Sitzung: 01.06.2021 GSN/006/2021
Der Bauherr
beabsichtigt im südöstlichen Grundstücksbereich ein Gartenhaus (4,18 m breit x
3,22 m tief, Seitenwandhöhe 2,39 m) aus Holz mit Fensterelement (siehe
Prospekt) und einer Größe von ca. 32 cbm zu errichten. Das Pultdach hat eine
Dachneigung von 2°.
Das Grundstück Fl.
Nr. 426 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
„Karlsberg“. Als Dachform für Gebäude ist Satteldach mit einer Dachneigung von
45 +/- 3° festgesetzt. Der geplante Standort des Gartenhauses liegt außerhalb
der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze.
Von der Größe her
fällt das geplante Gartenhaus unter die Verfahrensfreiheit nach Art. 57 Abs. 1
Nr. 1 der Bayer. Bauordnung.
Zur Verwirklichung
des Vorhabens ist ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Karlsberg“ für die Dachform, Dachneigung und den Standort
außerhalb der Baugrenze erforderlich.
Die
abstandsflächenrechtlichen Vorgaben werden eingehalten. Abstandsflächen dürfen
gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 2 der Bayerischen Bauordnung auch auf öffentliche
Verkehrsflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte.
Die angrenzenden
Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre
Zustimmung erteilt.
Seitens der örtlichen Straßenverkehrsbehörde bestehen gegen den
geplanten Standort keine Bedenken, da hierdurch die Sichtverhältnisse im Kreuzungsbereich
der Mönchsbergstraße nicht beeinträchtigt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 426 in
der Mönchsbergstraße 21 in Strahlungen entsprechend den eingereichten
Planskizzen.
Die Zustimmung zu den Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes im Hinblick auf die Dachform, Dachneigung und den Standort
außerhalb der Baugrenze wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |