Sitzung: 10.11.2020 GSN/011/2020
Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung
einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1254/9 im Kreuzbergblick 4 in
Strahlungen vorgelegt.
Der Bauherr plant die Errichtung einer Einfriedung aus Gabionengittern
gefüllt mit Steinen an der nordöstlichen Grundstücksgrenze zur Straße mit einer
Höhe von 0,38 m bis maximal 1 m. Durch das stufenweise Abtreppen der
Gabionengitter, wie im Baueingabeplan dargestellt, soll die bestehende Böschung
abgefangen werden.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Zehnt III“. Der Bebauungsplan enthält zu Einfriedungen und
Erdbewegungen folgende Festsetzungen:
12.1 Einfriedungen an den Grundstückgrenzen zu öffentlichen
Verkehrsflächen sind als Holzlatten- oder Metallzaun mit Pfosten, Riegeln und
senkrechten Stäben mit einer Höhe von 0,80 m bis 1,40 m über OK-Gehweg
zulässig.
12.2 Die Einrichtung von Mauern an den Grundstücksgrenzen zur freien
Landschaft hin ist nicht zulässig.
12.3 Erdbewegungen (Aufschüttungen, Abgrabungen) sind nur bis zu einer
Höhe von 1,50 m zulässig. Sie sind so auszuführen, dass unabhängig von den
Grundstücksgrenzen eine zusammenhängende Geländeform entsteht. Geländebedingte
Ausnahmen kann die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde
zulassen.
Je nach Zweck der Stützmauer gilt diese als Einfriedung. Einfriedungen
im bauordnungsrechtlichen Sinn sind Anlagen mit dem Zweck ein Grundstück zur
Sicherung gegen unbefugtes betreten oder verlassen, unerwünschte Einsicht oder
gegen Witterungs- oder Immissionseinflüsse abzuschließen und von
Verkehrsflächen oder Nachbargrundstücken abzugrenzen.
Die geplante Einfriedung (Stützmauer) erfordert eine Befreiung von den
Festsetzungen bezüglich des Materials der Einfriedung, sowie der Mindesthöhe.
Außerdem wird eine Befreiung bezüglich der Aufschüttung erforderlich, da bei
der geplanten Ausführung keine zusammenhängende Geländeform entsteht.
Der Gemeinderat erteilte bereits im Baugebiet Zehnt III“ eine Befreiung
bezüglich einer Einfrieden in Bruchsteinausführung an der Grundstückgrenze mit
0,70 m Höhe, sowie einer Einfriedung aus L-Steinen.
Aufgrund der bereits erteilten Befreiungen der Einfriedung in
Bruchsteinausführung, sowie L-Steinen, ist im vorliegenden Fall im Sinne des Grundsatzes
der Gleichbehandlung, ebenfalls eine Befreiung zu erteilen. Strittig ist
hierbei lediglich die Gabionengitterausführung. Bei einer Höhe von bis 1 m ist
die Ausführung in Gabionen durchaus vorstellbar und entspricht der aktuellen
Baukultur.
Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1254/9 im
Kreuzbergblick 4 in Strahlungen entsprechend den vorgelegten Planskizzen.
Die Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes „Zehnt III“ bezüglich des Materials der Einfriedung, sowie
der Mindesthöhe und der Ausführung der Aufschüttung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |