Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Vorbescheid zum Wohnhausanbau und Garagenneubau auf dem Grundstück Fl. Nr. 104 in der Münnerstädter Straße 12 in Strahlungen vorgelegt.

 

Die Antragsteller möchten das bestehende Wohnhaus durch einen Anbau in westliche Richtung erweitern. Es ist ein zweigeschossiger Anbau mit Satteldach (Dachneigung ca. 40°) und einer Firsthöhe von 8,63 m geplant. Eine Ziegelfarbe für den Wohnhausanbau ist in den Plänen nicht angegeben. An der südlichen Grundstücksgrenze soll eine Grenzgarage mit Nebenraum mit begrüntem Flachdach errichtet werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 104 liegt im Innerortsbereich von Strahlungen und ist somit als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das heißt, das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Erschließung muss gesichert sein.

 

Außerdem befindet sich das Grundstück im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Ortskern Strahlungen“. Das Vorhaben bedarf somit der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde Strahlungen gemäß § 3 der Sanierungssatzung i. V. m. § 144 Abs. 1 und § 14 Baugesetzbuch (BauGB). Die Zustimmung muss versagt werden, wenn das Vorhaben erkennbar den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen, bzw. diese unmöglich machen würde.

 

Die sanierungsrechtliche Beratung zu dem Bauvorhaben hat bereits stattgefunden und der Eingabeplan wurde durch die Sanierungsberaterin erstellt. Das Beratungsprotokoll ist in den Dokumenten mit angefügt.

 

Die Stellplatzberechnung erfolgt nach die Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) Anlage 1. Die erforderlichen zwei Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

 

Mit dem Vorbescheid soll unteranderem die erforderliche Abweichung von den abstandsflächenrechtlichen Vorgaben geklärt werden. Die abstandsflächenrechtlichen Belange werden durch die Baugenehmigungsbehörde geprüft.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Wohnhausanbau und Garagenneubau auf dem Grundstück Fl. Nr. 104 in der Münnerstädter Straße 12 in Strahlungen entsprechend den vorgelegten Eingabeplänen.

 

Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird in Aussicht gestellt. Die Vorgaben der Gestaltungssatzung sind einzuhalten, insbesondere die Wahl der Ziegelfarbe (rot – rotbraun – braun).


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9