Sitzung: 13.10.2020 GSN/010/2020
Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union stellen in
verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen Finanzhilfen für die städtebauliche
Erneuerung bereit. Zur Programmaufstellung der Städtebauförderung für das Jahr
2021 und die Fortschreibungsjahre 2022 – 2024 benötigt die Regierung von
Unterfranken eine Bedarfsmitteilung zur Städtebauförderung aller Gemeinden.
Zur Vorbereitung der Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für das Jahr
2021 und die Fortschreibungsjahre 2022 – 2024 fanden Gespräche zwischen dem
ersten Bürgermeister, der Bauverwaltung und der Finanzverwaltung statt. Zudem
erhielt die Regierung von Unterfranken im Juli dieses Jahres einen Entwurf der
Bedarfsmitteilung Städtebauförderung 2021 und die Fortschreibungsjahre 2022 –
2024.
Die städtebaulichen Maßnahmen der Gemeinde Strahlungen waren bisher dem
Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ zugeordnet. Nachdem
im Jahr 2020 eine umfassende Neustrukturierung zur Vereinfachung und
Weiterentwicklung der Bund-Länder-Städtebauförderung stattfand, ist die
Gemeinde Strahlungen unter Beibehaltung der bisherigen Förderschwerpunkte und
Zielsetzung nun dem neuen Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung –
Lebenswerte Quartiere gestalten“ zugeordnet. Aufgrund der Beschlussfassung des
Gemeinderates im Rahmen der Förderinitiative „Innen statt Außen“ und der damit
verbundenen konzeptionellen Ausrichtung der städtebaulichen Entwicklung wurden
der Gemeinde somit Städtebauförderungsmittel in Höhe von bis zu 80 % der
förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.
Folgende Maßnahmen wurden bereits in den Vorjahren im Rahmen der
Bedarfsmitteilung beantragt bzw. es liegen Zustimmungen zum Maßnahmenbeginn vor
Bewilligung der Fördermittel gem. Nr. 4.2 Städtebauförderungsrichtlinie
(StBauFR) vor:
Erstellung eines Leit- und Beschilderungskonzeptes
Mit der Erstellung des Konzeptes soll
ein System entwickelt werden, welches den Besuchern der verschiedenen Ziele und
Einrichtungen eine sichere Orientierung bietet. Die historischen Gebäude und
Sehenswürdigkeiten sollen erschlossen und mit Erläuterungstafeln versehen
werden. Die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung von der Regierung
von Unterfranken vom 02.05.2019 liegt vor. Die voraussichtlich förderfähigen
Kosten betragen 11.300 €. Das Konzept wird
voraussichtlich Ende 2020 bzw. Anfang 2021 abgeschlossen sein.
Erstellung einer
Gestaltungssatzung mit kommunalem Förderprogramm
Infolge des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK)
wird derzeit die Gestaltungssatzung erarbeitet. Sie dient als Grundlage für die
Zulassung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen innerhalb des
Sanierungsgebietes. Die Zustimmung zum
Maßnahmenbeginn vor Bewilligung Regierung von Unterfranken vom 03.09.2019 liegt
vor. Die Honorarkosten für die Erstellung der Gestaltungssatzung
belaufen sich auf ca. 14.000 €. Die
voraussichtlich förderfähigen Kosten betragen 12.400 €. Die endgültige Fassung
der Gestaltungssatzung wird voraussichtlich im Frühjahr 2021 im Gemeinderat
beschlossen.
Sanierungsberatung
für private Baumaßnahmen (2019 - 2021)
Für die Honorarkosten der Beratung privater Baumaßnahmen innerhalb des
Sanierungsgebiets wurde der Förderantrag vorgelegt. Die
Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung von der Regierung von
Unterfranken vom 03.09.2019 liegt vor. Die voraussichtlich förderfähigen
Kosten liegen bei 30.000 €. Einige Beratungsleistungen wurden bereits von den Bürgerinnen
und Bürgern in Anspruch genommen.
Aufstellung eines
Rahmenplans für das Areal Hauptstraße / Sonnenstraße
Der Bereich des Rahmenplans stellt laut dem erstellten Integrierten
Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) der Gemeinde Strahlungen einen
zentralen räumlichen Handlungsschwerpunkt dar. In diesem Bereich sind private
innerörtliche Freiflächen vorhanden. Außerdem gibt es viele langgezogene
Grundstücke. Die Rahmenplanung soll primär Perspektiven für neues Wohnen im
Altort schaffen, gegebenenfalls auch durch Umnutzung von Scheunen. Die
Rahmenplanung soll einem optimalen Lösungsansatz dienen.
Die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung von der Regierung
von Unterfranken vom 03.09.2019 liegt vor. Die Honorarkosten für die Erstellung des
Rahmenplans belaufen sich auf ca. 20.000 €. Die
voraussichtlich förderfähigen Kosten betragen 18.700 €. Der Rahmenplan befindet
sich in der Vorentwurfsphase und wird voraussichtlich im Sommer 2021
abgeschlossen sein.
Neugestaltung Randbereiche
Hauptstraße oberhalb des Rathauses
Geplant ist die großflächig asphaltierten Bereiche dauerhaft zu entsiegeln
und gestalterisch aufzuwerten. Eine Begrünung entlang der Häuserzeile soll
durchgeführt werden. Weiterhin soll in diesem Bereich dringend benötigter Parkraum
entstehen.
Der Bewilligungsbescheid von der Regierung von Unterfranken
vom 23.09.2020 liegt vor. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 412.700 €. Davon sind 370.000 € vorläufig förderfähig. Die Umsetzung
der Maßnahme erfolgt voraussichtlich ab 2021.
Umbau
Dorfgemeinschaftshaus zum Café mit Backwarenverkaufsstelle und Bed &
Breakfast Zimmer
Das Dorfgemeinschaftshaus soll zukünftig sowohl für die Sicherstellung
der Nahversorgung (Backwarenverkaufsstelle) als auch zentraler Treffpunkt und Dorfmittelpunt
(Café mit Außenbereich) sowie für Übernachtungsgäste (Tourismus) zur Verfügung
stehen und somit den Ortskern beleben sowie auch wichtige Infrastruktur
erhalten (Bäcker). Der Zuwendungsantrag wurde am 20.08.2020 gestellt.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 532.000 €. Die ermittelten zuwendungsfähigen Kosten betragen ca.
388.000 €. Geplant ist, die Maßnahme bis Sommer 2021 umzusetzen.
Sanierung
Bürgerzentrum mit Außenanlage
Die Nutzung des Hauses leidet zunehmend, bedingt durch das Gebäudealter
und fehlender Funktionen. Vor allem die fehlende Barrierefreiheit hindert den
inklusiven Ausbau und die Nutzung durch Senioren. Die technische Ausrüstung ist
anfällig gegen Störungen und entspricht nichtmehr den heutigen Anforderungen.
Die energetische Situation muss im technischen und baulichen Bereich verbessert
werden. Die Außennutzung des Bürgerzentrums auf der Vorfläche könnte mit deren
Umgestaltung im Sommer deutlich erweitert werden. Die Stellplatzsituation
bedarf einer wesentlichen Ergänzung. Geplant ist, das Maßnahmenbündel mit einer
Generalsanierung zu erfüllen.
Die Vorentwurfsplanung wurde durchgeführt. Die weitere Bearbeitung des Projektes für
die Leistungsphase 3, Entwurfsplanung, wurde freigegeben.
Die Kosten für die
Sanierung werden auf ca. 3,67 Mio. € geschätzt. Derzeit geht man von ca. 3,3
Mio. € förderfähigen Kosten aus (ca. 370.000 € Vorsteuer erwartet). Baubeginn
soll voraussichtlich Ende 2021 sein.
Kommunikationshof
Zur Verbesserung der Verkehrsführung und Fußgängersicherheit soll ein
durchgängiger Gehweg am Grundstück Fl.-Nr. 132, Hauptstraße 4 eingerichtet
werden. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie soll geprüft werden, ob das
Bestandsgebäude erhalten bzw. saniert werden kann. Ggf. ist der Abbruch des
bestehenden Gebäudes notwendig. Der Kommunikationshof ist für die
multifunktionale Nutzung durch die Dorfbevölkerung vorgesehen. Der
scheunenähnlich hergerichtete Kommunikationshof selbst kann von der
Dorfbevölkerung sowie von der Gemeinde für diverse Veranstaltungen genutzt
werden.
Der Grunderwerb (Hauptstraße 4) wurde bereits realisiert (120.000 €).
Die Machbarkeitsstudie soll im Jahr 2021 durchgeführt werden. Die bauliche
Umsetzung ist voraussichtlich ab 2023 geplant.
Für die Durchführung der Machbarkeitsstudie wird mit förderfähigen
Kosten von ca. 20.000 € gerechnet; für die Umsetzung ca. 80.000 €.
Folgende Maßnahmen wurden in den Vorjahren im Rahmen der
Bedarfsmitteilung noch nicht gemeldet und werden mit der Bedarfsmitteilung für
das Programmjahr 2021 neu aufgenommen:
Umsetzung des
Beschilderungskonzeptes (Herstellung Schilder und Montage)
Mit Fertigstellung des Leit- und Beschilderungskonzeptes folgt die
Umsetzung mit Herstellung und Montage der Schilder. Von der Förderung
ausgeschlossen sind die Kosten für private Werbemaßnahmen. Die förderfähigen
Kosten werden auf ca. 30.000 € geschätzt. Die Umsetzung ist ab Frühjahr 2021
geplant.
Kommunales
Förderprogramm
Ergänzend zur Gestaltungssatzung soll als Anreiz für private Maßnahmen
ein kommunales Förderprogramm aufgelegt werden. Eine Entscheidung des
Gemeinderates hierüber erfolgt voraussichtlich Ende 2020. Ein eigener
Zuwendungsantrag für das kommunale Förderprogramm erfolgt nach Entscheidung des
Gemeinderates. Die förderfähigen Kosten werden auf ca. 150.000 € (verteilt auf
die Programmjahre 2021 bis 2023) geschätzt.
Abbruch
Hauptstraße 9 (Backwarenverkaufsstelle)
Die ursprünglich geplante Machbarkeitsstudie für die Sanierung des
Ladengebäudes (Backwarenverkaufsstelle), Hauptstraße 9 wird nicht
weiterverfolgt. Hier ergibt sich durch eine Investorenlösung ein neuer Ansatz
für die Schaffung von Wohnraum im Innerort. Unter der Voraussetzung, dass das
Nachnutzungskonzept den städtebaulichen Entwicklungen entspricht, sind die
Kosten für den Abbruch des Bestandsgebäudes grundsätzlich förderfähig. Einer
Kostenschätzung zufolge ist von ca. 125.000 € (einschl. Nebenkosten und
Mehrwertsteuer) auszugehen. Die Umsetzung ist voraussichtlich für Herbst 2021
geplant.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm für das Programmjahr 2021 und die Fortschreibungsjahre 2022 – 2024 in folgendem Umfang zu:
Erstellung
eines Leit- und Beschilderungskonzeptes
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr 2021 11.000
€
Umsetzung des
Beschilderungskonzeptes (Herstellung Schilder und Montage)
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr 2021 30.000
€
Erstellung einer
Gestaltungssatzung mit kommunalem Förderprogramm
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr 2021 13.000
€
Kommunales
Förderprogramm
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr 2021 50.000
€
(Programmjahr 2022: 50.000 €,
Programmjahr 2023: 50.000 €,
geschätzte förderfähige
Gesamtkosten: 150.000 €)
Sanierungsberatung
für private Baumaßnahmen (2019 - 2021)
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr 2021 10.000
€
(Programmjahr 2019: 10.000 €,
Programmjahr 2020: 10.000 €,
förderfähige Gesamtkosten:
30.000 €)
Aufstellung eines
Rahmenplans für das Areal Hauptstraße / Sonnenstraße
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr 2021 19.000
€
Neugestaltung Randbereiche
Hauptstraße oberhalb des Rathauses
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr 2021 370.000
€
Abbruch
Hauptstraße 9 (Backwarenverkaufsstelle)
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr 2021 125.000
€
Umbau Dorfgemeinschaftshaus
zum Café mit Backwarenverkaufsstelle und Bed & Breakfast Zimmer
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr 2021 388.000
€
Sanierung
Bürgerzentrum mit Außenanlage
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr 2021 700.000
€
(Programmjahr 2022: 2.000.000 €,
Programmjahr 2023: 600.000 €,
geschätzte förderfähige
Gesamtkosten: 3.300.000 €)
Kommunikationshof
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Umsetzung
geplant ab 2023
(Programmjahr 2023: 220.000 €
(Abrechnung Grunderwerb 120.000 €, Machbarkeitsstudie 20.000 € und Umsetzung
80.000 €))
Die Gemeinde
Strahlungen verpflichtet sich, die erforderlichen Eigenmittel im Haushalt 2021
bzw. in den Finanzplanungsjahren 2022 bis 2024 zur Verfügung zu stellen.
Der
Gemeinderat Strahlungen hat in seiner Sitzung vom 18.06.2018 den
Grundsatzbeschluss gefasst, der Innenentwicklung den Vorrang zu geben, um den
Ortskern der Gemeinde zukunftsfähig aufzustellen. Dazu wurde u. a. ein
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept - ISEK - aufgestellt und
beschlossen. Die oben genannten Maßnahmen basieren auf diesem Prozess. Bereits
davor hat die Gemeinde seit Mitte der 80er Jahre im Rahmen der Dorferneuerung
intensive Anstrengungen in diesem Bereich unternommen (z. B., Umfeld Kirche und
Friedhof, Dorfplatz Rheinfeldshof, Rathaus und Dorfplatz Strahlungen u. a.).
Im
Rahmen des ISEK-Prozesses wurde ein Sanierungsgebiet i. S. des BauGB
festgesetzt. In Ausführung befindet sich aktuell die Erstellung einer
Gestaltungssatzung mit kommunalem Förderprogramm als Anreiz für private Baumaßnahmen.
Darüber hinaus steht ein Sanierungsberater für die Privateigentümer zur
Verfügung.
Der Gemeinderat hat sich außerdem im Rahmen der NES-Allianz auch dafür
ausgesprochen ein Beratungsangebot für Privateigentümer außerhalb des
Sanierungsgebietes zu realisieren.
Die Gemeinde betreibt seit mehreren Jahren ein aktives Flächenmanagement. Ein
Leerstandskataster ist erstellt und wird fortgeschrieben.
Durch die Rahmenplanung Hauptstraße / Sonnenstraße soll das Flächenpotenzial im
Innenbereich weiter verbessert werden.
Die Gemeinde hat in den letzten Jahren mehrere Anwesen im Bereich des
Dorfplatzes / Rathauses von Privatpersonen erwerben können. Damit ergeben sich
weitere Möglichkeiten für eine neue Nutzung im zentralen Ortsbereich von
Strahlungen. Diese Strategie verfolgt die Gemeinde auch in Zukunft sofern sich
Möglichkeiten ergeben.
Durch regelmäßige persönliche Ansprache des Bürgermeisters von Eigentümern leerstehender Objekte bzw. von Leerstand bedrohten Immobilien und Baulücken versucht die Gemeinde weitere Objekte einer Nutzung zuzuführen und damit die Nachrangigkeit der Außenentwicklung zu verfolgen. Darüber hinaus beabsichtigt die Gemeinde alle betroffenen Eigentümer mit einem Fragebogen hinsichtlich der Grundstücks- und der Gebäudenutzung bzw. über eine evtl. Veräußerungs-, Sanierungs- oder Neubebauungsabsicht anzuschreiben. Anschließend erfolgt eine Auswertung der Fragebögen. Die Gemeinde verfolgt das Ziel mit geeigneten Angeboten und Informationen die Leerstände zu verringern und interessierte Eigentümer bzw. Bürger gezielt zu unterstützen.
Aktuell ist keine Ausweisung von ergänzenden Wohnbauflächen geplant.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |