Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Baugenehmigung für den Dachgeschossumbau und für die Errichtung von Dachgauben auf dem Grundstück Fl. Nr. 462/3, Tulpenweg 5 in Strahlungen vorgelegt.

 

Die bestehende Wohnung im Dachgeschoss soll durch die Erweiterung von Dachgauben in südlicher Richtung und eine Erweiterung in nördlicher Richtung umgebaut werden. Das Tragwerk des Daches bleibt bestehen und soll gedämmt werden. Die Dacheindeckung ist in Betondachsteinen vorgesehen. Die Dachgaube soll mit Titanzink gedeckt und seitlich ebenfalls mit Titanzink verkleidet werden. Die bergseitige Traufhöhe des Anbaus/Dachgaube in nördliche Richtung beträgt 6,08 m.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 462/3 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Karlsberg“. Nach dem Bebauungsplan sind ein Erdgeschoss und ein Dachgeschoss sowie ein Satteldach mit 30° -35 ° Dachneigung, zulässig. Es ist eine talseitige Traufhöhe von 5,50 m und eine bergseitige Traufhöhe von 3,20 m festgesetzt. Das Satteldach (31° Dachneigung) mit zwei Spitzgauben ist mit Bescheid vom 10.05.2001 genehmigt.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist eine Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten bergseitigen maximalen Traufhöhe erforderlich.

 

Mit Bescheid des Landratsamtes vom 10.05.2001 zum Bauvorhaben Dachgeschossausbau wurden 5 Kfz-Stellplätze gefordert. Bei der Nutzungsänderung der Kellerräume zu einer Praxis für Physiotherapie im Jahr 2013 wurden 3 weitere Stellplätze erforderlich. Da durch den Umbau keine zusätzliche Wohneinheit geschaffen wird, sind keine weiteren Stellplätze nachzuweisen.

 

Die abstandflächenrelevanten Belange werden im Baugenehmigungsverfahren durch die zuständige Baugenehmigungsbehörde anhand der vorgelegten Planunterlagen geprüft.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Dachgeschossumbau und Errichtung von Dachgauben auf dem Grundstück Fl. Nr. 462/3, Tulpenweg 5 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ für die Überschreitung der bergseitigen Traufhöhe.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8