Sitzung: 13.10.2020 GSN/010/2020
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag für den Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Fl.
Nr. 469, Mönchsbergstr. 29 in Strahlungen vorgelegt.
Der Bauherr beabsichtigt ein zweigeschossiges Wohnhaus mit
Einliegerwohnung im Kellergeschoss und Garage. Als Dachform für das Wohnhaus
ist ein Satteldach mit 35° Dachneigung geplant. Der Standort der Garage ist an
der nordwestlichen Grundstücksgrenze vorgesehen. Die talseitige Traufhöhe ist
im Mittel mit 4,35 m geplant.
Das Grundstück Fl. Nr. 469 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Karlsberg“. Der Bebauungsplan lässt in diesem Bereich eine eingeschossige
Bebauung mit einer Traufhöhe talseitig mit maximal 3,20 m. Der Standort der
Garage ist an der südöstlichen Grundstücksgrenze vorgesehen.
Der Bauherr beantragt zur Verwirklichung seines Vorhabens Befreiungen
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ für die Überschreitung
der Anzahl der Vollgeschosse, die talseitige Traufhöhe, sowie den Standort der
Garage an der Nord-West-Seite des Grundstücks.
Der Gemeinderat entscheidet, ob die beantragten Befreiungen
städtebaulich vertretbar und mit den privaten und öffentlichen Belangen
vereinbar sind. Der Bauherr gibt in seinem Antrag auf isolierte Befreiung an,
dass sich das Gebäude höhenmäßig bezüglich der Traufhöhe der Nachbarbebauung
anpasst.
Die geforderten drei Kfz-Stellplätze für ein Einfamilienwohnhaus mit
Einliegerwohnung werden in den geplanten zwei Garagenstellplätzen und einem
offenen Stellplatz an der Grundstücksgrenze zur Fl. Nr. 469 nachgewiesen.
Die abstandsflächenrechtlichen Belange werden durch die
Baugenehmigungsbehörde geprüft.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Stellungnahme Sachgebiet Tiefbau:
Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt erfolgt über die Mönchsbergstraße.
Zur Anbindung an die Wasserversorgung steht bereits eine Anschlussleitung am
Grundstück zur Verfügung.
Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Eine Kanalanschlussleitung ist
auf dem Grundstück vorhanden. Grund-, Drän-, Kühl- und Quellwasser dürfen nicht
in den Mischwasserkanal eingeleitet werden. Gemäß Entwässerungssatzung ist auf
dem Grundstück ein Kontrollschacht herzustellen. Der Kontrollschacht ist
unmittelbar an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Raum vorzusehen. Die
Anbindung des Kontrollschachts an den öffentlichen Kanal muss durch
qualifiziertes Personal fachgerecht hergestellt werden.
Aus dem Grundstück darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Flächen
geleitet werden. Anfallendes Oberflächenwasser ist auf dem Grundstück zu fassen
und der Grundstücksentwässerung zuzuleiten.
Die Fertigstellung der Grundstücksentwässerung ist der
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale anzuzeigen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum
Wohnhausneubau mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 469,
Mönchsberg Str. 29 in Strahlungen entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ für die
Nichteinhaltung der Anzahl der Vollgeschosse, der Traufhöhe sowie des Standorts
der Garage.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |