Sitzung: 01.06.2021 GSN/006/2021
Der Gemeinderat
Strahlungen hat in der Sitzung vom 17.08.2020 die 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Errichtung eines ca. 3.6 ha großen Solarparks zwischen Strahlungen und
der Autobahn A71 zu schaffen. Der Änderungsbeschluss wurde am 21.10.2020
ortsüblich bekannt gemacht.
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Die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und
Anhörung zum Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung
vom 17.03.2021 hat in der Zeit vom 01.04.2021bis 03.05.2021stattgefunden. In
dieser Zeit gingen bei der Gemeinde Strahlungen keine Stellungnahmen ein.
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Die
Behördenbeteiligung gemäß §4 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung
für den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom
17.03.2021 hat in der Zeit vom 01.04.2019 bis zum 03.05.2021 stattgefunden. In
dieser Zeit gingen bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt 25
Stellungnahmen ein, 8 der angeschriebenen 33 Träger öffentlicher Belange haben
keine Stellungnahme abgegeben. Ein Träger öffentlicher Belange hat Einwände
gegen die Planung. 23 Träger öffentlicher Belange haben keine Einwände erhoben
bzw. ihr Einverständnis geäußert oder sehen ihre Belange als nicht betroffen.
10 Träger öffentlicher Belange haben Hinweise geäußert bzw. Bedingungen
aufgeführt.
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Folgende Behörden
und sonstige Träger öffentlicher Belange haben in ihrer Stellungnahme keine
Einwände oder Hinweis vorgetragen, bzw. haben mitgeteilt, dass ihre Belange
nicht berührt werden:
1.
Bayerische Rhöngas (7)
2.
Landratsamt Rhön-Grabfeld / Technischer
Immissionsschutz (15)
3.
PLEdoc GmbH (20)
4.
Regierung von Oberfranken / Bergamt Nordbayern (22)
5.
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt / Gemeinde
Burglauer (28)
6.
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt / Gemeinde
Rödelmaier (29)
7.
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt / Gemeinde
Salz (30)
8.
Landratsamt Rhön-Grabfeld / Kreisbrandrat (13)
9.
Landratsamt Rhön-Grabfeld / Untere
Naturschutzbehörde (14)
10.
Landratsamt Rhön-Grabfeld / Gesundheitsamt (19)
11.
Stadt Münnerstadt (25)
12.
Abwasserverband Saale-Lauer (1)
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Folgende Behörden
und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
1.
Amt für Digitalisierung, Landwirtschaft und Forsten
(3)
2.
Bayerischer Bauernverband (5)
3.
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH (9)
4.
Landratsamt Rhön-Grabfeld / Kreisplanungsstelle
(12)
5.
Landratsamt Rhön-Grabfeld /
Keisstraßenbauverwaltung (16)
6.
Überlandwerk Rhön GmbH (27)
7.
VG Bad Neustadt / Sachgebiet II/3 (31)
8.
VG Bad Neustadt / Sachgebiet I/4 (32)
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Folgende Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben und darin Bedenken,
Anregungen oder Hinweise zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragen:
1.
Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten (2)
2.
Amt für Ländliche
Entwicklung Unterfranken (4)
3. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (6)
4. Bayernwerk Netz GmbH (8)
5. Die Autobahn GmbH des Bundes (10)
6. Landratsamt Rhön-Grabfeld / Baurechtsreferat (11)
7. Landratsamt Rhön-Grabfeld / Untere Abfallrechts- und Bodenschutzbehörde
(17)
8. Landratsamt Rhön-Grabfeld /Wasserrecht (18)
9. Regierung von Mittelfranken / Luftamt Nordbayern (21)
10. Regierung von Unterfranken (23)
11. Regionaler Planungsverband Main-Rhön (24)
12. TransnetBW GmbH (26)
13. Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen (33)
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BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN
UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE
Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat
sachgerecht zu beurteilen sind und bei der Würdigung eine objektive Abwägung
der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.
1.
Stellungnahme AMT FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND
FORSTEN vom 30.03.2021
Das
Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Zusammenfassung
Stellungnahme:
Die
vorgelegte Planung wird abgelehnt.
Begründung:
- Bei
der Fläche handelt es sich um mittleres Ackerland (EMZ 4244) und nicht um
„sehr schlechte Bonität“ wie in der Begründung unter 2.2 beschrieben.
- Die
Agrarstuktur (gerade durchgeführte Flurneuordnung) wird durch die
Verkürzung der Schlaglänge und L-Form der Restfläche negativ beeinflusst.
- Die
Eingriffsregelung ist mit Faktor 0,6 überhöht.
Rechtsgrundlage
bildet das Bayerische Landesentwicklungsprogramm (LEP Nr. 5.4.1).
Praxisleitfaden für die ökologische Gestaltung von
Photovoltaik-Freiflächenanlagen der LfU (Nr. 2.4.2)
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden
Beschluss bzw. stellt fest:
Die Gemeinde schließt sich der Sicht der höheren Landesplanungsbehörde
und des regionalen Planungsverbands Main-Rhön (s.u.) an. Danach trägt der
Bebauungsplan den Festlegungen 6.2.1 des LEP (Erschließung erneuerbarer
Energien) Rechnung, was in Abwägung mit den vorgebrachten Begründungen unter 1.
und 2. für die Ablehnung der Planung durch das Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten als höheres anzustrebendes Ziel angesehen wird. Die
Lage zwischen zwei Waldflächen und in Nachbarschaft zu anderen
Infrastrukturflächen sprechen aus Sicht der Gemeinde dafür, dass der gewählte
Standort innerhalb der Gemarkung der Gemeinde besonders geeignet ist, die
Nutzung von erneuerbaren Energien zu erschließen. Der unter 3. aufgeführte
Kompensationsfaktor der Eingriffsregelung beträgt nicht 0,6 sondern 0,2. Siehe
hierzu Punkt 3.1 der Begründung zum Grünordnungsplan. Die Gemeinde Strahlungen
hält daher weiterhin an der Planung fest.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 9
2.
Stellungnahme AMT FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG
UNTERFRANKEN vom 20.04.2021
Das Amt für Ländliche
Entwicklung hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der
Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben
wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Zusammenfassung Stellungnahme:
Keine Bedenken
Hinweise:
Das Plangebiet liegt in der Flurneuordnung
Strahlungen 3. Die vorläufige Besitzeinweisung wurde zum 15.09.2010 erlassen
und im Jahr 2013 der Flurbereinigungsplan bekannt gegeben. Bis zur
(vorzeitigen) Ausführungsanordnung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Ufr.
besteht keine Rechtskraft für das Abfindungsflurstück 6985.
Der
Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 9
3.
Stellungnahme BAYERISCHES LANDESAMT FÜR
DENKMALPFLEGE vom 29.03.2021
Das Landesamt für Denkmalpflege hat sich mit
o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt
gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Hinweise:
Meldepflicht für Bodendenkmäler
Der
Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die gegebenen Hinweise werden in der Abwägung
zum Bebauungsplan gewürdigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 9
4.
Stellungnahme BAYERNWERK NETZ GMBH vom 29.04.2021
Die Bayernwerk Netz GmbH hat sich mit o. g.
Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt
gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Keine Einwände
Hinweise:
Für eine eventuelle Stromeinspeisung muss eine
Netzverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden. Die Zustimmung zum
Flächennutzungsplan ersetzt nicht die Einspeisezusage.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 9
5.
Stellungnahme DIE AUTOBAHN GMBH DES BUNDES vom
26.03.2021
Die Autobahn GmbH des Bundes hat sich mit o.
g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt
gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Es gibt keine Einwände, wenn folgende
Bedingungen berücksichtigt sind:
- Von der geplanten Maßnahme dürfen keine
Emissionen ausgehen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf
der BAB A71 beeinträchtigen können.
- Gegenüber dem Straßenbaulastträger können
keine Ansprüche aus Lärm oder sonstigen Emissionen geltend gemacht werden.
Information zur Abwägung:
Die Blendwirkung wird soweit technisch möglich
minimiert (s. Begründung 8.1.). Die eingesetzten Module besitzen eine
Antireflexionsbeschichtung. Des Weiteren ist die Autobahn von der geplanten
Fläche nicht einsehbar und eine Blendung dadurch ebenfalls ausgeschlossen.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 9
6.
Stellungnahme LANDRATSAMT RHÖN-GRABFELD, BAURECHT
vom 26.04.2021
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld, Baurecht hat
sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen
geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt
gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Keine Einwendungen
Hinweise:
Die Rundschreiben der Obersten Baubehörde des
Bayerischen Staatsministeriums des Inneren zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen
sind zu beachten, insbesondere die Kriterien bei der Standortfindung.
Information zur Abwägung:
Die Rundschreiben haben bei der Änderung des
Flächennutzungsplans Anwendung gefunden.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 9
7.
Stellungnahme LANDRATSAMT RHÖN-GRABFELD / UNTERE
ABFALLRECHTS- UND BODENSCHUTZBEHÖRDE vom 01.04.2021
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere
Abfallrechts- und Bodenschutzbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den
Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt
gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
Information zur Abwägung:
Die gegebenen Hinweise werden in der Abwägung
zum Bebauungsplan gewürdigt.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 9
8.
Stellungnahme LANDRATSAMT RHÖN-GRABFELD /
WASSERRECHTSVERWALTUNG vom 13.04.2021
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld,
Wasserrechtsverwaltung hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den
Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt
gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
Hinweis:
Auf das nordwestlich liegende
Heilquellenschutzgebiet bzw. das westlich liegende Schutzgebiet für die Wasserversorgung
der Gemeinde Strahlungen wird hingewiesen
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 9
9.
Stellungnahme REGIERUNG VON MITTELFRANKEN / LURTAMT
NORDBAYERN vom 25.03.2021
Die Regierung von Mittelfranken, Luftamt
Nordbayern hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der
Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Da das Plangebiet unterhalb der Platzrunde für
Motorflugbetrieb am Flugplatz Bad Neustadt/Saale-Grasberg liegt, wird unter der
Voraussetzung kein Einwand erhoben, dass keine Blendwirkung für Luftfahrer entsteht.
Information zur Abwägung:
Die Blendwirkung wird soweit technisch möglich
minimiert. Die Module sind in Gegenrichtung (Süden) gerichtet (s. Begründung
8.1.). Außerdem besitzen die eingesetzten Module eine
Antireflexionsbeschichtung.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 9
10.
Stellungnahme REGIERUNG VON UNTERFRANKEN / RAUMORDNUNG
UND LANDESPLANUNG vom 14.04.2021
Die Regierung von Unterfranken, Raumordnung
und Landesplanung hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der
Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt
gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Die Planung den trägt den Festlegungen 6.2.1
LEP (Erschließung erneuerbarer Energien) Rechnung. Dem Gebot der räumlichen
Konzentration mit anderen Infrastruktureinrichtungen wird entsprochen. Durch
die Lage zwischen zwei Waldstücken ist keine erhebliche Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes festzustellen. Aus landesplanerischer Sicht bestehen keine
Einwände, wenn die zuständigen Wasserbehörden zustimmen.
Hinweis:
Da das Planungsgebiet innerhalb eines
Vorhaltegebiets für die öffentliche Wasserversorgung liegt, muss den Stellungnahmen
der zuständigen Wasserbehörden ein besonderes Gewicht beigemessen werden.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 9
11.
Stellungnahme REGIONALER PLANUNGSVERBAND MAIN-RHÖN
vom 14.04.2021
Der Regionale Planungsverband Main-Rhön hat
sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen
geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt
gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Die Planung den trägt den Festlegungen 6.2.1
LEP (Erschließung erneuerbarer Energien) Rechnung. Dem Gebot der räumlichen
Konzentration mit anderen Infrastruktureinrichtungen wird entsprochen. Durch
die Lage zwischen zwei Waldstücken ist keine erhebliche Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes festzustellen. Aus landesplanerischer Sicht bestehen keine
Einwände, wenn die zuständigen Wasserbehörden zustimmen.
Hinweis:
Da das Planungsgebiet innerhalb eines
Vorhaltegebiets für die öffentliche Wasserversorgung liegt, muss den Stellungnahmen
der zuständigen Wasserbehörden ein besonderes Gewicht beigemessen werden.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 9
12.
Stellungnahme TRANSNET BW GMBH / BAULEITPLANUNG vom
23.04.2021
Die TransnetBW GmbH hat sich mit o. g.
Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt
gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Im Planungsgebiet wird keine
Höchstspannungsfreileitung betrieben oder geplant.
Hinweis:
Sollten Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des
Schutzstreifens einer Höchstspannungsanlage geplant werden, muss eine erneute
Beteiligung erfolgen.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 9
13.
Stellungnahme WASSERWIRTSCHAFTSAMT BAD KISSINGEN
vom 03.05.2021
Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen hat
sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen
geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt
gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Das Planungsgebiet ist im Regionalplan als
Vorrang-/Vorhaltsgebiet für die Wasserversorgung ausgewiesen. Es bestehen keine
Bedenken und kein Konflikt mit dem vorbeugenden Trinkwasserschutz, wenn die
Hinweise beachtet werden.
Information zur Abwägung:
Die gegebenen Hinweise werden in der Abwägung
zum Bebauungsplan gewürdigt.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 9
Beschluss:
Der vom Planungsbüro Röder, Bad Neustadt a. d. Saale aufgrund der
vorangegangenen Beschlussfassung überarbeitete Planentwurf zur 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Strahlungen
einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 01.06.2021, wird
vom Gemeinderat gebilligt.
Die Verwaltung wird auf der Grundlage des gebilligten Entwurfes
beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in
Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4
Abs. 2 BauGB sollen gleichzeitig erneut die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |
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