Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Teilabbruch der bestehenden Scheune und Neuerrichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 3013 in Rheinfeldshof 15 vorgelegt.

 

Der Bauherr plant den Teilabbruch der bestehenden Scheune mit anschließender Errichtung eines Wohnhauses. Das neue Gebäude mit den Außenmaßen von 11,99 m x 11,73 m soll ein Satteldach mit einer Dachneigung von 25 ° und einer roten oder grauen Ziegeleindeckung erhalten.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 3013 liegt im Innerortsbereich von Rheinfeldshof.

 

Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden darf, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Abstandsflächenrechtliche Belange und den Brandschutz prüft die Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren.

 

Das Grundstück ist erschlossen. Der Neubau wird an die bestehende Grundstücksentwässerung angeschlossen. Änderungen an den öffentlichen Teilen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind gemäß Eingabeplan nicht erforderlich.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Teilabbruch der bestehenden Scheune und Neuerrichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 3013 in Rheinfeldshof 15 entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8