Sitzung: 08.03.2021 GSN/003/2021
Dem Gemeinderat wird das Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 18.02.2021
zur Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021
bekannt gegeben.
Sowohl die beschlossene Kreditaufnahme (25.000 €) als auch der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt (2.850.000
€) werden rechtsaufsichtlich genehmigt.
Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Würdigung des Haushaltsplans durch die
Rechtsaufsichtsbehörde:
Ohne Erinnerung.
Auszug aus dem Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 18.02.2021:
„Haushaltsrechtliche Aspekte aufgrund der Auswirkungen des
Coronavirus:
Die Auswirkungen des Coronavirus werden voraussichtlich mittel- bzw. langfristig
eine massive Belastung für die kommunalen Haushalte darstellen. So können die
dadurch ausgelösten wirtschaftlichen Verwerfungen für die Kommunen durch das
Wegbrechen von Steuereinnahmen – insbesondere der Gewerbesteuer und der
Einkommensteuerbeteiligung -, den Wegfall von Einnahmen bei gleichzeitig
fortbestehenden Ausgaben für das Vorhalten öffentlicher Einrichtungen sowie
steigende Ausgaben zur Katastrophenbewältigung und bei Sozialleistungen
gekennzeichnet sein. Gerade die einbrechenden Einnahmen können für die Städte
und Gemeinden eine weitreichende finanzielle Belastung darstellen. Im Hinblick
auf finanzschwache Kommunen kann dies darüber hinaus mit spürbaren Effekten für
die künftigen kommunalen Haushalte verbunden sein, wodurch sowohl im laufenden
Haushaltsjahr als auch mittelfristig der gesetzlich geforderte
Haushaltsausgleich durchaus gefährdet sein könnte.
Um einer solchen Entwicklung zu begegnen, wurden mit der Verordnung über
kommunalwirtschaftliche Erleichterungen anlässlich der Corona-Pandemie von 2020
(KommwEV) kommunalwirtschaftliche Erleichterungen zugelassen. Diese werden von
Seiten der Gemeinde Strahlungen nicht in Anspruch genommen.
Ungeachtet dessen, bitten wir Sie dennoch eindringlich, in Anbetracht
der sich in Folge des Coronavirus abzeichnenden kritischen Situation, Ihre
gemeindlichen Finanzen stets konsequent
im Blick zu behalten und soweit geboten, rechtzeitig haushaltsrechtliche
Maßnahmen (insbesondere Nachtragshaushalte, Haushaltssperren etc.) einzuleiten,
um die Handlungsfähigkeit und insbesondere die Liquidität Ihrer Kommune
jederzeit sicherstellen zu können.“
Dem Gemeinderat wird das Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde zur
Kenntnis gegeben.
Anmerkung der
Verwaltung:
Die Verordnung über kommunalwirtschaftliche Erleichterungen anlässlich
der Corona-Pandemie von 2020 (KommwEV) ist der Verwaltung bekannt. Inhalte
dieser Verordnung sind u. a.
- Abweichungen von allgemeinen
Haushaltsgrundsätzen
- Abweichungen bei Genehmigungspflicht
von Verpflichtungsermächtigungen
- Abweichungen bei der Aufnahme von
Krediten
- Allgemeine Erleichterungen bei
Kreditaufnahmen
- Abweichungen bei der Aufnahme von
Kassenkrediten
- Abweichungen von der Grenze für
Kassenkredite
Die eingeräumten „Erleichterungen“ sind keine langfristigen Hilfen
für betroffene Kommunen. Die Erleichterung von Kreditaufnahmen mag im
Einzelfall für Kommunen kurzfristig hilfreich sein, ihre Liquidität
sicherzustellen, befreit diese jedoch nicht von der späteren Tilgung der
Darlehen. Die Aussage im obigen Schreiben, dass die Gemeinde Strahlungen
Erleichterungen nicht in Anspruch nimmt, könnte insofern missverstanden
werden. Tatsache ist, dass es die bessere Alternative ist, wenn die
„Erleichterungen“ (z. B. bei Kreditaufnahmen) erst gar nicht in Anspruch
genommen werden müssen.
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Prüfung der Haushaltssatzung 2021
zur Kenntnis.