Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Strahlungen hat im Jahr 2015 einen Antrag auf Durchführung einer Waldflurbereinigung beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE) gestellt. Dem Antrag wurde stattgegeben. Im Jahr 2019 wurde nach Anhörung der Träger öffentlicher Belange das vorläufige Verfahrensgebiet (Flurbereinigungsgebiet) abgestimmt.

 

Die NES-Allianz hat ein sog. „Kernwegenetz-Konzept“ erstellt. Das Konzept ist mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Es eröffnet die Möglichkeit einer Förderung des Ausbaus wichtiger landwirtschaftlicher Wege, in der Regel auf bestehenden Trassen. Ein Kartenausschnitt „Übersicht – Kernwege“ mit den Kernwegen in der Gemeinde Strahlungen liegt als Anlage bei. Die bestehenden Wegetrassen sind in der Regel nicht ausreichend breit, um den von der Gemeinde gewünschten Ausbau innerhalb der bestehenden Grenzen zu ermöglichen.

 

Es kam deshalb im bisherigen Abstimmungsprozess die Frage auf, dass es sinnvoll sei, die zur Umsetzung des Kernwegenetzes (Kernweg 394 liegt westlich der Ortschaft Strahlungen) erforderliche Bodenordnung möglichst im anstehenden Flurneuordnungsverfahren (Waldneuordnung Strahlungen 5) durchzuführen. Die Bauträgerschaft könnte hierbei nach Abstimmung mit der Gemeinde von der zukünftigen Teilnehmergemeinschaft übernommen werden.

 

Der Kernweg 394 dient sowohl der Landwirtschaft als auch der geplanten Waldneuordnung. Die Ertüchtigung dieses Hauptweges ist damit ein weiteres Ziel der beabsichtigten Waldneuordnung und stellt eine wesentliche Änderung des bisherigen (alleinigen) Zieles der Waldneuordnung dar.

 

Für die Umsetzung des Ausbaus des Kernweges 394 ist es notwendig, dass das Verfahrensgebiet erweitert wird (vgl. Kartenausschnitt). Die Gemeinde Strahlungen müsste der Erweiterung zustimmen.

 

 

Finanzierung Kernwegeausbau

 

Der Wegeausbau würde im Rahmen der Waldflurbereinigung, nach deren Anordnung, durchgeführt werden (Voraussetzung ist Abschluss des Flurbereinigungsverfahren zum Baus des BAB 71). Der Beginn des Kernwegeausbaus könnte somit frühestens im Jahr 2023 erfolgen.

 

Die Ausbaukosten des rd. 1,6 km langen Weges werden vom ALE mit netto rd. 320.000 € (ohne Grunderwerb und Baunebenkosten) beziffert. Der Fördersatz des ALE liegt bei dieser Maßnahme bei 85% der zuwendungsfähigen Kosten.

 

Die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten wären von der Gemeinde Strahlungen zu übernehmen, da eine Kostenumlage auf die Anlieger bzw. auf den Eigenleistungsanteil in der Waldordnung nicht vorgesehen ist.

 

Die zum Ausbau erforderlichen Flächen sind von der Gemeinde aufzubringen. Sofern die am Kernweg angrenzenden Eigentümer Einlageflächen in Strahlunger Privatwald besitzen könnte ein Flächenausgleich im Waldverfahren erfolgen.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt der Erweiterung des Verfahrensgebiets zur Waldneuordnung Strahlungen 5, zum Ausbau des Kernweges 394, zuzustimmen.

 

Weiterhin erklärt sich die Gemeinde bereit, für den Fall des Ausbaus des Kernweges 394 in der geplanten Waldneuordnung Strahlungen 5, nicht durch Fördermittel abgedeckten Kosten zu übernehmen. Die Kosten für den Ausbau betragen nach Kostenschätzung des ALE rd. 320.000 € (ohne Grunderwerb und Baunebenkosten). Der in Aussicht gestellte Fördersatz beträgt 85% der förderfähigen Kosten.

 

Eine Kostenumlage auf die Anlieger bzw. auf den Eigenanteil in der Waldneuordnung ist nicht vorgesehen. Die zum Ausbau erforderlichen Flächen bringt die Gemeinde auf. Sofern die am Kernweg angrenzenden Eigentümer Einlageflächen im Strahlunger Privatwald besitzen, soll angestrebt werden, einen Flächenausgleich im Waldverfahren durchzuführen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8