Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag Abbruch eines bestehenden Wohnhauses und Neubau Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 185 in der Platzstraße 6 in Strahlungen vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 185 befindet sich im Innerortsbereich und im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Altort Strahlungen“. Das Vorhaben bedarf somit der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde Strahlungen gemäß § 3 der Sanierungssatzung i. V. m. § 144 Abs. 1 und § 14 Baugesetzbuch (BauGB). Die Zustimmung muss versagt werden, wenn das Vorhaben erkennbar den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen, bzw. diese unmöglich machen würde.

 

Bezugnehmend auf das Beratungsprotokoll der Sanierungsberaterin Frau Kunert weicht die Planung in zwei Punkten von den Vorgaben der Gestaltungssatzung ab.

 

Wandöffnungen (Fenster) sind gem. der Gestaltungssatzung so anzuordnen, dass die Wandflächen rhythmisch gegliedert werden. Öffnungen sind überwiegend gleich groß zu gestalten. Über zwei Geschosse reichende Wandöffnungen oder flächige Fassadenverglasungen sind an vom öffentlichen Verkehrsraum einsehbaren Fassaden nicht zulässig. Dass an der Ost-Ansicht angeordnete, über zwei Geschosse führende Treppenhausfenster, sollte insoweit abgeändert werden, dass jeweils im EG und im OG ein Fenster in der gleichen Form und Ausführung entsprechend der restlichen Fenster der Ostfassade angeordnet wird.

 

An Straßenfassaden sind gem. der im Dezember in Kraft getretenen Gestaltungssatzung Neuerrichtungen von Balkonen, Loggien, Terrassen usw. nicht zulässig. Die an die Süd-Ansicht geplante Terrasse sollte aus Sicht der Verwaltung eher im Hofbereich angeordnet werden (privater Raum/öffentlicher Raum). Auch da durch die Terrasse die ortsbildprägende Raumkante aufgeweicht und ggf. ein Präzedenzfall geschaffen wird. Als Alternative schlägt die Sanierungsberaterin vor, sollte der Gemeinderat hier eine Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung in Aussicht stellen, dass die Terrasse an der Süd-Ost-Ecke eine fest eingepflanzte Hecke aus heimischen Pflanzen erhält.

 

Stellungnahme Tiefbau:

Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt erfolgt über die Platzstraße. Zur Wasserversorgung steht eine Anschlussleitung auf dem Grundstück zur Verfügung. Die Eingabeplanung sieht vor, diesen vorhandenen Anschluss weiter zu nutzen.

Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Mischsystem. Gemäß Entwässerungssatzung ist ein Kontrollschacht auf dem Grundstück herzustellen. Der Bauantrag sieht die Errichtung zweier Kontrollschächte für Schmutzwasser und Oberflächenwasser auf öffentlichem Grund in der Platzstraße vor. Die Kosten hierfür sind durch den Bauherrn zu tragen, zudem bedarf es einer entsprechenden Gestattung durch die Gemeinde. Daher ist eine Erschließungsvereinbarung notwendig.

 

Herr Erster Bürgermeister Johannes Hümpfner macht den Gemeinderat darauf aufmerksam, dass dieser Bauantrag die erste Maßnahme des kommunalen Förderprogrammes und der Gestaltungssatzung der Gemeinde Strahlungen darstellt. Der städtebauliche Mehraufwand wird dem Bauherrn bei Beantragung gefördert.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag Abbruch eines bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 185 in der Platzstraße 6 in Strahlungen.

 

Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird unter der Bedingung erteilt, dass das an der Ost-Ansicht angerordnete Treppenhausfenster insoweit abgeändert wird, dass jeweils im EG und OG ein Fenster angepasst an die bestehenden Fenster errichtet wird.

 

Die an der Süd-Ansicht geplante Terrasse ist nur zulässig mit der Auflage einer Umrandung durch eine Hecke/Begrünung mind. 60 cm Höhe.

 

Der erste Bürgermeister wird ermächtigt eine Erschließungsvereinbarung abzuschließen. Der Bauantrag wird erst nach Abschluss der Vereinbarung an das Landratsamt Rhön-Grabfeld weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8