Sitzung: 09.02.2021 GSN/002/2021
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag Abbruch eines bestehenden Wohnhauses
und Neubau Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 185 in der
Platzstraße 6 in Strahlungen vorgelegt.
Das Grundstück Fl. Nr. 185 befindet sich im Innerortsbereich und im förmlich
festgesetzten Sanierungsgebiet „Altort Strahlungen“. Das Vorhaben bedarf somit
der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde Strahlungen gemäß § 3 der
Sanierungssatzung i. V. m. § 144 Abs. 1 und § 14 Baugesetzbuch (BauGB). Die
Zustimmung muss versagt werden, wenn das Vorhaben erkennbar den Zielen und
Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen, bzw. diese unmöglich machen würde.
Bezugnehmend auf das Beratungsprotokoll der Sanierungsberaterin Frau
Kunert weicht die Planung in zwei Punkten von den Vorgaben der Gestaltungssatzung
ab.
Wandöffnungen (Fenster) sind gem. der Gestaltungssatzung so anzuordnen,
dass die Wandflächen rhythmisch gegliedert werden. Öffnungen sind überwiegend
gleich groß zu gestalten. Über zwei Geschosse reichende Wandöffnungen oder
flächige Fassadenverglasungen sind an vom öffentlichen Verkehrsraum einsehbaren
Fassaden nicht zulässig. Dass an der Ost-Ansicht angeordnete, über zwei
Geschosse führende Treppenhausfenster, sollte insoweit abgeändert werden, dass
jeweils im EG und im OG ein Fenster in der gleichen Form und Ausführung
entsprechend der restlichen Fenster der Ostfassade angeordnet wird.
An Straßenfassaden sind gem. der im Dezember in Kraft getretenen
Gestaltungssatzung Neuerrichtungen von Balkonen, Loggien, Terrassen usw. nicht
zulässig. Die an die Süd-Ansicht geplante Terrasse sollte aus Sicht der
Verwaltung eher im Hofbereich angeordnet werden (privater Raum/öffentlicher
Raum). Auch da durch die Terrasse die ortsbildprägende Raumkante aufgeweicht
und ggf. ein Präzedenzfall geschaffen wird. Als Alternative schlägt die
Sanierungsberaterin vor, sollte der Gemeinderat hier eine Befreiung von den
Festsetzungen der Gestaltungssatzung in Aussicht stellen, dass die Terrasse an
der Süd-Ost-Ecke eine fest eingepflanzte Hecke aus heimischen Pflanzen erhält.
Stellungnahme Tiefbau:
Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt erfolgt über die
Platzstraße. Zur Wasserversorgung steht eine Anschlussleitung auf dem
Grundstück zur Verfügung. Die Eingabeplanung sieht vor, diesen vorhandenen
Anschluss weiter zu nutzen.
Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Mischsystem. Gemäß
Entwässerungssatzung ist ein Kontrollschacht auf dem Grundstück herzustellen.
Der Bauantrag sieht die Errichtung zweier Kontrollschächte für Schmutzwasser
und Oberflächenwasser auf öffentlichem Grund in der Platzstraße vor. Die Kosten
hierfür sind durch den Bauherrn zu tragen, zudem bedarf es einer entsprechenden
Gestattung durch die Gemeinde. Daher ist eine Erschließungsvereinbarung
notwendig.
Herr Erster Bürgermeister Johannes Hümpfner macht den Gemeinderat darauf
aufmerksam, dass dieser Bauantrag die erste Maßnahme des kommunalen
Förderprogrammes und der Gestaltungssatzung der Gemeinde Strahlungen darstellt.
Der städtebauliche Mehraufwand wird dem Bauherrn bei Beantragung gefördert.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag Abbruch eines
bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem
Grundstück Fl.Nr. 185 in der Platzstraße 6 in Strahlungen.
Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird unter der Bedingung erteilt,
dass das an der Ost-Ansicht angerordnete Treppenhausfenster insoweit abgeändert
wird, dass jeweils im EG und OG ein Fenster angepasst an die bestehenden
Fenster errichtet wird.
Die an der Süd-Ansicht geplante Terrasse ist nur zulässig mit der
Auflage einer Umrandung durch eine Hecke/Begrünung mind. 60 cm Höhe.
Der erste Bürgermeister wird ermächtigt eine Erschließungsvereinbarung
abzuschließen. Der Bauantrag wird erst nach Abschluss der Vereinbarung an das
Landratsamt Rhön-Grabfeld weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |