Der Gemeinderat Strahlungen hat in der Sitzung vom 17.08.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Hoheroth beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines ca. 3.6 ha großen Solarparks zwischen Strahlungen und der Autobahn A71 zu schaffen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 21.10.2020 ortsüblich bekannt gemacht.

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Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 17.03.2021 hat in der Zeit vom 01.04.2021bis 03.05.2021stattgefunden. In dieser Zeit gingen bei der Gemeinde Strahlungen keine Stellungnahmen ein.

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Die Behördenbeteiligung gemäß §4 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 17.03.2021 hat in der Zeit vom 01.04.2019 bis zum 03.05.2021 stattgefunden. In dieser Zeit gingen bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt 25 Stellungnahmen ein, 8 der angeschriebenen 33 Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben. Ein Träger öffentlicher Belange hat Einwände gegen die Planung. 20 Träger öffentlicher Belange haben keine Einwände erhoben bzw. ihr Einverständnis geäußert oder sehen ihre Belange als nicht betroffen. 14 Träger öffentlicher Belange haben Hinweise geäußert bzw. Bedingungen aufgeführt.

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Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben in ihrer Stellungnahme keine Einwände oder Hinweis vorgetragen, bzw. haben mitgeteilt, dass ihre Belange nicht berührt werden:

 

1.         Bayerische Rhöngas (7)

2.         Landratsamt Rhön-Grabfeld / Technischer Immissionsschutz (15)

3.         PLEdoc GmbH (20)

4.         Regierung von Oberfranken / Bergamt Nordbayern (22)

5.         Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt / Gemeinde Burglauer (28)

6.         Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt / Gemeinde Rödelmaier (29)

7.         Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt / Gemeinde Salz (30)

8.         Landratsamt Rhön-Grabfeld / Untere Naturschutzbehörde (14)

9.         Landratsamt Rhön-Grabfeld / Gesundheitsamt (19)

10.       Stadt Münnerstadt (25)

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Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

 

1.         Amt für Digitalisierung, Landwirtschaft und Forsten (3)

2.         Bayerischer Bauernverband (5)

3.         Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH (9)

4.         Landratsamt Rhön-Grabfeld / Kreisplanungsstelle (12)

5.         Landratsamt Rhön-Grabfeld / Keisstraßenbauverwaltung (16)

6.         Überlandwerk Rhön GmbH (27)

7.         VG Bad Neustadt / Sachgebiet II/3 (31)

8.         VG Bad Neustadt / Sachgebiet I/4 (32)

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Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben und darin Bedenken, Anregungen oder Hinweise zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragen:

 

1.            Abwasserverband Saale-Lauer (1)

2.            Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (2)

3.            Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (4)

4.            Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (6)

5.            Bayernwerk Netz GmbH (8)

6.            Die Autobahn GmbH des Bundes (10)

7.            Landratsamt Rhön-Grabfeld / Baurechtsreferat (11)

8.            Landratsamt Rhön-Grabfeld / Untere Abfallrechts- und Bodenschutzbehörde (17)

9.            Landratsamt Rhön-Grabfeld /Wasserrecht (18)

10.          Regierung von Mittelfranken / Luftamt Nordbayern (21)

11.          Regierung von Unterfranken (23)

12.          Regionaler Planungsverband Main-Rhön (24)

13.          TransnetBW GmbH (26)

14.          Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen (33)

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BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE

 

Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat sachgerecht zu beurteilen sind und bei der Würdigung eine objektive Abwägung der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.

 

 

1.    Stellungnahme ABWASSERVERBAND SAALE-LAUER vom 31.03.2021

 

Der Abwasserverband Saale-Lauer hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

 

Hinweise:

Das Plangebiet fällt nicht in das Gebiet zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Strahlungen. Lediglich im Bereich der Einspeisungsstelle Karlsbergstraße ist im Zuge des Leitungsbaus auf die vorhandenen Mischwasserkanäle im Ortsbereich zu achten.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:              9                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:          0                      Anwesend:                9

 

 

 

2.    Stellungnahme AMT FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN vom 30.03.2021

 

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Die vorgelegte Planung wird abgelehnt.

 

Begründung:

1.    Bei der Fläche handelt es sich um mittleres Ackerland (EMZ 4244) und nicht um "sehr schlechte Bonität" wie in der Begründung unter 2.2 beschrieben.

2.    Die Agrarstuktur (gerade durchgeführte Flurneuordnung) wird durch die Verkürzung der Schlaglänge und L-Form der Restfläche negativ beeinflusst.

3.    Die Eingriffsregelung ist mit Faktor 0,6 überhöht.

 

Rechtsgrundlage bildet das Bayerische Landesentwicklungsprogramm (LEP Nr. 5.4.1). Praxisleitfaden für die ökologische Gestaltung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen der LfU (Nr. 2.4.2)

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Gemeinde schließt sich der Sicht der höheren Landesplanungsbehörde und des regionalen Planungsverbands Main-Rhön (s.u.) an. Danach trägt der Bebauungsplan den Festlegungen 6.2.1 des LEP (Erschließung erneuerbarer Energien) Rechnung, was in Abwägung mit den vorgebrachten Begründungen unter 1. und 2. für die Ablehnung der Planung durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als höheres anzustrebendes Ziel angesehen wird. Die Lage zwischen zwei Waldflächen und in Nachbarschaft zu anderen Infrastrukturflächen sprechen aus Sicht der Gemeinde dafür, dass der gewählte Standort innerhalb der Gemarkung der Gemeinde besonders geeignet ist, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erschließen. Der unter 3. aufgeführte Kompensationsfaktor der Eingriffsregelung beträgt nicht 0,6 sondern 0,2. Siehe hierzu Punkt 3.1 der Begründung zum Grünordnungsplan.

Die Gemeinde Strahlungen hält daher weiterhin an der Planung fest.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:              9                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:          0                      Anwesend:                9

 

 

 

3.    Stellungnahme AMT FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG UNTERFRANKEN vom 20.04.2021

 

Das Amt für Ländliche Entwicklung hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Keine Bedenken

 

Hinweise:

Das Plangebiet liegt in der Flurneuordnung Strahlungen 3. Die vorläufige Besitzeinweisung wurde zum 15.09.2010 erlassen und im Jahr 2013 der Flurbereinigungsplan bekannt gegeben. Bis zur (vorzeitigen) Ausführungsanordnung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Ufr. besteht keine Rechtskraft für das Abfindungsflurstück 6985.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:              9                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:          0                      Anwesend:                9

 

 

 

4.    Stellungnahme BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE vom 29.03.2021

 

Das Landesamt für Denkmalpflege hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

 

Hinweise:

Eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler unterliegen der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG

 

Information zur Abwägung:

Die Begründung zum Bebauungsplan erhält bereits einen Hinweis auf die Meldepflicht bei Entdeckung von Bodendenkmälern.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die gegebenen Hinweise werden in der Abwägung zum Bebauungsplan gewürdigt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:              9                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:          0                      Anwesend:                9

 

 

 

5.    Stellungnahme BAYERNWERK NETZ GMBH vom 29.04.2021

 

Die Bayernwerk Netz GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Keine Einwände

 

Hinweise:

Für eine eventuelle Stromeinspeisung muss eine Netzverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden. Die Zustimmung zum Bebauungsplan ersetzt nicht die Einspeisezusage.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:              9                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:          0                      Anwesend:                 9

 

 

 

6.    Stellungnahme DIE AUTOBAHN GMBH DES BUNDES vom 26.03.2021

 

Die Autobahn GmbH des Bundes hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Es gibt keine Einwände, wenn folgende Bedingungen berücksichtigt sind:

 

1.    Von der geplanten Maßnahme dürfen keine Emissionen ausgehen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der BAB A71 beeinträchtigen können.

2.    Gegenüber dem Straßenbaulastträger können keine Ansprüche aus Lärm oder sonstigen Emissionen geltend gemacht werden.

 

Information zur Abwägung:

Die Blendwirkung wird soweit technisch möglich minimiert (s. Begründung 8.1.). Die eingesetzten Module besitzen eine Antireflexionsbeschichtung. Des Weiteren ist die Autobahn von der geplanten Fläche nicht einsehbar und eine Blendung dadurch ebenfalls ausgeschlossen.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:              9                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:          0                      Anwesend:                9

 

 

 

7.    Stellungnahme LANDRATSAMT RHÖN-GRABFELD, BAURECHT vom 26.04.2021

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld, Baurecht hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Keine Einwendungen

 

Hinweise:

Die Rundschreiben der Obersten Baubehörde des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind zu beachten, insbesondere die Kriterien bei der Standortfindung.

 

Information zur Abwägung:

Die Rundschreiben haben bei der Änderung des Flächennutzungsplans Anwendung gefunden.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:              9                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:          0                      Anwesend:                9

 

 

 

8.    Stellungnahme LANDRATSAMT RHÖN-GRABFELD / KREISBRANDRAT vom 30.03.2021

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

 

Hinweise:

Die Zufahrten müssen für geeignete Feuerwehrfahrzeuge (10t Achslast, 2,50m Breite, 3,5m Höhe, 10 m Länge) ausgebaut sein. Am Zufahrtstor ist die Erreichbarkeit eines Verantwortlichen anzubringen, diese ist auch der örtlichen Feuerwehr bekannt zu geben. Das zuständige Energieversorgungsunternehmen ist bei der Brandschutzdienststelle zu hinterlegen. Es wird empfohlen, DC-Trennschalter zu installieren, Gleichspannungsleitungen zu kennzeichnen, Feuerlöscher vorzuhalten und die Feuerwehr einzuweisen.

 

Information zur Abwägung:

Das Planungsgebiet liegt an einem öffentlichen befestigten Weg und hat keine eigene Verkehrsfläche.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Ausschilderung am Zufahrtstor und die Information an Feuerwehr und Brandschutzdienststelle werden in die Begründung aufgenommen. Die Empfehlungen werden dem Betreiber der Anlage mitgeteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:              9                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:          0                      Anwesend:                9

 

 

 

9.    Stellungnahme LANDRATSAMT RHÖN-GRABFELD / UNTERE ABFALLRECHTS- UND BODENSCHUTZBEHÖRDE vom 01.04.2021

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Abfallrechts- und Bodenschutzbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.

 

Hinweise:

Die fünfstufige Abfallhierarchie ist mit dem Ziel einzuhalten, Verluste der natürlichen Bodenfunktion zu minimieren. Ein Bodenschutzkonzept soll Beachtung finden, um baubedingte Veränderungen der physikalischen Bodeneigenschaften zu vermeiden. Im Rahmen des Baugrundgutachtens sind auch bodenkundliche Untersuchungen zielführend, um Hinweise auf erhöhte Stoffgehalte oder humusreiche Böden zu erhalten. Überschüssiger Bodenaushub ist bevorzugt am Entstehungsort zu verwerten, Aufbringung auf ortsnahen Flächen ist vorab mit der Unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen. Diese ist auch bei Verdacht auf Altlasten zu informieren, zudem ist ein Sachverständiger hinzuzuziehen

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Vorgehensweise bei Verdacht auf Altlasten wird in die Begründung aufgenommen. Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:              9                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:          0                      Anwesend:                9

 

 

 

10.  Stellungnahme LANDRATSAMT RHÖN-GRABFELD / WASSERRECHTSVERWALTUNG vom 13.04.2021

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld, Wasserrechtsverwaltung hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.

 

Hinweis:

Auf das nordwestlich liegende Heilquellenschutzgebiet bzw. das westlich liegende Schutzgebiet für die Wasserversorgung der Gemeinde Strahlungen wird hingewiesen

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:              9                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:          0                      Anwesend:                9

 

 

 

11.  Stellungnahme REGIERUNG VON MITTELFRANKEN / LUFTAMT NORDBAYERN vom 25.03.2021

 

Die Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Da das Plangebiet unterhalb der Platzrunde für Motorflugbetrieb am Flugplatz Bad Neustadt/Saale-Grasberg liegt, wird unter der Voraussetzung kein Einwand erhoben, dass keine Blendwirkung für Luftfahrer entsteht.

 

Information zur Abwägung:

Die Blendwirkung wird soweit technisch möglich minimiert. Die Module sind in Gegenrichtung (Süden) gerichtet (s. Begründung 8.1.). Außerdem besitzen die eingesetzten Module eine Antireflexionsbeschichtung.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:              9                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:          0                      Anwesend:                9

 

 

12.  Stellungnahme REGIERUNG VON UNTERFRANKEN / RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG vom 14.04.2021

 

Die Regierung von Unterfranken, Raumordnung und Landesplanung hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Die Planung den trägt den Festlegungen 6.2.1 LEP (Erschließung erneuerbarer Energien) Rechnung. Dem Gebot der räumlichen Konzentration mit anderen Infrastruktureinrichtungen wird entsprochen. Durch die Lage zwischen zwei Waldstücken ist keine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes festzustellen. Aus landesplanerischer Sicht bestehen keine Einwände, wenn die zuständigen Wasserbehörden zustimmen.

 

Hinweis:

Da das Planungsgebiet innerhalb eines Vorhaltegebiets für die öffentliche Wasserversorgung liegt, muss den Stellungnahmen der zuständigen Wasserbehörden ein besonderes Gewicht beigemessen werden.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:              9                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:          0                      Anwesend:                9

 

 

 

13.  Stellungnahme REGIONALER PLANUNGSVERBAND MAIN-RHÖN vom 14.04.2021

 

Der Regionale Planungsverband Main-Rhön hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Die Planung den trägt den Festlegungen 6.2.1 LEP (Erschließung erneuerbarer Energien) Rechnung. Dem Gebot der räumlichen Konzentration mit anderen Infrastruktureinrichtungen wird entsprochen. Durch die Lage zwischen zwei Waldstücken ist keine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes festzustellen. Aus landesplanerischer Sicht bestehen keine Einwände, wenn die zuständigen Wasserbehörden zustimmen.

 

Hinweis:

Da das Planungsgebiet innerhalb eines Vorhaltegebiets für die öffentliche Wasserversorgung liegt, muss den Stellungnahmen der zuständigen Wasserbehörden ein besonderes Gewicht beigemessen werden.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:              9                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:          0                      Anwesend:                9

 

 

 

14.  Stellungnahme TRANSNET BW GMBH / BAULEITPLANUNG vom 23.04.2021

 

Die TransnetBW GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Im Planungsgebiet wird keine Höchstspannungsfreileitung betrieben oder geplant.

 

Hinweis:

Sollten Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Schutzstreifens einer Höchstspannungsanlage geplant werden, muss eine erneute Beteiligung erfolgen.

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:              9                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:          0                      Anwesend:                9

 

 

 

15.  Stellungnahme WASSERWIRTSCHAFTSAMT BAD KISSINGEN vom 03.05.2021

 

Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Das Planungsgebiet ist im Regionalplan als Vorrang-/Vorhaltsgebiet für die Wasserversorgung ausgewiesen. Es bestehen keine Bedenken und kein Konflikt mit dem vorbeugenden Trinkwasserschutz, wenn die Hinweise beachtet werden.

 

Hinweise:

 

Oberirdische Gewässer

Nachteilige Auswirkungen auf ein östlich verlaufendes, namenloses Gewässer III. Ordnung sind bei ordnungsgemäßer Beseitigung des Niederschlagswassers nicht zu erwarten. Überflutungen infolge von Starkregen Wege und Plätze sind so anzulegen, dass Niederschlagswasser bei Starkregenereignissen schadlos und ohne Verschärfung der Hochwassersituation abgeleitet werden.

 

Grundwasser

Die Grundwasserneubildungsrate bleibt weitgehend erhalten, da keine Fundamente erstellt werden und Niederschlagswasser breitflächig versickern kann.

 

Vorschläge für die Festsetzungen:

„Der Einsatz von Reinigungsmitteln ist im Sinne des vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutzes verboten. Die Solarmodule sind falls nötig mit Wasser zu reinigen.“

„Verzinkte Rammprofile oder Erdschraubenanker dürfen nur eingebracht werden, wenn die Eindringtiefe über dem höchsten Grundwasserstand liegt.“

„Farbabstriche oder Farbbeschichtungen an den Rammprofilen sind nicht zulässig.“

„Auffüllungen zur Bivellierung des Geländes und zur Frostsicherung der Gründungen dürfen nur mit nachweislich unbelastetem Bodenmaterial erfolgen, eine Verwendung von Recycling-Baustoffen ist nicht zulässig.“

„Als Transformatoren sind Trockentransformatoren, alternativ esterbefüllte Öltransformatoren mit Auffangwanne einzusetzen.“

„Die Erkundung des Baugrundes einschl. Grundwasserverhältnissen obliegt grundsätzlich dem jeweiligen Bauherrn, der sein Bauwerk bei Bedarf gegen auftretendes Grund- oder Hang- und Schichtenwasser sichern muss.“

„Sind im Rahmen von Bauvorhaben Maßnahmen geplant, die in das Grundwasser eingreifen (z.B. Grundwasserabsenkungen durch Bauwasserhaltungen, Herstellen von Gründungspfählen oder Bodenankern mittels Injektionen), so ist rechtzeitig vor deren Durchführung mit der Kreisverwaltungsbehörde bezüglich der Erforderlichkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis Kontakt aufzunehmen.“

 

Altlasten und Bodenschutz

Vorschlag für Hinweise zum Plan

„Sollten bei den Aushubarbeiten organoleptische Auffälligkeiten des Bodens festgestellt werden, die auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast hindeuten, ist unverzüglich die zuständige Bodenschutzbehörde (Kreisverwaltungbehörde) zu benachrichtigen (Mitteilungspflichten gem. Art. 1, 12 Abs. 2 BayBodSchG).“

Wasserversorgung

Die Beurteilung der Löschwasserversorgung sollte durch den Kreisbrandrat erfolgen. Ein Trinkwasseranschluss ist nicht vorgesehen.

 

Abwasserentsorgung

Niederschlagswasser wird nicht gesammelt, sondern fließt über den Bauteilrand und versickert breitflächig über die belebte Bodenzone. Es wird davon ausgegangen, dass kein Schmutzwasser anfällt.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die vorgeschlagenen Festsetzungen und Hinweise werden in den Bebauungsplan bzw. die Begründung aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:              9                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:          0                      Anwesend:                9

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der vom Planungsbüro Röder, Bad Neustadt a. d. Saale, aufgrund der vorangegangenen Beschlussfassung überarbeitete Planentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Strahlungen einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 01.06.2021, wird vom Gemeinderat gebilligt.

 

Die Verwaltung wird auf der Grundlage des gebilligten Entwurfes beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sollen gleichzeitig erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9