Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag Umbauarbeiten am vorhandenen Wohnhaus und Anbau eines überdachten Balkons auf dem Grundstück Fl. Nr. 259 im Rhönblick 2 in Strahlungen vorgelegt.

 

Am bestehenden Wohnhaus sind verschiedene bauliche Änderungen geplant. Das vorhandene Garagengebäude soll zu Wohnraum ausgebaut werden und die Wohnung 1 im Erdgeschoss erweitern. In der Erdgeschosswohnung sind weitere bauliche Veränderungen vorgesehen. Vor der Garage wird ein Balkon mit Überdachung aus einer Holz-/Stahlkonstruktion mit einem Pultdach (Dachneigung 7°) errichtet. Als Zugang vom Garten wird außerdem eine neue Außentreppe angebracht.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 259 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“ aus dem Jahr 1976. Als Dachform sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 30° bis 35° festgesetzt. Der geplante Balkon überschreitet zudem die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze.

 

Für die abweichende Dachneigung, Dachform und Nichteinhaltung der Baugrenze ist die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Das Grundstück ist erschlossen. Der geplante Anbau wird an die bestehende Grundstücksentwässerung angeschlossen. Die Um- und Anbaumaßnahmen ziehen keine Veränderungen an der Zufahrt oder an öffentlichen Teilen der gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen (Abwasserbeseitigung/Wasserversorgung) nach sich.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag Umbauarbeiten am vorhandenen Wohnhaus und Anbau eines überdachten Balkons auf dem Grundstück Fl. Nr. 259 im Rhönblick 2 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Planunterlagen.

 

Den erforderlichen Befreiungen für die abweichende Dachneigung, Dachform und Nichteinhaltung der Baugrenze der Terrassenüberdachung wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7