Dem Gemeinderat wird das Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 18.02.2021 zur Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 bekannt gegeben.

 

Sowohl die beschlossene Kreditaufnahme (25.000 €) als auch der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt (2.850.000 €) werden rechtsaufsichtlich genehmigt.

 

Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Würdigung des Haushaltsplans durch die Rechtsaufsichtsbehörde:

 

Ohne Erinnerung.

 

Auszug aus dem Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 18.02.2021:

 

Haushaltsrechtliche Aspekte aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus:

 

Die Auswirkungen des Coronavirus werden voraussichtlich mittel- bzw. langfristig eine massive Belastung für die kommunalen Haushalte darstellen. So können die dadurch ausgelösten wirtschaftlichen Verwerfungen für die Kommunen durch das Wegbrechen von Steuereinnahmen – insbesondere der Gewerbesteuer und der Einkommensteuerbeteiligung -, den Wegfall von Einnahmen bei gleichzeitig fortbestehenden Ausgaben für das Vorhalten öffentlicher Einrichtungen sowie steigende Ausgaben zur Katastrophenbewältigung und bei Sozialleistungen gekennzeichnet sein. Gerade die einbrechenden Einnahmen können für die Städte und Gemeinden eine weitreichende finanzielle Belastung darstellen. Im Hinblick auf finanzschwache Kommunen kann dies darüber hinaus mit spürbaren Effekten für die künftigen kommunalen Haushalte verbunden sein, wodurch sowohl im laufenden Haushaltsjahr als auch mittelfristig der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich durchaus gefährdet sein könnte.

 

Um einer solchen Entwicklung zu begegnen, wurden mit der Verordnung über kommunalwirtschaftliche Erleichterungen anlässlich der Corona-Pandemie von 2020 (KommwEV) kommunalwirtschaftliche Erleichterungen zugelassen. Diese werden von Seiten der Gemeinde Strahlungen nicht in Anspruch genommen.

 

Ungeachtet dessen, bitten wir Sie dennoch eindringlich, in Anbetracht der sich in Folge des Coronavirus abzeichnenden kritischen Situation, Ihre gemeindlichen Finanzen stets konsequent im Blick zu behalten und soweit geboten, rechtzeitig haushaltsrechtliche Maßnahmen (insbesondere Nachtragshaushalte, Haushaltssperren etc.) einzuleiten, um die Handlungsfähigkeit und insbesondere die Liquidität Ihrer Kommune jederzeit sicherstellen zu können.“

 

 

Dem Gemeinderat wird das Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben.

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Verordnung über kommunalwirtschaftliche Erleichterungen anlässlich der Corona-Pandemie von 2020 (KommwEV) ist der Verwaltung bekannt. Inhalte dieser Verordnung sind u. a.

  1. Abweichungen von allgemeinen Haushaltsgrundsätzen
  2. Abweichungen bei Genehmigungspflicht von Verpflichtungsermächtigungen
  3. Abweichungen bei der Aufnahme von Krediten
  4. Allgemeine Erleichterungen bei Kreditaufnahmen
  5. Abweichungen bei der Aufnahme von Kassenkrediten
  6. Abweichungen von der Grenze für Kassenkredite

 

Die eingeräumten „Erleichterungen“ sind keine langfristigen Hilfen für betroffene Kommunen. Die Erleichterung von Kreditaufnahmen mag im Einzelfall für Kommunen kurzfristig hilfreich sein, ihre Liquidität sicherzustellen, befreit diese jedoch nicht von der späteren Tilgung der Darlehen. Die Aussage im obigen Schreiben, dass die Gemeinde Strahlungen Erleichterungen nicht in Anspruch nimmt, könnte insofern missverstanden werden. Tatsache ist, dass es die bessere Alternative ist, wenn die „Erleichterungen“ (z. B. bei Kreditaufnahmen) erst gar nicht in Anspruch genommen werden müssen.

 

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Prüfung der Haushaltssatzung 2021 zur Kenntnis.