A) Erläuterung der vorangegangenen Planungsschritte (Projektüberblick)

 

Nach einer Phase der intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung startete im Frühjahr 2017 der erste Teil des zweistufigen formellen Planungs- und Genehmigungsverfahrens – die Bundesfachplanung. Ziel der Bundesfachplanung war es, einen 1.000 Meter breiten Korridor zu finden, der sich unter Berücksichtigung der Belange von Mensch und Natur am besten für die Verlegung der SuedLink-Erdkabel eignet. Anfang 2020 hat die Bundesnetzagentur damit begonnen, den verbindlichen Korridor für jeden der fünf Abschnitte von SuedLink festzulegen. Zuvor hatten die Fachplaner der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) SuedLink mögliche Erdkabel-Korridorsegmente ergebnisoffen bewertet und miteinander verglichen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen und eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung bildeten die Grundlage für die Entscheidung der Bundesnetzagentur.

 

B) Beginn Planfeststellungsverfahren / Antragskonferenz

 

Im Rahmen des nun beginnenden zweiten Teils des Planungs- und Genehmigungsverfahrens, dem Planfeststellungsverfahren, wird innerhalb des festgelegten 1.000 Meter breiten Korridors der grundstücksgenaue Verlauf für die Erdkabel gesucht. Zu Beginn des Verfahrens reichen TenneT und TransnetBW abschnittsweise den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) bei der Bundesnetzagentur ein. Darin enthalten sind unter anderem ein erster möglicher Verlauf für die Erdkabel und Alternativen. Nach Einreichung der § 19-Anträge veranstaltet die Bundesnetzagentur Antragskonferenzen, auf denen sich Bürgerinnen und Bürger, Träger öffentlicher Belange sowie Vereinigungen an der Suche nach dem konkreten Leitungsverlauf beteiligen können.

 

Die Bundesnetzagentur führt aufgrund der COVID-19-Pandemie-die Antragskonferenzen auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) als schriftliches Verfahren durch. Sie gibt damit Gelegenheit zur elektronischen oder schriftlichen Stellungnahme. Die Antragskonferenz dient der Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Planfeststellung.

 

 

C) Erarbeitung der Stellungnahme der Gemeinde Strahlungen zur Antragskonferenz.

 

Im Rahmen eines Online-Planungsgespräches am 21.01.2021, wurde der Gemeinde Strahlungen (vgl. Anlage 1) der mögliche Trassenverlauf (100 Meter Trassenkorridor) vorgestellt. In diesem Trassenkorridor wurden bereits, soweit im Rahmen der Abwägung (Umwelt, Technik, Wirtschaftlichkeit) möglich, die Einwendungen, Hinweise und Anregungen der Gemeinde Strahlungen, welche im Rahmen der Anhörung zur Bundesfachplanung (Festlegung des 1000 Meter Korridor) vorgetragen wurden, berücksichtigt (vgl. Anlage 2).

 

Im Rahmen der Antragskonferenz zum Planfeststellungsverfahren wird die Gemeinde Strahlungen nunmehr wiederum zur Stellungnahme aufgefordert. Bei der Abgabe der Stellungnahme ist es wichtig und sinnvoll, die bereits vorgetragenen Einwendungen, Hinweise und Anregungen erneut vorzubringen. Zusätzlich sollten diese bei Bedarf nach den neusten örtlichen Erkenntnissen ergänzt werden.

 

 

Herr Timo Schmitt von der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale erläutert dem Gemeinderat nachfolgende Informationen zum geplanten Netzausbauprojekt SuedLink:

Die Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen wird durch eine Einmalzahlung entschädigt. Die Nutzung der forstwirtschaftlichen Flächen wird durch eine Bodenentschädigung vorgenommen. Den Umfang der jeweiligen Entschädigung kann man im § 5a StromNEV nachlesen. Weiterhin wird bei den betreffenden Flächen eine Grunddienstbarkeit eingetragen. Er macht den Gemeinderat darauf aufmerksam, dass nicht nur die Gemeinde, sondern jeder Bürger  Einwendungen gegen den geplanten Trassenverlauf einbringen kann. Dies sollte den Bürgern der Gemeinde nochmal deutlich gemacht werden.

 

Herr Erster Bürgermeister Johannes Hümpfner erläutert hierzu folgendes:

Die Nutzung der Waldflächen durch den Trassenverlauf stellt eine Enteignung der Eigentümer dar, da der Wald gerodet werden muss und nicht mehr genutzt werden kann als Waldfläche. Aus diesem Grund wäre es angemessen den Waldeigentümern eine Waldfläche als Ausgleich zur Verfügung zu stellen und keine Geldzahlung als Entschädigung vorzunehmen. Er möchte die Bürger Strahlungens in der nächsten Dorfzeitung nochmals darauf aufmerksam machen, dass jeder Einwendungen gegen den Trassenverlauf einlegen kann. Die Beschwerden müssen auf direktem Weg der Bundesnetzagentur zugeleitet werden.

 

Herr Gemeinderat Harald Geis äußert Bedenken im Sinne der Landwirtschaft, da eine Einmalzahlung den tatsächlichen Wertverlust der landwirtschaftlichen Flächen niemals ausgleichen kann. Zudem ist im Planverfahren von SuedLink wörtlich festgehalten, dass land- und forstwirtschaftliche Flächen vorrangig an den Außengrenzen gequert werden sollen. Hiervon ist im Gebiet der Gemeinde Strahlungen nichts zu erkennen.

 

Herr Gemeinderat Johannes Schultheis erkundigt sich, ob die Wege vor und nach dem Projekt begutachtet werden können und ob beim Bau der Trasse nur bestimmte Wege zur Verfügung gestellt werden können.

Hierzu informiert der Erste Bürgermeister, dass die Tiefbautechniker der Verwaltungsgemeinschaft die Wege vor dem Bau genau begutachten werden und diese auch nach dem Bau auf Schäden untersucht werden. Sofern die Baufirmen sich nicht an die vorgegebenen Wege zum Befahren halten werden, so soll dies auch ausnahmslos bei der Polizei angezeigt werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Strahlungen beschließt, die im Rahmen der Bundesfachplanung vorgetragenen Einwendungen, Hinweise und Anregungen grundsätzlich aufrechtzuerhalten und bei der Antragskonferenz zur Planfeststellung erneut vorzubringen. Die Einwendungen, Hinweise und Anregungen sind ggf. an den in der Bundesfachplanung festgelegten 1000 Meter Korridor anzupassen.

 

Zusätzlich werden folgende, den 100 Meter Korridor betreffende, Einwendungen, Hinweise und Anregungen vorgebracht:

 

  1. Der Verlauf der SuedLink-Trasse soll im Bereich zwischen Rödelmaier und Rheinfeldshof abgeändert werden. Anstatt bei der Kreuzung der Ortsverbindungsstraße Rödelmaier / Rheinfeldshof und der BAB 71 die Autobahn zu durchbohren, möchte die Gemeinde die Trasse anfangs noch rechts der BAB 71 halten und den Wald entlang der Autobahn zu durchbohren. Erst nach der Waldfläche soll eine Querung auf die andere Seite der BAB 71 durchgeführt werden. Somit würde die Trasse einen kürzeren Verlauf aufweisen, ein Stück weiter weg von Rheinfeldshof geführt werden und landwirtschaftliche Flächen würden vom Trassenverlauf geschont werden.
  2. Weiterhin soll generell darauf hingewirkt werden, dass die Trasse möglichst ausnahmslos direkt an der BAB 71 entlanggeführt wird und somit möglichst wenig landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen durch den Trassenverlauf beeinträchtigt werden. Vor allem im Bereich zwischen dem Regenrückhaltebecken an der Ortsverbindungsstraße Richtung Fridritt und dem Biotop bei der Autobahnbrücke soll der Trassenverlauf direkt an der BAB 71 entlanggeführt werden.
  3. Im weiteren Streckenverlauf wurden von der TransnetBW zwei Möglichkeiten aufgezeigt, die Trasse zu führen. Einerseits direkt an der BAB 71 entlang und andererseits quer über landwirtschaftliche Flächen und damit verbunden den dort vorbeiführenden Wanderweg Marienweg kreuzend. Der Gemeinderat möchte auch hier den Trassenverlauf so weit es geht an die BAB 71 entlangführen und den Wanderweg Marienweg vom Trassenverlauf unbeeinträchtigt lassen und das Landschaftsbild nicht negativ zu prägen. Zudem könnte man hiermit einem weiteren Zerschneiden von Waldflächen entgegenwirken.
  4. Zudem plädiert der Gemeinderat dafür, dass der Verlust von Waldflächen nicht durch Entschädigungen im Sinne von Geld, sondern Entschädigungen durch Flächen vorgesehen werden sollen.
  5. Zudem sollen die Entschädigungen für landwirtschaftliche Flächen nicht mit einer Einmalzahlung abgedeckt sein. Der Gemeinderat möchte sich dafür einsetzen, die landwirtschaftlichen Flächen dauerhaft entschädigt zu bekommen.
  6. Die von der TransnetBW vorgesehenen Aufforstungsflächen sollen nicht im Gemeindegebiet Strahlungen vorgenommen werden. Aufforstungsflächen sollen vorrangig in anderen Örtlichkeiten angestrebt werden, die von dem Trassenverlauf von SuedLink unbetroffen sind. Des Weiteren befürwortet der Gemeinderat, dass Ausgleichsflächen durch einen Waldumbau stattfinden sollen.

 

Als Begründung der Einwendungen sollen unter anderem die Wirtschaftlichkeit, der kürzere Wegeverlauf, die Kostenvergünstigung, der Naturschutz und die Sicherung des Landschaftsbildes vorgebracht werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8