Sitzung: 04.05.2021 GSN/005/2021
Dem Gemeinderat
wird ein Bauantrag Umbauarbeiten am vorhandenen Wohnhaus und Anbau eines
überdachten Balkons auf dem Grundstück Fl. Nr. 259 im Rhönblick 2 in Strahlungen
vorgelegt.
Am bestehenden Wohnhaus sind verschiedene bauliche Änderungen geplant. Das
vorhandene Garagengebäude soll zu Wohnraum ausgebaut werden und die Wohnung 1
im Erdgeschoss erweitern. In der Erdgeschosswohnung sind weitere bauliche
Veränderungen vorgesehen. Vor der Garage wird ein Balkon mit Überdachung aus
einer Holz-/Stahlkonstruktion mit einem Pultdach (Dachneigung 7°) errichtet.
Als Zugang vom Garten wird außerdem eine neue Außentreppe angebracht.
Das Grundstück Fl.Nr. 259 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Karlsberg“ aus dem Jahr 1976. Als Dachform sind Satteldächer
mit einer Dachneigung von 30° bis 35° festgesetzt. Der geplante Balkon
überschreitet zudem die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze.
Für die abweichende Dachneigung, Dachform und Nichteinhaltung der
Baugrenze ist die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes erforderlich.
Das Grundstück ist
erschlossen. Der geplante Anbau wird an die bestehende Grundstücksentwässerung
angeschlossen. Die Um- und Anbaumaßnahmen ziehen keine Veränderungen an der
Zufahrt oder an öffentlichen Teilen der gemeindlichen Ver- und
Entsorgungsleitungen (Abwasserbeseitigung/Wasserversorgung) nach sich.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat
erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag Umbauarbeiten am vorhandenen Wohnhaus
und Anbau eines überdachten Balkons auf dem Grundstück Fl. Nr. 259 im Rhönblick
2 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Planunterlagen.
Den erforderlichen Befreiungen für die abweichende Dachneigung, Dachform
und Nichteinhaltung der Baugrenze der Terrassenüberdachung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |