Sitzung: 10.11.2020 GSN/011/2020
Sachverhalt:
Die Gemeinde Strahlungen hat im Jahr 2015 einen Antrag auf Durchführung
einer Waldflurbereinigung beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE)
gestellt. Dem Antrag wurde stattgegeben. Im Jahr 2019 wurde nach Anhörung der
Träger öffentlicher Belange das vorläufige Verfahrensgebiet
(Flurbereinigungsgebiet) abgestimmt.
Die NES-Allianz hat ein sog. „Kernwegenetz-Konzept“ erstellt. Das
Konzept ist mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Es eröffnet die
Möglichkeit einer Förderung des Ausbaus wichtiger landwirtschaftlicher Wege, in
der Regel auf bestehenden Trassen. Ein Kartenausschnitt „Übersicht – Kernwege“
mit den Kernwegen in der Gemeinde Strahlungen liegt als Anlage bei. Die
bestehenden Wegetrassen sind in der Regel nicht ausreichend breit, um den von
der Gemeinde gewünschten Ausbau innerhalb der bestehenden Grenzen zu
ermöglichen.
Es kam deshalb im bisherigen Abstimmungsprozess die Frage auf, dass es
sinnvoll sei, die zur Umsetzung des Kernwegenetzes (Kernweg 394 liegt westlich
der Ortschaft Strahlungen) erforderliche Bodenordnung möglichst im anstehenden
Flurneuordnungsverfahren (Waldneuordnung Strahlungen 5) durchzuführen. Die
Bauträgerschaft könnte hierbei nach Abstimmung mit der Gemeinde von der
zukünftigen Teilnehmergemeinschaft übernommen werden.
Der Kernweg 394 dient sowohl der Landwirtschaft als auch der geplanten
Waldneuordnung. Die Ertüchtigung dieses Hauptweges ist damit ein weiteres Ziel
der beabsichtigten Waldneuordnung und stellt eine wesentliche Änderung des
bisherigen (alleinigen) Zieles der Waldneuordnung dar.
Für die Umsetzung des Ausbaus des Kernweges 394 ist es notwendig, dass
das Verfahrensgebiet erweitert wird (vgl. Kartenausschnitt). Die Gemeinde
Strahlungen müsste der Erweiterung zustimmen.
Finanzierung Kernwegeausbau
Der Wegeausbau würde im Rahmen der Waldflurbereinigung, nach deren
Anordnung, durchgeführt werden (Voraussetzung ist Abschluss des
Flurbereinigungsverfahren zum Baus des BAB 71). Der Beginn des Kernwegeausbaus
könnte somit frühestens im Jahr 2023 erfolgen.
Die Ausbaukosten des rd. 1,6 km langen Weges werden vom ALE mit netto
rd. 320.000 € (ohne Grunderwerb und Baunebenkosten) beziffert. Der Fördersatz
des ALE liegt bei dieser Maßnahme bei 85% der zuwendungsfähigen Kosten.
Die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten wären von der Gemeinde
Strahlungen zu übernehmen, da eine Kostenumlage auf die Anlieger bzw. auf den
Eigenleistungsanteil in der Waldordnung nicht vorgesehen ist.
Die zum Ausbau erforderlichen Flächen sind von der Gemeinde
aufzubringen. Sofern die am Kernweg angrenzenden Eigentümer Einlageflächen in
Strahlunger Privatwald besitzen könnte ein Flächenausgleich im Waldverfahren
erfolgen.
Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt der Erweiterung des Verfahrensgebiets zur
Waldneuordnung Strahlungen 5, zum Ausbau des Kernweges 394, zuzustimmen.
Weiterhin erklärt sich die Gemeinde bereit, für den Fall des Ausbaus des
Kernweges 394 in der geplanten Waldneuordnung Strahlungen 5, nicht durch
Fördermittel abgedeckten Kosten zu übernehmen. Die Kosten für den Ausbau
betragen nach Kostenschätzung des ALE rd. 320.000 € (ohne Grunderwerb und
Baunebenkosten). Der in Aussicht gestellte Fördersatz beträgt 85% der
förderfähigen Kosten.
Eine Kostenumlage auf die Anlieger bzw. auf den Eigenanteil in der
Waldneuordnung ist nicht vorgesehen. Die zum Ausbau erforderlichen Flächen
bringt die Gemeinde auf. Sofern die am Kernweg angrenzenden Eigentümer Einlageflächen
im Strahlunger Privatwald besitzen, soll angestrebt werden, einen
Flächenausgleich im Waldverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |