Sitzung: 09.02.2021 GSN/002/2021
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Teilabbruch der bestehenden
Scheune und Neuerrichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 3013 in
Rheinfeldshof 15 vorgelegt.
Der Bauherr plant den Teilabbruch der bestehenden Scheune mit
anschließender Errichtung eines Wohnhauses. Das neue Gebäude mit den Außenmaßen
von 11,99 m x 11,73 m soll ein Satteldach mit einer Dachneigung von 25 ° und
einer roten oder grauen Ziegeleindeckung erhalten.
Das Grundstück Fl. Nr. 3013 liegt im Innerortsbereich von Rheinfeldshof.
Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden darf, in die Eigenart der
näheren Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Abstandsflächenrechtliche Belange und den Brandschutz prüft die
Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren.
Das Grundstück ist erschlossen. Der Neubau wird an die bestehende Grundstücksentwässerung angeschlossen. Änderungen an den öffentlichen Teilen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind gemäß Eingabeplan nicht erforderlich.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Teilabbruch
der bestehenden Scheune und Neuerrichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück
Fl. Nr. 3013 in Rheinfeldshof 15 entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |