Sitzung: 19.01.2021 GSN/001/2021
Das geplante
Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes
„Zehnt III“.
Das Vorhaben kann
nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.
Die Erschließung ist gesichert.
Die Zufahrt erfolgt über die Ortsstraße „Kreuzbergblick“.
Zur Anbindung an die Wasserversorgung steht bereits eine Anschlussleitung am Grundstück zur Verfügung.
Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Auf dem Grundstück sind zwei Kontrollschächte zur Anbindung der Grundstücksentwässerung an den Schmutz- bzw. Oberflächenwasserkanal vorhanden. Grund-, Drän-, Kühl- und Quellwasser dürfen nicht eingeleitet werden.
Aus dem
Grundstückstück darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Flächen geleitet
werden. Sofern die Neigung der Zufahrt zur Straße hin ausgerichtet wird, ist
anfallendes Oberflächenwasser auf dem Grundstück zu fassen und der
Grundstücksentwässerung zuzuleiten.
Die Fertigstellung der Grundstücksentwässerung ist der
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale anzuzeigen.
Der Gemeinderat wird hiervon in Kenntnis gesetzt.