Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung einer Gaube mit Balkon auf dem Grundstück Fl. Nr. 26 in der Sonnenstraße 14 in Strahlungen vorgelegt.

 

Im Dachgeschoss in südliche Richtung soll eine 5 m breite Schleppdachgaube errichtet werden. Vor der Schleppdachgaube ist ein Balkon mit einer Fläche von 15 m² (Breite 5 m, Tiefe 3 m) geplant.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 26 liegt im Innerortsbereich von Strahlungen. Das Vorhaben ist somit als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.

Das heißt, es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 26 liegt im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Altort Strahlungen“, jedoch nicht im Geltungsbereich der zukünftigen Gestaltungssatzung.

 

Die erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung darf nur versagt werden, wenn das Vorhaben erkennbar den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Sanierung zuwiderlaufen, bzw. diese unmöglich machen würde. Der Maßstab ist hierfür das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) und die in Erstellung befindliche Gestaltungssatzung der Gemeinde Strahlungen.

 

Die angrenzenden Nachbarn der haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung einer Gaube mit Balkon auf dem Grundstück Fl. Nr. 26 in der Sonnenstraße 14 in Strahlungen entsprechend den vorgelegten Bauantragsunterlagen.

 

Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8