Die Gemeinde Strahlungen hat in den Jahren 2015, 2016 und 2020 Bedarfszuweisungen in Form von Stabilisierungshilfe erhalten (100.000 € für 2015, 200.000 € für 2016 und 60.000 € für 2020).

 

Zwischenzeitliche Anträge für die Jahre 2017 und 2018 wurden mit dem Hinweis auf die vergleichsweise gute finanzielle Situation der Gemeinde Strahlungen abgelehnt.

 

Ziel der Stabilisierungshilfe ist insbesondere die Wiedererlangung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Gemeinde.

 

Für eine Antragstellung sind neben dem abgerechneten Haushalt 2020 und einem rechtsaufsichtlich gewürdigten Haushaltsplan 2021 (aus dem auch das Investitionsprogramm hervorgeht) speziell noch ein Haushaltskonsolidierungskonzept (HHK), inkl. tabellarischer Übersicht zum HHK, sowie eine Aufstellung der freiwilligen Leistungen (inkl. defizitärer Einrichtungen) erforderlich.

 

Im HHK wird insbesondere auf die bereits vom Gemeinderat getroffenen Entscheidungen in der Vergangenheit und deren bereits eingetretenen positiven finanziellen Auswirkungen hingewiesen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Strahlungen beschließt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts 2015 und die Folgejahre (Fortschreibung 2021) in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Folgende Anlagen sind Bestandteil des Haushaltskonsolidierungskonzepts:
Tabellarische Übersicht „Mehreinnahmen / Minderausgaben“

Auflistung der freiwilligen Leistungen inkl. der Defizite aus den defizitären Einrichtungen

Investitionsprogramm

 

Die Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzepts wird beschlossen.

 

Sowohl das Haushaltskonsolidierungskonzept (Fortschreibung 2021) als auch seine Anlagen werden zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt und sind Anlage zu diesem.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8