Sitzung: 13.10.2020 GSN/010/2020
Im Dachgeschoss in
südliche Richtung soll eine 5 m breite Schleppdachgaube errichtet werden. Vor
der Schleppdachgaube ist ein Balkon mit einer Fläche von 15 m² (Breite 5 m,
Tiefe 3 m) geplant.
Das Grundstück Fl.
Nr. 26 liegt im Innerortsbereich von Strahlungen. Das Vorhaben ist somit als
Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.
Das heißt, es muss
sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügen.
Das Grundstück Fl.
Nr. 26 liegt im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Altort Strahlungen“,
jedoch nicht im Geltungsbereich der zukünftigen Gestaltungssatzung.
Die erforderliche
sanierungsrechtliche Genehmigung darf nur versagt werden, wenn das Vorhaben
erkennbar den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Sanierung zuwiderlaufen,
bzw. diese unmöglich machen würde. Der Maßstab ist hierfür das Integrierte
städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) und die in Erstellung befindliche
Gestaltungssatzung der Gemeinde Strahlungen.
Die angrenzenden
Nachbarn der haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung
einer Gaube mit Balkon auf dem Grundstück
Fl. Nr. 26 in der Sonnenstraße 14 in Strahlungen entsprechend den vorgelegten
Bauantragsunterlagen.
Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |