Sitzung: 08.03.2021 GSN/003/2021
Die Gemeinde Strahlungen hat in den Jahren 2015, 2016 und 2020 Bedarfszuweisungen in Form von Stabilisierungshilfe erhalten (100.000 € für 2015, 200.000 € für 2016 und 60.000 € für 2020).
Zwischenzeitliche Anträge für die Jahre 2017 und 2018 wurden mit dem Hinweis auf die vergleichsweise gute finanzielle Situation der Gemeinde Strahlungen abgelehnt.
Ziel der Stabilisierungshilfe ist insbesondere die Wiedererlangung der
dauerhaften Leistungsfähigkeit der Gemeinde.
Im HHK wird insbesondere auf die bereits vom Gemeinderat getroffenen Entscheidungen in der Vergangenheit und deren bereits eingetretenen positiven finanziellen Auswirkungen hingewiesen.
Beschluss:
Folgende Anlagen
sind Bestandteil des Haushaltskonsolidierungskonzepts:
Tabellarische
Übersicht „Mehreinnahmen / Minderausgaben“
Auflistung der
freiwilligen Leistungen inkl. der Defizite aus den defizitären Einrichtungen
Investitionsprogramm
Die Umsetzung des
Haushaltskonsolidierungskonzepts wird beschlossen.
Sowohl das
Haushaltskonsolidierungskonzept (Fortschreibung 2021) als auch seine Anlagen
werden zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt und sind Anlage zu diesem.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |