Sitzung: 10.11.2020 GSN/011/2020
Erster Bürgermeister Hümpfner bat die Verwaltung um Ausarbeitung einer
Verordnung über das Anbringen öffentlicher Anschläge und Plakate für die
Gemeinde Strahlungen. Dieser Verordnungsentwurf ist der Beschlussvorlage als
Anlage beigefügt.
Die Verordnung soll die Plakatierung im Gemeindegebiet zum Schutz von Orts- und
Landschaftsbild und von Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmälern regeln.
Grundsätzlich würde durch den Erlass der Verordnung für die Gemeinde
Strahlungen im Falle einer geplanten Plakatierung im Gemeindegebiet Folgendes
gelten:
- Eine Plakatierung im Gemeindegebiet ist
nur nach vorheriger Anzeige möglich
- Die Gemeinde Strahlungen kann in
begründeten Fällen die Plakatierung untersagen
- Die Beseitigung von Anschlägen in der
Öffentlichkeit kann in begründeten Fällen angeordnet werden
- Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße
belegt werden
- Die
weiteren Regelungen sind dem beigefügten Verordnungsentwurf zu entnehmen
Die Einhaltung der Regelungen aus der Plakatierungsverordnung soll der
Bauhof der Gemeinde Strahlungen vor Ort überwachen. Im Falle eines Verstoßes
gegen die Verordnung wird dies der Verwaltungsgemeinschaft gemeldet und eine
entsprechende Ordnungswidrigkeitsanzeige gestellt.
Die Kontrollen und
Meldungen von Verstößen müssen konsequent und zeitnah erfolgen, da der
Verordnungserlass ohne entsprechenden Vollzug nicht effizient und zielführend
ist.
Anordnungen im Einzelfall gemäß § 3 der Verordnung werden im begründeten
Einzelfall ebenfalls durch die Verwaltungsgemeinschaft in Rücksprache mit dem Ersten
Bürgermeister getroffen.
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wurde bereits um Stellungnahme zum
beigefügten Verordnungsentwurf gebeten und hat mit Schreiben vom 23.10.2020
keine wesentlichen Bedenken gegen den Erlass der Plakatierungsverordnung
geäußert.
Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Beschluss:
Der Gemeinderat
erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes über das Landesstrafrecht
und das
Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
(Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) die Verordnung über das Anbringen
öffentlicher Anschläge und Plakate (Plakatierungsverordnung).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |