Erster Bürgermeister Hümpfner bat die Verwaltung um Ausarbeitung einer Verordnung über das Anbringen öffentlicher Anschläge und Plakate für die Gemeinde Strahlungen. Dieser Verordnungsentwurf ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Die Verordnung soll die Plakatierung im Gemeindegebiet zum Schutz von Orts- und Landschaftsbild und von Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmälern regeln.

 

Grundsätzlich würde durch den Erlass der Verordnung für die Gemeinde Strahlungen im Falle einer geplanten Plakatierung im Gemeindegebiet Folgendes gelten:

 

  • Eine Plakatierung im Gemeindegebiet ist nur nach vorheriger Anzeige möglich
  • Die Gemeinde Strahlungen kann in begründeten Fällen die Plakatierung untersagen
  • Die Beseitigung von Anschlägen in der Öffentlichkeit kann in begründeten Fällen angeordnet werden
  • Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße belegt werden

  • Die weiteren Regelungen sind dem beigefügten Verordnungsentwurf zu entnehmen

 

Die Einhaltung der Regelungen aus der Plakatierungsverordnung soll der Bauhof der Gemeinde Strahlungen vor Ort überwachen. Im Falle eines Verstoßes gegen die Verordnung wird dies der Verwaltungsgemeinschaft gemeldet und eine entsprechende Ordnungswidrigkeitsanzeige gestellt.

 

Die Kontrollen und Meldungen von Verstößen müssen konsequent und zeitnah erfolgen, da der Verordnungserlass ohne entsprechenden Vollzug nicht effizient und zielführend ist.

Anordnungen im Einzelfall gemäß § 3 der Verordnung werden im begründeten Einzelfall ebenfalls durch die Verwaltungsgemeinschaft in Rücksprache mit dem Ersten Bürgermeister getroffen.

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wurde bereits um Stellungnahme zum beigefügten Verordnungsentwurf gebeten und hat mit Schreiben vom 23.10.2020 keine wesentlichen Bedenken gegen den Erlass der Plakatierungsverordnung geäußert.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes über das Landesstrafrecht

und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) die Verordnung über das Anbringen öffentlicher Anschläge und Plakate (Plakatierungsverordnung).

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8