Sitzung: 09.02.2021 GSN/002/2021
A) Erläuterung der vorangegangenen Planungsschritte (Projektüberblick)
Nach einer
Phase der intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung startete im Frühjahr 2017 der
erste Teil des zweistufigen formellen Planungs- und Genehmigungsverfahrens –
die Bundesfachplanung. Ziel der Bundesfachplanung war es, einen 1.000 Meter
breiten Korridor zu finden, der sich unter Berücksichtigung der Belange von
Mensch und Natur am besten für die Verlegung der SuedLink-Erdkabel eignet.
Anfang 2020 hat die Bundesnetzagentur damit begonnen, den verbindlichen
Korridor für jeden der fünf Abschnitte von SuedLink festzulegen. Zuvor hatten
die Fachplaner der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) SuedLink mögliche
Erdkabel-Korridorsegmente ergebnisoffen bewertet und miteinander verglichen.
Die Ergebnisse dieser Prüfungen und eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung
bildeten die Grundlage für die Entscheidung der Bundesnetzagentur.
B) Beginn Planfeststellungsverfahren / Antragskonferenz
Im Rahmen
des nun beginnenden zweiten Teils des Planungs- und Genehmigungsverfahrens, dem
Planfeststellungsverfahren, wird innerhalb des festgelegten 1.000 Meter breiten
Korridors der grundstücksgenaue Verlauf für die Erdkabel gesucht. Zu
Beginn des Verfahrens reichen TenneT und TransnetBW abschnittsweise den Antrag
auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz
(NABEG) bei der Bundesnetzagentur ein. Darin enthalten sind unter anderem ein
erster möglicher Verlauf für die Erdkabel und Alternativen. Nach Einreichung
der § 19-Anträge veranstaltet die Bundesnetzagentur Antragskonferenzen, auf
denen sich Bürgerinnen und Bürger, Träger öffentlicher Belange sowie
Vereinigungen an der Suche nach dem konkreten Leitungsverlauf beteiligen
können.
Die
Bundesnetzagentur führt aufgrund der COVID-19-Pandemie-die Antragskonferenzen
auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) als schriftliches
Verfahren durch. Sie gibt damit Gelegenheit zur elektronischen oder
schriftlichen Stellungnahme. Die Antragskonferenz dient der Festlegung des Untersuchungsrahmens
für die Planfeststellung.
C)
Erarbeitung der Stellungnahme der Gemeinde Strahlungen zur Antragskonferenz.
Im Rahmen
eines Online-Planungsgespräches am 21.01.2021, wurde der Gemeinde Strahlungen (vgl.
Anlage 1) der mögliche Trassenverlauf (100 Meter Trassenkorridor) vorgestellt.
In diesem Trassenkorridor wurden bereits, soweit im Rahmen der Abwägung
(Umwelt, Technik, Wirtschaftlichkeit) möglich, die Einwendungen, Hinweise und
Anregungen der Gemeinde Strahlungen, welche im Rahmen der Anhörung zur
Bundesfachplanung (Festlegung des 1000 Meter Korridor) vorgetragen wurden,
berücksichtigt (vgl. Anlage 2).
Im Rahmen
der Antragskonferenz zum Planfeststellungsverfahren wird die Gemeinde
Strahlungen nunmehr wiederum zur Stellungnahme aufgefordert. Bei der Abgabe der
Stellungnahme ist es wichtig und sinnvoll, die bereits vorgetragenen
Einwendungen, Hinweise und Anregungen erneut vorzubringen. Zusätzlich sollten diese bei Bedarf nach den neusten örtlichen Erkenntnissen
ergänzt werden.
Herr Timo
Schmitt von der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale erläutert dem
Gemeinderat nachfolgende Informationen zum geplanten Netzausbauprojekt
SuedLink:
Die Nutzung
der landwirtschaftlichen Flächen wird durch eine Einmalzahlung entschädigt. Die
Nutzung der forstwirtschaftlichen Flächen wird durch eine Bodenentschädigung
vorgenommen. Den Umfang der jeweiligen Entschädigung kann man im § 5a StromNEV
nachlesen. Weiterhin wird bei den betreffenden Flächen
eine Grunddienstbarkeit eingetragen. Er macht den Gemeinderat darauf
aufmerksam, dass nicht nur die Gemeinde, sondern jeder Bürger Einwendungen gegen den geplanten
Trassenverlauf einbringen kann. Dies sollte den Bürgern der Gemeinde nochmal
deutlich gemacht werden.
Herr Erster
Bürgermeister Johannes Hümpfner erläutert hierzu folgendes:
Die Nutzung
der Waldflächen durch den Trassenverlauf stellt eine Enteignung der Eigentümer
dar, da der Wald gerodet werden muss und nicht mehr genutzt werden kann als
Waldfläche. Aus diesem Grund wäre es angemessen den Waldeigentümern eine
Waldfläche als Ausgleich zur Verfügung zu stellen und keine Geldzahlung als
Entschädigung vorzunehmen. Er möchte die Bürger Strahlungens in der nächsten
Dorfzeitung nochmals darauf aufmerksam machen, dass jeder Einwendungen gegen
den Trassenverlauf einlegen kann. Die Beschwerden müssen auf direktem Weg der
Bundesnetzagentur zugeleitet werden.
Herr
Gemeinderat Harald Geis äußert Bedenken im Sinne der Landwirtschaft, da eine
Einmalzahlung den tatsächlichen Wertverlust der landwirtschaftlichen Flächen
niemals ausgleichen kann. Zudem ist im Planverfahren von SuedLink wörtlich
festgehalten, dass land- und forstwirtschaftliche Flächen vorrangig an den
Außengrenzen gequert werden sollen. Hiervon ist im Gebiet der Gemeinde Strahlungen
nichts zu erkennen.
Herr
Gemeinderat Johannes Schultheis erkundigt sich, ob die Wege vor und nach dem
Projekt begutachtet werden können und ob beim Bau der Trasse nur bestimmte Wege
zur Verfügung gestellt werden können.
Hierzu
informiert der Erste Bürgermeister, dass die Tiefbautechniker der Verwaltungsgemeinschaft
die Wege vor dem Bau genau begutachten werden und diese auch nach dem Bau auf
Schäden untersucht werden. Sofern die Baufirmen sich nicht an die vorgegebenen
Wege zum Befahren halten werden, so soll dies auch ausnahmslos bei der Polizei
angezeigt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat Strahlungen beschließt, die im Rahmen der
Bundesfachplanung vorgetragenen Einwendungen, Hinweise und Anregungen
grundsätzlich aufrechtzuerhalten und bei der Antragskonferenz zur
Planfeststellung erneut vorzubringen. Die Einwendungen, Hinweise und Anregungen
sind ggf. an den in der Bundesfachplanung festgelegten 1000 Meter Korridor
anzupassen.
Zusätzlich werden folgende, den 100 Meter Korridor betreffende,
Einwendungen, Hinweise und Anregungen vorgebracht:
- Der Verlauf der SuedLink-Trasse soll im
Bereich zwischen Rödelmaier und Rheinfeldshof abgeändert werden. Anstatt
bei der Kreuzung der Ortsverbindungsstraße Rödelmaier / Rheinfeldshof und
der BAB 71 die Autobahn zu durchbohren, möchte die Gemeinde die Trasse
anfangs noch rechts der BAB 71 halten und den Wald entlang der Autobahn zu
durchbohren. Erst nach der Waldfläche soll eine Querung auf die andere
Seite der BAB 71 durchgeführt werden. Somit würde die Trasse einen
kürzeren Verlauf aufweisen, ein Stück weiter weg von Rheinfeldshof geführt
werden und landwirtschaftliche Flächen würden vom Trassenverlauf geschont
werden.
- Weiterhin soll generell darauf
hingewirkt werden, dass die Trasse möglichst ausnahmslos direkt an der BAB
71 entlanggeführt wird und somit möglichst wenig landwirtschaftliche und
forstwirtschaftliche Flächen durch den Trassenverlauf beeinträchtigt
werden. Vor allem im Bereich zwischen dem Regenrückhaltebecken an der
Ortsverbindungsstraße Richtung Fridritt und dem Biotop bei der
Autobahnbrücke soll der Trassenverlauf direkt an der BAB 71 entlanggeführt
werden.
- Im weiteren Streckenverlauf wurden von
der TransnetBW zwei Möglichkeiten aufgezeigt, die Trasse zu führen.
Einerseits direkt an der BAB 71 entlang und andererseits quer über
landwirtschaftliche Flächen und damit verbunden den dort vorbeiführenden
Wanderweg Marienweg kreuzend. Der Gemeinderat möchte auch hier den
Trassenverlauf so weit es geht an die BAB 71 entlangführen und den
Wanderweg Marienweg vom Trassenverlauf unbeeinträchtigt lassen und das
Landschaftsbild nicht negativ zu prägen. Zudem könnte man hiermit einem
weiteren Zerschneiden von Waldflächen entgegenwirken.
- Zudem plädiert der Gemeinderat dafür,
dass der Verlust von Waldflächen nicht durch Entschädigungen im Sinne von
Geld, sondern Entschädigungen durch Flächen vorgesehen werden sollen.
- Zudem sollen die Entschädigungen für
landwirtschaftliche Flächen nicht mit einer Einmalzahlung abgedeckt sein.
Der Gemeinderat möchte sich dafür einsetzen, die landwirtschaftlichen
Flächen dauerhaft entschädigt zu bekommen.
- Die von der TransnetBW vorgesehenen
Aufforstungsflächen sollen nicht im Gemeindegebiet Strahlungen vorgenommen
werden. Aufforstungsflächen sollen vorrangig in anderen Örtlichkeiten
angestrebt werden, die von dem Trassenverlauf von SuedLink unbetroffen
sind. Des Weiteren befürwortet der Gemeinderat, dass Ausgleichsflächen
durch einen Waldumbau stattfinden sollen.
Als Begründung der Einwendungen sollen unter anderem die
Wirtschaftlichkeit, der kürzere Wegeverlauf, die Kostenvergünstigung, der Naturschutz
und die Sicherung des Landschaftsbildes vorgebracht werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |