Aufgrund vorangegangener Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

 


Beschluss:

 

1. Änderungssatzung der
Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Strahlungen

 

 

 

§ 1

 

§ 3 Abs. 1 wird folgend ergänzt:

 

f) eine Urnengrabstätte in der Urnenstele                                          94,80 €

 

 

§ 2

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzungsänderung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

Strahlungen, den 19.01.2021

Gemeinde Strahlungen

 

 

 

Johannes Hümpfner

Erster Bürgermeister

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9