Sitzung: 01.06.2021 GSN/006/2021
Der Gemeinderat Strahlungen hat in der Sitzung vom 17.08.2020 die Aufstellung
des Bebauungsplans „Solarpark Hoheroth beschlossen, um die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung eines ca. 3.6 ha großen Solarparks zwischen
Strahlungen und der Autobahn A71 zu schaffen. Der Aufstellungsbeschluss wurde
am 21.10.2020 ortsüblich bekannt gemacht.
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Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher
Darlegung und Anhörung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom
17.03.2021 hat in der Zeit vom 01.04.2021bis 03.05.2021stattgefunden. In dieser
Zeit gingen bei der Gemeinde Strahlungen keine Stellungnahmen ein.
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Die Behördenbeteiligung gemäß §4 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung
und Anhörung für den Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom
17.03.2021 hat in der Zeit vom 01.04.2019 bis zum 03.05.2021 stattgefunden. In
dieser Zeit gingen bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt 25
Stellungnahmen ein, 8 der angeschriebenen 33 Träger öffentlicher Belange haben
keine Stellungnahme abgegeben. Ein Träger öffentlicher Belange hat Einwände
gegen die Planung. 20 Träger öffentlicher Belange haben keine Einwände erhoben
bzw. ihr Einverständnis geäußert oder sehen ihre Belange als nicht betroffen. 14
Träger öffentlicher Belange haben Hinweise geäußert bzw. Bedingungen
aufgeführt.
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Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben in
ihrer Stellungnahme keine Einwände oder Hinweis vorgetragen, bzw. haben
mitgeteilt, dass ihre Belange nicht berührt werden:
1. Bayerische Rhöngas (7)
2. Landratsamt
Rhön-Grabfeld / Technischer Immissionsschutz (15)
3. PLEdoc GmbH (20)
4. Regierung von
Oberfranken / Bergamt Nordbayern (22)
5. Verwaltungsgemeinschaft
Bad Neustadt / Gemeinde Burglauer (28)
6. Verwaltungsgemeinschaft
Bad Neustadt / Gemeinde Rödelmaier (29)
7. Verwaltungsgemeinschaft
Bad Neustadt / Gemeinde Salz (30)
8. Landratsamt
Rhön-Grabfeld / Untere Naturschutzbehörde (14)
9. Landratsamt
Rhön-Grabfeld / Gesundheitsamt (19)
10. Stadt Münnerstadt (25)
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Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine
Stellungnahme abgegeben:
1. Amt für Digitalisierung,
Landwirtschaft und Forsten (3)
2. Bayerischer
Bauernverband (5)
3. Deutsche Telekom
Netzproduktion GmbH (9)
4. Landratsamt
Rhön-Grabfeld / Kreisplanungsstelle (12)
5. Landratsamt
Rhön-Grabfeld / Keisstraßenbauverwaltung (16)
6. Überlandwerk Rhön GmbH
(27)
7. VG Bad Neustadt /
Sachgebiet II/3 (31)
8. VG Bad Neustadt /
Sachgebiet I/4 (32)
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Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine
Stellungnahme abgegeben und darin Bedenken, Anregungen oder Hinweise zur 4.
Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragen:
1.
Abwasserverband Saale-Lauer (1)
2.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (2)
3.
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (4)
4.
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (6)
5.
Bayernwerk Netz GmbH (8)
6.
Die Autobahn GmbH des Bundes (10)
7.
Landratsamt Rhön-Grabfeld / Baurechtsreferat (11)
8.
Landratsamt Rhön-Grabfeld / Untere Abfallrechts-
und Bodenschutzbehörde (17)
9.
Landratsamt Rhön-Grabfeld /Wasserrecht (18)
10.
Regierung von Mittelfranken / Luftamt Nordbayern
(21)
11.
Regierung von Unterfranken (23)
12.
Regionaler Planungsverband Main-Rhön (24)
13.
TransnetBW GmbH (26)
14.
Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen (33)
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BEHANDLUNG DER
STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE
Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat
sachgerecht zu beurteilen sind und bei der Würdigung eine objektive Abwägung
der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.
1.
Stellungnahme
ABWASSERVERBAND SAALE-LAUER vom 31.03.2021
Der Abwasserverband Saale-Lauer hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den
Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Zusammenfassung Stellungnahme:
Hinweise:
Das Plangebiet fällt nicht in das Gebiet zur Abwasserbeseitigung der
Gemeinde Strahlungen. Lediglich im Bereich der Einspeisungsstelle
Karlsbergstraße ist im Zuge des Leitungsbaus auf die vorhandenen
Mischwasserkanäle im Ortsbereich zu achten.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 9
2.
Stellungnahme AMT
FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN vom 30.03.2021
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich mit o. g.
Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Zusammenfassung Stellungnahme:
Die vorgelegte Planung wird abgelehnt.
Begründung:
1.
Bei der Fläche handelt es sich um mittleres
Ackerland (EMZ 4244) und nicht um "sehr schlechte Bonität" wie in der
Begründung unter 2.2 beschrieben.
2.
Die Agrarstuktur (gerade durchgeführte
Flurneuordnung) wird durch die Verkürzung der Schlaglänge und L-Form der
Restfläche negativ beeinflusst.
3.
Die Eingriffsregelung ist mit Faktor 0,6 überhöht.
Rechtsgrundlage bildet das Bayerische Landesentwicklungsprogramm (LEP
Nr. 5.4.1). Praxisleitfaden für die ökologische Gestaltung von
Photovoltaik-Freiflächenanlagen der LfU (Nr. 2.4.2)
Der Gemeinderat erlässt
hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die Gemeinde schließt sich der Sicht der höheren Landesplanungsbehörde
und des regionalen Planungsverbands Main-Rhön (s.u.) an. Danach trägt der
Bebauungsplan den Festlegungen 6.2.1 des LEP (Erschließung erneuerbarer
Energien) Rechnung, was in Abwägung mit den vorgebrachten Begründungen unter 1.
und 2. für die Ablehnung der Planung durch das Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten als höheres anzustrebendes Ziel angesehen wird. Die
Lage zwischen zwei Waldflächen und in Nachbarschaft zu anderen
Infrastrukturflächen sprechen aus Sicht der Gemeinde dafür, dass der gewählte
Standort innerhalb der Gemarkung der Gemeinde besonders geeignet ist, die
Nutzung von erneuerbaren Energien zu erschließen. Der unter 3. aufgeführte
Kompensationsfaktor der Eingriffsregelung beträgt nicht 0,6 sondern 0,2. Siehe
hierzu Punkt 3.1 der Begründung zum Grünordnungsplan.
Die Gemeinde Strahlungen hält daher weiterhin an der Planung fest.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 9
3.
Stellungnahme AMT
FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG UNTERFRANKEN vom 20.04.2021
Das Amt für Ländliche Entwicklung hat sich mit o. g. Stellungnahme zu
den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Zusammenfassung Stellungnahme:
Keine Bedenken
Hinweise:
Das Plangebiet liegt in der Flurneuordnung Strahlungen 3. Die vorläufige
Besitzeinweisung wurde zum 15.09.2010 erlassen und im Jahr 2013 der Flurbereinigungsplan
bekannt gegeben. Bis zur (vorzeitigen) Ausführungsanordnung durch das Amt für
Ländliche Entwicklung Ufr. besteht keine Rechtskraft für das
Abfindungsflurstück 6985.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 9
4.
Stellungnahme
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE vom 29.03.2021
Das Landesamt für Denkmalpflege hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den
Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Hinweise:
Eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler unterliegen der Meldepflicht an
das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde
gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG
Information zur Abwägung:
Die Begründung zum Bebauungsplan erhält bereits einen Hinweis auf die Meldepflicht
bei Entdeckung von Bodendenkmälern.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die gegebenen Hinweise werden in der Abwägung zum Bebauungsplan
gewürdigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 9
5.
Stellungnahme BAYERNWERK
NETZ GMBH vom 29.04.2021
Die Bayernwerk Netz GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den
Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Keine Einwände
Hinweise:
Für eine eventuelle Stromeinspeisung muss eine
Netzverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden. Die Zustimmung zum Bebauungsplan
ersetzt nicht die Einspeisezusage.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 9
6.
Stellungnahme DIE
AUTOBAHN GMBH DES BUNDES vom 26.03.2021
Die Autobahn GmbH des Bundes hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten
der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Es gibt keine Einwände, wenn folgende Bedingungen berücksichtigt sind:
1.
Von der geplanten Maßnahme dürfen keine Emissionen
ausgehen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der BAB A71
beeinträchtigen können.
2.
Gegenüber dem Straßenbaulastträger können keine
Ansprüche aus Lärm oder sonstigen Emissionen geltend gemacht werden.
Information zur Abwägung:
Die Blendwirkung wird soweit technisch möglich minimiert (s. Begründung
8.1.). Die eingesetzten Module besitzen eine Antireflexionsbeschichtung. Des
Weiteren ist die Autobahn von der geplanten Fläche nicht einsehbar und eine
Blendung dadurch ebenfalls ausgeschlossen.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 9
7.
Stellungnahme
LANDRATSAMT RHÖN-GRABFELD, BAURECHT vom 26.04.2021
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld, Baurecht hat sich mit o. g. Stellungnahme
zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Keine Einwendungen
Hinweise:
Die Rundschreiben der Obersten Baubehörde des Bayerischen
Staatsministeriums des Inneren zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind zu
beachten, insbesondere die Kriterien bei der Standortfindung.
Information zur Abwägung:
Die Rundschreiben haben bei der Änderung des Flächennutzungsplans
Anwendung gefunden.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 9
8.
Stellungnahme LANDRATSAMT
RHÖN-GRABFELD / KREISBRANDRAT vom 30.03.2021
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat hat sich mit o. g.
Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Hinweise:
Die Zufahrten müssen für geeignete Feuerwehrfahrzeuge (10t Achslast,
2,50m Breite, 3,5m Höhe, 10 m Länge) ausgebaut sein. Am Zufahrtstor ist die
Erreichbarkeit eines Verantwortlichen anzubringen, diese ist auch der örtlichen
Feuerwehr bekannt zu geben. Das zuständige Energieversorgungsunternehmen ist
bei der Brandschutzdienststelle zu hinterlegen. Es wird empfohlen,
DC-Trennschalter zu installieren, Gleichspannungsleitungen zu kennzeichnen,
Feuerlöscher vorzuhalten und die Feuerwehr einzuweisen.
Information zur Abwägung:
Das Planungsgebiet liegt an einem öffentlichen befestigten Weg und hat
keine eigene Verkehrsfläche.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die Ausschilderung am Zufahrtstor und die Information an Feuerwehr und
Brandschutzdienststelle werden in die Begründung aufgenommen. Die Empfehlungen
werden dem Betreiber der Anlage mitgeteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 9
9.
Stellungnahme
LANDRATSAMT RHÖN-GRABFELD / UNTERE ABFALLRECHTS- UND BODENSCHUTZBEHÖRDE vom
01.04.2021
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Abfallrechts- und
Bodenschutzbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten
der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
Hinweise:
Die fünfstufige Abfallhierarchie ist mit dem Ziel einzuhalten, Verluste
der natürlichen Bodenfunktion zu minimieren. Ein Bodenschutzkonzept soll
Beachtung finden, um baubedingte Veränderungen der physikalischen Bodeneigenschaften
zu vermeiden. Im Rahmen des Baugrundgutachtens sind auch bodenkundliche
Untersuchungen zielführend, um Hinweise auf erhöhte Stoffgehalte oder
humusreiche Böden zu erhalten. Überschüssiger Bodenaushub ist bevorzugt am
Entstehungsort zu verwerten, Aufbringung auf ortsnahen Flächen ist vorab mit
der Unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen. Diese ist auch bei Verdacht auf
Altlasten zu informieren, zudem ist ein Sachverständiger hinzuzuziehen
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die Vorgehensweise bei Verdacht auf Altlasten wird in die Begründung
aufgenommen. Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 9
10. Stellungnahme LANDRATSAMT RHÖN-GRABFELD /
WASSERRECHTSVERWALTUNG vom 13.04.2021
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld, Wasserrechtsverwaltung hat sich mit o. g.
Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
Hinweis:
Auf das nordwestlich liegende Heilquellenschutzgebiet bzw. das westlich
liegende Schutzgebiet für die Wasserversorgung der Gemeinde Strahlungen wird
hingewiesen
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 9
11. Stellungnahme REGIERUNG VON MITTELFRANKEN / LUFTAMT
NORDBAYERN vom 25.03.2021
Die Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern hat sich mit o. g. Stellungnahme
zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Da das Plangebiet unterhalb der Platzrunde für Motorflugbetrieb am
Flugplatz Bad Neustadt/Saale-Grasberg liegt, wird unter der Voraussetzung kein
Einwand erhoben, dass keine Blendwirkung für Luftfahrer entsteht.
Information zur Abwägung:
Die Blendwirkung wird soweit technisch möglich minimiert. Die Module
sind in Gegenrichtung (Süden) gerichtet (s. Begründung 8.1.). Außerdem besitzen
die eingesetzten Module eine Antireflexionsbeschichtung.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 9
12. Stellungnahme REGIERUNG VON UNTERFRANKEN /
RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG vom 14.04.2021
Die Regierung von Unterfranken, Raumordnung und Landesplanung hat sich
mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen
geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Die Planung den trägt den Festlegungen 6.2.1 LEP (Erschließung
erneuerbarer Energien) Rechnung. Dem Gebot der räumlichen Konzentration mit
anderen Infrastruktureinrichtungen wird entsprochen. Durch die Lage zwischen
zwei Waldstücken ist keine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
festzustellen. Aus landesplanerischer Sicht bestehen keine Einwände, wenn die
zuständigen Wasserbehörden zustimmen.
Hinweis:
Da das Planungsgebiet innerhalb eines Vorhaltegebiets für die
öffentliche Wasserversorgung liegt, muss den Stellungnahmen der zuständigen Wasserbehörden
ein besonderes Gewicht beigemessen werden.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 9
13. Stellungnahme REGIONALER PLANUNGSVERBAND MAIN-RHÖN
vom 14.04.2021
Der Regionale Planungsverband Main-Rhön hat sich mit o. g. Stellungnahme
zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Die Planung den trägt den Festlegungen 6.2.1 LEP (Erschließung
erneuerbarer Energien) Rechnung. Dem Gebot der räumlichen Konzentration mit
anderen Infrastruktureinrichtungen wird entsprochen. Durch die Lage zwischen zwei
Waldstücken ist keine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
festzustellen. Aus landesplanerischer Sicht bestehen keine Einwände, wenn die
zuständigen Wasserbehörden zustimmen.
Hinweis:
Da das Planungsgebiet innerhalb eines Vorhaltegebiets für die
öffentliche Wasserversorgung liegt, muss den Stellungnahmen der zuständigen
Wasserbehörden ein besonderes Gewicht beigemessen werden.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 9
14. Stellungnahme TRANSNET BW GMBH / BAULEITPLANUNG vom
23.04.2021
Die TransnetBW GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den
Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Im Planungsgebiet wird keine Höchstspannungsfreileitung betrieben oder
geplant.
Hinweis:
Sollten Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Schutzstreifens einer Höchstspannungsanlage
geplant werden, muss eine erneute Beteiligung erfolgen.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 9
15. Stellungnahme WASSERWIRTSCHAFTSAMT BAD KISSINGEN
vom 03.05.2021
Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen hat sich mit o. g. Stellungnahme
zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Das Planungsgebiet ist im Regionalplan als Vorrang-/Vorhaltsgebiet für
die Wasserversorgung ausgewiesen. Es bestehen keine Bedenken und kein Konflikt
mit dem vorbeugenden Trinkwasserschutz, wenn die Hinweise beachtet werden.
Hinweise:
Oberirdische Gewässer
Nachteilige Auswirkungen auf ein östlich verlaufendes, namenloses
Gewässer III. Ordnung sind bei ordnungsgemäßer Beseitigung des
Niederschlagswassers nicht zu erwarten. Überflutungen infolge von Starkregen Wege
und Plätze sind so anzulegen, dass Niederschlagswasser bei
Starkregenereignissen schadlos und ohne Verschärfung der Hochwassersituation
abgeleitet werden.
Grundwasser
Die Grundwasserneubildungsrate bleibt weitgehend erhalten, da keine
Fundamente erstellt werden und Niederschlagswasser breitflächig versickern
kann.
Vorschläge für die
Festsetzungen:
„Der Einsatz von Reinigungsmitteln ist im Sinne des vorsorgenden Boden-
und Grundwasserschutzes verboten. Die Solarmodule sind falls nötig mit Wasser
zu reinigen.“
„Verzinkte Rammprofile oder Erdschraubenanker dürfen nur eingebracht
werden, wenn die Eindringtiefe über dem höchsten Grundwasserstand liegt.“
„Farbabstriche oder Farbbeschichtungen an den Rammprofilen sind nicht
zulässig.“
„Auffüllungen zur Bivellierung des Geländes und zur Frostsicherung der
Gründungen dürfen nur mit nachweislich unbelastetem Bodenmaterial erfolgen,
eine Verwendung von Recycling-Baustoffen ist nicht zulässig.“
„Als Transformatoren sind Trockentransformatoren, alternativ esterbefüllte
Öltransformatoren mit Auffangwanne einzusetzen.“
„Die Erkundung des Baugrundes einschl. Grundwasserverhältnissen obliegt
grundsätzlich dem jeweiligen Bauherrn, der sein Bauwerk bei Bedarf gegen
auftretendes Grund- oder Hang- und Schichtenwasser sichern muss.“
„Sind im Rahmen von Bauvorhaben Maßnahmen geplant, die in das
Grundwasser eingreifen (z.B. Grundwasserabsenkungen durch Bauwasserhaltungen,
Herstellen von Gründungspfählen oder Bodenankern mittels Injektionen), so ist
rechtzeitig vor deren Durchführung mit der Kreisverwaltungsbehörde bezüglich
der Erforderlichkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis Kontakt aufzunehmen.“
Altlasten und Bodenschutz
Vorschlag für
Hinweise zum Plan
„Sollten bei den Aushubarbeiten organoleptische Auffälligkeiten des
Bodens festgestellt werden, die auf eine schädliche Bodenveränderung oder
Altlast hindeuten, ist unverzüglich die zuständige Bodenschutzbehörde (Kreisverwaltungbehörde)
zu benachrichtigen (Mitteilungspflichten gem. Art. 1, 12 Abs. 2 BayBodSchG).“
Wasserversorgung
Die Beurteilung der Löschwasserversorgung sollte durch den Kreisbrandrat
erfolgen. Ein Trinkwasseranschluss ist nicht vorgesehen.
Abwasserentsorgung
Niederschlagswasser wird nicht gesammelt, sondern fließt über den
Bauteilrand und versickert breitflächig über die belebte Bodenzone. Es wird
davon ausgegangen, dass kein Schmutzwasser anfällt.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die vorgeschlagenen Festsetzungen und Hinweise werden in den Bebauungsplan
bzw. die Begründung aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 9
Beschluss:
Der vom Planungsbüro Röder, Bad Neustadt a. d. Saale, aufgrund der
vorangegangenen Beschlussfassung überarbeitete Planentwurf zur 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Strahlungen
einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 01.06.2021, wird
vom Gemeinderat gebilligt.
Die Verwaltung wird auf der Grundlage des gebilligten Entwurfes
beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in
Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4
Abs. 2 BauGB sollen gleichzeitig erneut die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |