Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 469, Mönchsbergstr. 29 in Strahlungen vorgelegt.

 

Der Bauherr beabsichtigt ein zweigeschossiges Wohnhaus mit Einliegerwohnung im Kellergeschoss und Garage. Als Dachform für das Wohnhaus ist ein Satteldach mit 35° Dachneigung geplant. Der Standort der Garage ist an der nordwestlichen Grundstücksgrenze vorgesehen. Die talseitige Traufhöhe ist im Mittel mit 4,35 m geplant.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 469 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Karlsberg“. Der Bebauungsplan lässt in diesem Bereich eine eingeschossige Bebauung mit einer Traufhöhe talseitig mit maximal 3,20 m. Der Standort der Garage ist an der südöstlichen Grundstücksgrenze vorgesehen.

 

Der Bauherr beantragt zur Verwirklichung seines Vorhabens Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ für die Überschreitung der Anzahl der Vollgeschosse, die talseitige Traufhöhe, sowie den Standort der Garage an der Nord-West-Seite des Grundstücks.

 

Der Gemeinderat entscheidet, ob die beantragten Befreiungen städtebaulich vertretbar und mit den privaten und öffentlichen Belangen vereinbar sind. Der Bauherr gibt in seinem Antrag auf isolierte Befreiung an, dass sich das Gebäude höhenmäßig bezüglich der Traufhöhe der Nachbarbebauung anpasst.

 

Die geforderten drei Kfz-Stellplätze für ein Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung werden in den geplanten zwei Garagenstellplätzen und einem offenen Stellplatz an der Grundstücksgrenze zur Fl. Nr. 469 nachgewiesen.

 

Die abstandsflächenrechtlichen Belange werden durch die Baugenehmigungsbehörde geprüft.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Stellungnahme Sachgebiet Tiefbau:

 

Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt erfolgt über die Mönchsbergstraße. Zur Anbindung an die Wasserversorgung steht bereits eine Anschlussleitung am Grundstück zur Verfügung.

Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Eine Kanalanschlussleitung ist auf dem Grundstück vorhanden. Grund-, Drän-, Kühl- und Quellwasser dürfen nicht in den Mischwasserkanal eingeleitet werden. Gemäß Entwässerungssatzung ist auf dem Grundstück ein Kontrollschacht herzustellen. Der Kontrollschacht ist unmittelbar an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Raum vorzusehen. Die Anbindung des Kontrollschachts an den öffentlichen Kanal muss durch qualifiziertes Personal fachgerecht hergestellt werden.

 

Aus dem Grundstück darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Flächen geleitet werden. Anfallendes Oberflächenwasser ist auf dem Grundstück zu fassen und der Grundstücksentwässerung zuzuleiten.

Die Fertigstellung der Grundstücksentwässerung ist der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale anzuzeigen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Wohnhausneubau mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 469, Mönchsberg Str. 29 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ für die Nichteinhaltung der Anzahl der Vollgeschosse, der Traufhöhe sowie des Standorts der Garage.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7