Sitzung: 13.10.2020 GSN/010/2020
Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Baugenehmigung für den
Dachgeschossumbau und für die Errichtung von Dachgauben auf dem Grundstück Fl.
Nr. 462/3, Tulpenweg 5 in Strahlungen vorgelegt.
Die bestehende Wohnung im Dachgeschoss soll durch die Erweiterung von
Dachgauben in südlicher Richtung und eine Erweiterung in nördlicher Richtung
umgebaut werden. Das Tragwerk des Daches bleibt bestehen und soll gedämmt
werden. Die Dacheindeckung ist in Betondachsteinen vorgesehen. Die Dachgaube
soll mit Titanzink gedeckt und seitlich ebenfalls mit Titanzink verkleidet werden.
Die bergseitige Traufhöhe des Anbaus/Dachgaube in nördliche Richtung beträgt
6,08 m.
Das Grundstück Fl. Nr. 462/3 liegt im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Karlsberg“. Nach dem Bebauungsplan sind ein Erdgeschoss und
ein Dachgeschoss sowie ein Satteldach mit 30° -35 ° Dachneigung, zulässig. Es
ist eine talseitige Traufhöhe von 5,50 m und eine bergseitige Traufhöhe von
3,20 m festgesetzt. Das Satteldach (31° Dachneigung) mit zwei Spitzgauben ist
mit Bescheid vom 10.05.2001 genehmigt.
Zur Verwirklichung des Vorhabens ist eine Befreiung von der im
Bebauungsplan festgesetzten bergseitigen maximalen Traufhöhe erforderlich.
Mit Bescheid des Landratsamtes vom 10.05.2001 zum Bauvorhaben
Dachgeschossausbau wurden 5 Kfz-Stellplätze gefordert. Bei der Nutzungsänderung
der Kellerräume zu einer Praxis für Physiotherapie im Jahr 2013 wurden 3
weitere Stellplätze erforderlich. Da durch den Umbau keine zusätzliche
Wohneinheit geschaffen wird, sind keine weiteren Stellplätze nachzuweisen.
Die abstandflächenrelevanten Belange werden im Baugenehmigungsverfahren
durch die zuständige Baugenehmigungsbehörde anhand der vorgelegten Planunterlagen
geprüft.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum
Dachgeschossumbau und Errichtung von Dachgauben auf dem Grundstück Fl. Nr. 462/3,
Tulpenweg 5 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ für die
Überschreitung der bergseitigen Traufhöhe.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |