Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.08.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark-Hoheroth“ sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Strahlungen beschlossen. Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgte am 21.10.2020. Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan und zur Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in einem Parallelverfahren durchgeführt.

 

Das Planungsbüro Röder aus Bad Neustadt wurde durch den Vorhabenträger beauftragt die notwendigen Planunterlagen für die Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplanes zu erstellen.

 

Die Planentwürfe werden dem Gemeinderat durch Herrn Röder vorgestellt und erläutert:

Für die Installation der Module wird nur ein Teil der landwirtschaftlichen Fläche benötigt (ca. 1,9 ha). Der Rest der Fläche dient einerseits weiterhin der landwirtschaftlichen Nutzung und andererseits als Ausgleichsfläche (ca. 6.500 m²) für den Solarpark. Dies wurde im Flächennutzungsplan der Gemeinde Strahlungen angepasst.

Unter den Modulen wird für eine naturschutzrechtliche Aufwertung in Form von Magerrasen gesorgt. Zum angrenzenden Weg hin wird der Solarpark begrünt. Die Module werden durch einen Zaun eingegrenzt, der jedoch für Bodenfreiheit als Zuflucht für Kleintiere sorgt.

Die Höhe der Module und der Trafostation wird auf maximal drei Meter festgesetzt.

 

Herr Köth von der Energiegenossenschaft Münnerstadt erläutert dem Gemeinderat zusätzlich, dass die Leistung des Solarparks auf 2.000 Kilowatt pitt reduziert werden musste. Eine Vergrößerung des Solarparks auf die komplette landwirtschaftliche Fläche ist somit nicht möglich.

 

Als nächster Verfahrensschritt erfolgt nun die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

 


Beschluss:

 

A)     PLANENTWURF

 

Der vom Planungsbüro Röder ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark-Hoheroth“ und die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Strahlungen wird vom Gemeinderat in der Fassung vom 08.03.2021 anerkannt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:               8          Mitgliederzahl:             9

Nein-Stimmen:            0          Anwesend:                  8

 

 

 

B)     FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT SOWIE der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Nachbargemeinden

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Entwurfes des Bebauungsplanes „Solarpark-Hoheroth“ des Büros Röder, Bad Neustadt a. d. Saale die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen und gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden am Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8