik
verbunden werden. Der Gruppen- bzw. Leistungspumpversuch wird darüber
Aufschluss geben, welche Leistungsfähigkeit die Strahlunger Brunnen aufweisen,
ob also genügend Reserven vorhanden sind.
Da das Interesse
einer dauerhaften Anbindung an die Wasserversorgung das Interesse zur
Sicherstellung einer Notversorgung überwiegt, trägt die Gemeinde Burglauer die
Kosten der erforderlichen Untersuchungen.
Sobald das Ergebnis der Machbarkeitsstudie vorliegt (voraussichtlich Mitte 2021) wird die weitere Zusammenarbeit im Rahmen einer Gemeinderatssitzung geklärt.
Im Gemeindeblatt von Strahlungen sowie auch im Gemeindeblatt von Burglauer wird in den kommenden Ausgaben ein informativer Beitrag zu dem obenstehenden Thema erscheinen.