Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union stellen in verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen Finanzhilfen für die städtebauliche Erneuerung bereit. Zur Programmaufstellung der Städtebauförderung für das Jahr 2021 und die Fortschreibungsjahre 2022 – 2024 benötigt die Regierung von Unterfranken eine Bedarfsmitteilung zur Städtebauförderung aller Gemeinden.

 

Zur Vorbereitung der Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für das Jahr 2021 und die Fortschreibungsjahre 2022 – 2024 fanden Gespräche zwischen dem ersten Bürgermeister, der Bauverwaltung und der Finanzverwaltung statt. Zudem erhielt die Regierung von Unterfranken im Juli dieses Jahres einen Entwurf der Bedarfsmitteilung Städtebauförderung 2021 und die Fortschreibungsjahre 2022 – 2024.

 

Die städtebaulichen Maßnahmen der Gemeinde Strahlungen waren bisher dem Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ zugeordnet. Nachdem im Jahr 2020 eine umfassende Neustrukturierung zur Vereinfachung und Weiterentwicklung der Bund-Länder-Städtebauförderung stattfand, ist die Gemeinde Strahlungen unter Beibehaltung der bisherigen Förderschwerpunkte und Zielsetzung nun dem neuen Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ zugeordnet. Aufgrund der Beschlussfassung des Gemeinderates im Rahmen der Förderinitiative „Innen statt Außen“ und der damit verbundenen konzeptionellen Ausrichtung der städtebaulichen Entwicklung wurden der Gemeinde somit Städtebauförderungsmittel in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

 

Folgende Maßnahmen wurden bereits in den Vorjahren im Rahmen der Bedarfsmitteilung beantragt bzw. es liegen Zustimmungen zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung der Fördermittel gem. Nr. 4.2 Städtebauförderungsrichtlinie (StBauFR) vor:

 

Erstellung eines Leit- und Beschilderungskonzeptes

Mit der Erstellung des Konzeptes soll ein System entwickelt werden, welches den Besuchern der verschiedenen Ziele und Einrichtungen eine sichere Orientierung bietet. Die historischen Gebäude und Sehenswürdigkeiten sollen erschlossen und mit Erläuterungstafeln versehen werden. Die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung von der Regierung von Unterfranken vom 02.05.2019 liegt vor. Die voraussichtlich förderfähigen Kosten betragen 11.300 €. Das Konzept wird voraussichtlich Ende 2020 bzw. Anfang 2021 abgeschlossen sein.

 

Erstellung einer Gestaltungssatzung mit kommunalem Förderprogramm

Infolge des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) wird derzeit die Gestaltungssatzung erarbeitet. Sie dient als Grundlage für die Zulassung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen innerhalb des Sanierungsgebietes. Die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung Regierung von Unterfranken vom 03.09.2019 liegt vor. Die Honorarkosten für die Erstellung der Gestaltungssatzung belaufen sich auf ca. 14.000 €. Die voraussichtlich förderfähigen Kosten betragen 12.400 €. Die endgültige Fassung der Gestaltungssatzung wird voraussichtlich im Frühjahr 2021 im Gemeinderat beschlossen.

 

Sanierungsberatung für private Baumaßnahmen (2019 - 2021)

Für die Honorarkosten der Beratung privater Baumaßnahmen innerhalb des Sanierungsgebiets wurde der Förderantrag vorgelegt. Die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung von der Regierung von Unterfranken vom 03.09.2019 liegt vor. Die voraussichtlich förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 €. Einige Beratungsleistungen wurden bereits von den Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen.

 

Aufstellung eines Rahmenplans für das Areal Hauptstraße / Sonnenstraße

Der Bereich des Rahmenplans stellt laut dem erstellten Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) der Gemeinde Strahlungen einen zentralen räumlichen Handlungsschwerpunkt dar. In diesem Bereich sind private innerörtliche Freiflächen vorhanden. Außerdem gibt es viele langgezogene Grundstücke. Die Rahmenplanung soll primär Perspektiven für neues Wohnen im Altort schaffen, gegebenenfalls auch durch Umnutzung von Scheunen. Die Rahmenplanung soll einem optimalen Lösungsansatz dienen.

Die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung von der Regierung von Unterfranken vom 03.09.2019 liegt vor. Die Honorarkosten für die Erstellung des Rahmenplans belaufen sich auf ca. 20.000 €. Die voraussichtlich förderfähigen Kosten betragen 18.700 €. Der Rahmenplan befindet sich in der Vorentwurfsphase und wird voraussichtlich im Sommer 2021 abgeschlossen sein.

 

Neugestaltung Randbereiche Hauptstraße oberhalb des Rathauses

Geplant ist die großflächig asphaltierten Bereiche dauerhaft zu entsiegeln und gestalterisch aufzuwerten. Eine Begrünung entlang der Häuserzeile soll durchgeführt werden. Weiterhin soll in diesem Bereich dringend benötigter Parkraum entstehen.

Der Bewilligungsbescheid von der Regierung von Unterfranken vom 23.09.2020 liegt vor. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 412.700 €. Davon sind 370.000 € vorläufig förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt voraussichtlich ab 2021.

 

Umbau Dorfgemeinschaftshaus zum Café mit Backwarenverkaufsstelle und Bed & Breakfast Zimmer

Das Dorfgemeinschaftshaus soll zukünftig sowohl für die Sicherstellung der Nahversorgung (Backwarenverkaufsstelle) als auch zentraler Treffpunkt und Dorfmittelpunt (Café mit Außenbereich) sowie für Übernachtungsgäste (Tourismus) zur Verfügung stehen und somit den Ortskern beleben sowie auch wichtige Infrastruktur erhalten (Bäcker). Der Zuwendungsantrag wurde am 20.08.2020 gestellt.

Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 532.000 €. Die ermittelten zuwendungsfähigen Kosten betragen ca. 388.000 €. Geplant ist, die Maßnahme bis Sommer 2021 umzusetzen.

 

Sanierung Bürgerzentrum mit Außenanlage

Die Nutzung des Hauses leidet zunehmend, bedingt durch das Gebäudealter und fehlender Funktionen. Vor allem die fehlende Barrierefreiheit hindert den inklusiven Ausbau und die Nutzung durch Senioren. Die technische Ausrüstung ist anfällig gegen Störungen und entspricht nichtmehr den heutigen Anforderungen. Die energetische Situation muss im technischen und baulichen Bereich verbessert werden. Die Außennutzung des Bürgerzentrums auf der Vorfläche könnte mit deren Umgestaltung im Sommer deutlich erweitert werden. Die Stellplatzsituation bedarf einer wesentlichen Ergänzung. Geplant ist, das Maßnahmenbündel mit einer Generalsanierung zu erfüllen.

Die Vorentwurfsplanung wurde durchgeführt. Die weitere Bearbeitung des Projektes für die Leistungsphase 3, Entwurfsplanung, wurde freigegeben.

Die Kosten für die Sanierung werden auf ca. 3,67 Mio. € geschätzt. Derzeit geht man von ca. 3,3 Mio. € förderfähigen Kosten aus (ca. 370.000 € Vorsteuer erwartet). Baubeginn soll voraussichtlich Ende 2021 sein.

 

Kommunikationshof

Zur Verbesserung der Verkehrsführung und Fußgängersicherheit soll ein durchgängiger Gehweg am Grundstück Fl.-Nr. 132, Hauptstraße 4 eingerichtet werden. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie soll geprüft werden, ob das Bestandsgebäude erhalten bzw. saniert werden kann. Ggf. ist der Abbruch des bestehenden Gebäudes notwendig. Der Kommunikationshof ist für die multifunktionale Nutzung durch die Dorfbevölkerung vorgesehen. Der scheunenähnlich hergerichtete Kommunikationshof selbst kann von der Dorfbevölkerung sowie von der Gemeinde für diverse Veranstaltungen genutzt werden.

Der Grunderwerb (Hauptstraße 4) wurde bereits realisiert (120.000 €). Die Machbarkeitsstudie soll im Jahr 2021 durchgeführt werden. Die bauliche Umsetzung ist voraussichtlich ab 2023 geplant.

Für die Durchführung der Machbarkeitsstudie wird mit förderfähigen Kosten von ca. 20.000 € gerechnet; für die Umsetzung ca. 80.000 €.

 

 

Folgende Maßnahmen wurden in den Vorjahren im Rahmen der Bedarfsmitteilung noch nicht gemeldet und werden mit der Bedarfsmitteilung für das Programmjahr 2021 neu aufgenommen:

 

Umsetzung des Beschilderungskonzeptes (Herstellung Schilder und Montage)

Mit Fertigstellung des Leit- und Beschilderungskonzeptes folgt die Umsetzung mit Herstellung und Montage der Schilder. Von der Förderung ausgeschlossen sind die Kosten für private Werbemaßnahmen. Die förderfähigen Kosten werden auf ca. 30.000 € geschätzt. Die Umsetzung ist ab Frühjahr 2021 geplant.

 

Kommunales Förderprogramm

Ergänzend zur Gestaltungssatzung soll als Anreiz für private Maßnahmen ein kommunales Förderprogramm aufgelegt werden. Eine Entscheidung des Gemeinderates hierüber erfolgt voraussichtlich Ende 2020. Ein eigener Zuwendungsantrag für das kommunale Förderprogramm erfolgt nach Entscheidung des Gemeinderates. Die förderfähigen Kosten werden auf ca. 150.000 € (verteilt auf die Programmjahre 2021 bis 2023) geschätzt.

 

Abbruch Hauptstraße 9 (Backwarenverkaufsstelle)

Die ursprünglich geplante Machbarkeitsstudie für die Sanierung des Ladengebäudes (Backwarenverkaufsstelle), Hauptstraße 9 wird nicht weiterverfolgt. Hier ergibt sich durch eine Investorenlösung ein neuer Ansatz für die Schaffung von Wohnraum im Innerort. Unter der Voraussetzung, dass das Nachnutzungskonzept den städtebaulichen Entwicklungen entspricht, sind die Kosten für den Abbruch des Bestandsgebäudes grundsätzlich förderfähig. Einer Kostenschätzung zufolge ist von ca. 125.000 € (einschl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer) auszugehen. Die Umsetzung ist voraussichtlich für Herbst 2021 geplant.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm für das Programmjahr 2021 und die Fortschreibungsjahre 2022 – 2024 in folgendem Umfang zu:

 

 

Erstellung eines Leit- und Beschilderungskonzeptes

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2021                                                                                                            11.000 €

 

 

Umsetzung des Beschilderungskonzeptes (Herstellung Schilder und Montage)

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2021                                                                                                            30.000 €

 

 

Erstellung einer Gestaltungssatzung mit kommunalem Förderprogramm

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2021                                                                                                            13.000 €

 

 

Kommunales Förderprogramm

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2021                                                                                                            50.000 €

(Programmjahr 2022: 50.000 €, Programmjahr 2023: 50.000 €,

geschätzte förderfähige Gesamtkosten: 150.000 €)

 

 

Sanierungsberatung für private Baumaßnahmen (2019 - 2021)

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2021                                                                                                            10.000 €

(Programmjahr 2019: 10.000 €, Programmjahr 2020: 10.000 €,

förderfähige Gesamtkosten: 30.000 €)

 

 

Aufstellung eines Rahmenplans für das Areal Hauptstraße / Sonnenstraße

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2021                                                                                                            19.000 €

 

 

Neugestaltung Randbereiche Hauptstraße oberhalb des Rathauses

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2021                                                                                                          370.000 €

 

 

Abbruch Hauptstraße 9 (Backwarenverkaufsstelle)

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2021                                                                                                          125.000 €

 

 

Umbau Dorfgemeinschaftshaus zum Café mit Backwarenverkaufsstelle und Bed & Breakfast Zimmer

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2021                                                                                                          388.000 €

 

 

Sanierung Bürgerzentrum mit Außenanlage

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2021                                                                                                          700.000 €

(Programmjahr 2022: 2.000.000 €, Programmjahr 2023: 600.000 €,

geschätzte förderfähige Gesamtkosten: 3.300.000 €)

 

 

Kommunikationshof

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Umsetzung geplant ab 2023

(Programmjahr 2023: 220.000 € (Abrechnung Grunderwerb 120.000 €, Machbarkeitsstudie 20.000 € und Umsetzung 80.000 €))

 

 

Die Gemeinde Strahlungen verpflichtet sich, die erforderlichen Eigenmittel im Haushalt 2021 bzw. in den Finanzplanungsjahren 2022 bis 2024 zur Verfügung zu stellen.

 


Der Gemeinderat Strahlungen hat in seiner Sitzung vom 18.06.2018 den Grundsatzbeschluss gefasst, der Innenentwicklung den Vorrang zu geben, um den Ortskern der Gemeinde zukunftsfähig aufzustellen. Dazu wurde u. a. ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept - ISEK - aufgestellt und beschlossen. Die oben genannten Maßnahmen basieren auf diesem Prozess. Bereits davor hat die Gemeinde seit Mitte der 80er Jahre im Rahmen der Dorferneuerung intensive Anstrengungen in diesem Bereich unternommen (z. B., Umfeld Kirche und Friedhof, Dorfplatz Rheinfeldshof, Rathaus und Dorfplatz Strahlungen u. a.).

Im Rahmen des ISEK-Prozesses wurde ein Sanierungsgebiet i. S. des BauGB festgesetzt. In Ausführung befindet sich aktuell die Erstellung einer Gestaltungssatzung mit kommunalem Förderprogramm als Anreiz für private Baumaßnahmen. Darüber hinaus steht ein Sanierungsberater für die Privateigentümer zur Verfügung.
Der Gemeinderat hat sich außerdem im Rahmen der NES-Allianz auch dafür ausgesprochen ein Beratungsangebot für Privateigentümer außerhalb des Sanierungsgebietes zu realisieren.
Die Gemeinde betreibt seit mehreren Jahren ein aktives Flächenmanagement. Ein Leerstandskataster ist erstellt und wird fortgeschrieben.
Durch die Rahmenplanung Hauptstraße / Sonnenstraße soll das Flächenpotenzial im Innenbereich weiter verbessert werden.
Die Gemeinde hat in den letzten Jahren mehrere Anwesen im Bereich des Dorfplatzes / Rathauses von Privatpersonen erwerben können. Damit ergeben sich weitere Möglichkeiten für eine neue Nutzung im zentralen Ortsbereich von Strahlungen. Diese Strategie verfolgt die Gemeinde auch in Zukunft sofern sich Möglichkeiten ergeben.

Durch regelmäßige persönliche Ansprache des Bürgermeisters von Eigentümern leerstehender Objekte bzw. von Leerstand bedrohten Immobilien und Baulücken versucht die Gemeinde weitere Objekte einer Nutzung zuzuführen und damit die Nachrangigkeit der Außenentwicklung zu verfolgen. Darüber hinaus beabsichtigt die Gemeinde alle betroffenen Eigentümer mit einem Fragebogen hinsichtlich der Grundstücks- und der Gebäudenutzung bzw. über eine evtl. Veräußerungs-, Sanierungs- oder Neubebauungsabsicht anzuschreiben. Anschließend erfolgt eine Auswertung der Fragebögen. Die Gemeinde verfolgt das Ziel mit geeigneten Angeboten und Informationen die Leerstände zu verringern und interessierte Eigentümer bzw. Bürger gezielt zu unterstützen.

Aktuell ist keine Ausweisung von ergänzenden Wohnbauflächen geplant.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9