Sitzung: 08.03.2021 GSN/003/2021
Der Gemeinderat
hat in seiner Sitzung am 17.08.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Solarpark-Hoheroth“ sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Strahlungen beschlossen. Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgte am
21.10.2020. Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan und zur Änderung des
Flächennutzungsplans wird gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in einem
Parallelverfahren durchgeführt.
Das Planungsbüro
Röder aus Bad Neustadt wurde durch den Vorhabenträger beauftragt die
notwendigen Planunterlagen für die Aufstellung des Bebauungsplans und der
Änderung des Flächennutzungsplanes zu erstellen.
Die Planentwürfe
werden dem Gemeinderat durch Herrn Röder vorgestellt und erläutert:
Für die
Installation der Module wird nur ein Teil der landwirtschaftlichen Fläche
benötigt (ca. 1,9 ha). Der Rest der Fläche dient einerseits weiterhin der
landwirtschaftlichen Nutzung und andererseits als Ausgleichsfläche (ca. 6.500
m²) für den Solarpark. Dies wurde im Flächennutzungsplan der Gemeinde
Strahlungen angepasst.
Unter den Modulen
wird für eine naturschutzrechtliche Aufwertung in Form von Magerrasen gesorgt.
Zum angrenzenden Weg hin wird der Solarpark begrünt. Die Module werden durch
einen Zaun eingegrenzt, der jedoch für Bodenfreiheit als Zuflucht für
Kleintiere sorgt.
Die Höhe der
Module und der Trafostation wird auf maximal drei Meter festgesetzt.
Herr Köth von der
Energiegenossenschaft Münnerstadt erläutert dem Gemeinderat zusätzlich, dass
die Leistung des Solarparks auf 2.000 Kilowatt pitt reduziert werden musste.
Eine Vergrößerung des Solarparks auf die komplette landwirtschaftliche Fläche
ist somit nicht möglich.
Als nächster
Verfahrensschritt erfolgt nun die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Beschluss:
A) PLANENTWURF
Der vom Planungsbüro Röder ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplanes
„Solarpark-Hoheroth“ und die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde
Strahlungen wird vom Gemeinderat in der Fassung vom 08.03.2021 anerkannt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 8
B)
FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT SOWIE der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Nachbargemeinden
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage
des anerkannten Entwurfes des Bebauungsplanes „Solarpark-Hoheroth“ des Büros
Röder, Bad Neustadt a. d. Saale die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in
Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen und
gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die
Nachbargemeinden am Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |