Sitzung: 06.07.2021 GSN/007/2021
Am 02.03.2020 ist die neue Bay. Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Kraft
getreten. Im Gegensatz zum bisherigen Förderprogramm ist nach der neuen
Richtlinie ein geförderter Ausbau der Breitbandversorgung auch dann möglich,
wenn bereits ein Anbieter das Gebiet bzw. den Anschluss mit mind. 30 Mbit/s im
Downstream versorgt (sog. grauer NGA-Fleck). Eine staatl. Förderung scheidet
jedoch bei überwiegend privat genutzten Anschlüssen ab 100 Mbit/s im Downstream
und bei überwiegend gewerblich bzw. beruflich genutzten Anschlüssen ab 200
Mbit/s im Up- und im Downstream bzw. generell ab 500 Mbit/s im Downstream aus.
Sind an einer Adresse zwei physikalische Anschlüsse mit mehr als 30 Mbit/s im
Downstream verfügbar (sog. schwarzer NGA-Fleck), ist ein geförderter Ausbau
nach der BayGibitR ebenfalls nicht möglich.
Der Fördersatz nach der neuen Richtlinie liegt im Raum mit besonderem
Handlungsbedarf bei 90 %. Die Höchstfördersumme wurde jedoch nicht wie
bisher pauschal festgelegt, sondern ergibt sich aus der Anzahl der
auszubauenden Adressen. Pro auszubauender Adresse wird ein Förderhöchstbetrag
in Höhe von 6.000 Euro gewährt. Für Adressen, welche mit weniger als
30 Mbit/s versorgt sind bzw. werden, kommen pro Adresse nochmals 9.000 Euro
hinzu.
Weiterhin enthält die neue Förderrichtlinie eine sog. Härtefallregelung.
Ein Härtefall liegt vor, wenn der (fiktive) kommunale Eigenanteil in einem
Projekt 30 % der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre
übersteigen würde. In diesem Fall wird die Differenz zwischen dem fiktiven
Eigenanteil und dem Betrag, der 30 % der durchschnittlichen Finanzkraft der
letzten fünf Jahre entspricht, zusätzlich mit 90% gefördert. Die
durchschnittliche Finanzkraft der Gemeinde Strahlungen lag in den vergangenen
fünf Jahren (2016 bis einschl. 2020) bei
498.696 Euro/Jahr. Ab einem (fiktiven) Eigenanteil i.H.v. 149.609 Euro kommt
bei der Gemeinde Strahlungen somit die sog. Härtefallregelung zur Anwendung.
Auch bei Anwendung der sog. Härtefallregelung muss bei der Kommune jedoch stets
ein kommunaler Eigenanteil von mindestens 10 % der übernommenen Wirtschaftlichkeitslücke
verbleiben.
Um die Zielbandbreiten nach der neuen Förderrichtlinie (1 Gbit/s
symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse bzw. 200 Mbit/s symmetrisch für
Privatanschlüsse) zu erreichen, ist ein Ausbau mit Glasfaser-Hausanschlüssen
(FttB/H) erforderlich. DSLAM-Ausbauten (FttC) dürfen nicht mehr
gefördert werden, da hierdurch die Zielbandbreiten nicht erreicht werden
können.
In Absprache mit Herrn Bürgermeister Johannes Hümpfner wurde der erste
Schritt im Förderverfahren, die sog. Markterkundung, bereits durchgeführt. Das
Markterkundungsverfahren (22.02.2021 bis zum 06.04.2021) erbrachte folgendes
Ergebnis:
Im Rahmen des Markterkundungsverfahrens hat lediglich die Telekom
Deutschland GmbH Versorgungsdaten zurückgemeldet. Von der Vodafone Deutschland
GmbH, der Bisping & Bisping GmbH und der Clevernet GmbH wurde mitgeteilt,
dass diese Unternehmen kein kabelgebundenes Breitbandnetz im Bereich des
Gemeinde Strahlungen betreiben. Es wurden keine eigenwirtschaftlichen Ausbauten
angekündigt.
Die Telekom hat für insgesamt 205 Adressen im Ortsbereich von
Strahlungen eine Versorgung mit mehr als 100 Mbit/s im Downstream mitgeteilt
(Super-Vectoring-Gebiet). Bei 193 Adressen liegt die Versorgung zwischen 30 und
100 Mbit/s im Downstream und 8 Adressen sind noch mit weniger als 30 Mbit/s
versorgt. Da aus dem Super-Vectoring-Gebiet nur die überwiegend
gewerblich/beruflich genutzten Anschlüsse ihre Förderfähigkeit behalten, gelten
lediglich 296 Adressen aus dem Gebiet der Gemeinde Strahlungen als förderfähig.
Insgesamt 110 überwiegend privat genutzte Anschlüsse haben ihre Förderfähigkeit
aufgrund der bereits vorhandenen Versorgung mit mehr als 100 Mbit/s im
Downstream verloren.
Zum Ausbau der förderfähigen Ortsbereiche/Anschlüsse mit
Glasfaser-Hausanschlüssen würden voraussichtlich folgende
Wirtschaftlichkeitslücken entstehen:
a)
Strahlungen
b)
Rheinfeldshof
Lfd. Nr. |
Ortsbereich / Anschlüsse |
Anzahl der Anschlüsse |
Wirtschaft- |
Staatl. Förderung (mit Anwendung der
Härtefall-regelung!) |
Eigenanteil der Gde. Strahlungen |
1 |
Zuführungstrasse zwischen
Strahlungen und Münnerstadt* |
0 Glasfaser-Direkt-Anschluss |
580.000 € |
522.000 € |
58.000 € |
2 |
Kernort Strahlungen ohne
Super-Vectoring-Gebiet |
170
Glasfaser-Direkt-Anschlüsse |
1.200.000 € |
1.080.000 € |
120.000 € |
3 |
Kernort Strahlungen
–überwiegend gewerblich/ beruflich genutzte Anschlüsse im
Super-Vectoring-Gebiet |
95
Glasfaser-Direkt-Anschlüsse |
810.000 € |
729.000 € |
81.000 € |
4 |
Salzweg |
5 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse |
125.000 € |
112.500 € |
12.500 € |
4a |
Salzweg - nur ein Anschluss |
1 Glasfaser-Direkt-Anschluss |
95.000 € |
85.500 € |
9.500 € |
5 |
Lehmgrube |
3 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse |
95.000 € |
85.500 € |
9.500 € |
5a |
Lehmgrube - nur nördlichste
Adresse |
1 Glasfaser-Direkt-Anschluss |
34.000 € |
30.600 € |
3.400 € |
6 |
Eckstaudig |
1 Glasfaser-Direkt-Anschluss |
78.000 € |
70.200 € |
7.800 € |
7 |
Prachtslehen |
2 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse |
175.000 € |
157.500 € |
17.500 € |
8 |
Fridritter |
5 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse |
135.000 € |
121.500 € |
13.500 € |
8a |
Fridritter - nur die 3
südlichen Adressen |
3 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse |
86.000 € |
77.400 € |
8.600 € |
9 |
Rheinfeldshof |
15 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse |
205.000 € |
184.500 € |
20.500 € |
|
Summe: |
296 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse |
3.403.000 € |
3.062.700 € |
340.300 € |
* Der Ortsbereich von Strahlungen ist aktuell über eine sog.
Fremdanschaltung an die Vermittlungsstelle in Bad Neustadt a. d. Saale (ONKZ
9771) angebunden. Eigentlich ist Strahlungen jedoch der
(Mutter-)Vermittlungsstelle in Münnerstadt (ONKZ 9733) zuzurechnen. Damit in
Strahlungen Glasfaser-Hausanschlüsse hergestellt werden können, ist eine
Glasfaser-Trasse zwischen Strahlungen und der Vermittlungsstelle in Münnerstadt
herzustellen.
Sobald durch das Ausbauprojekt ein gemeindlicher Eigenanteil von über 149.609
Euro anfällt, wovon alleine durch die neue Zuführungstrasse immer ausgegangen
werden muss, kommt die Härtefallregelung zur Anwendung. Nachfolgend einige
dahingehende Berechnungsbeispiele:
Beispielberechnung für Anwendung der sog. Härtefallregelung (Ausbau
aller förderfähigen Anschlüsse):
Ausbaukosten (gesamt): 3.403.000 Euro
Reguläre
Fördermittel: 1.848.000 Euro (288 x 6.000 Euro + 8
x 15.000)
Fördermittel
aus Härtefallregelung: 1.214.700
Euro (Fiktiver Eigenanteil: 1.555.000 Euro
abz. 30 % der durchschnittl.
Finanzkraft:
149.609 Euro =
1.405.391
€ x 90 % = 1.264.852 € /
gekürzt
auf 1.214.700 €, damit
10 % Mindesteigenanteil
verbleiben)
Gesamtfördermittel: 3.062.700
Euro (90 % Förderquote)
Eigenmittel: 340.300
Euro
Beispielberechnung für Anwendung der sog. Härtefallregelung (Ausbau
gemäß dem Ergebnis der Vorbesprechung vom 11.05.2021 – Gebiete/Anschlüsse 1, 2,
3, 4a, 5a, 6, 7, 8a, 9):
Ausbaukosten (gesamt): 3.263.000
Euro
Reguläre
Fördermittel: 1.782.000 Euro (282 x 6.000 Euro + 6
x 15.000)
Fördermittel aus
Härtefallregelung: 1.154.700 Euro (Fiktiver Eigenanteil: 1.481.000
Euro
abz. 30 % der durchschnittl.
Finanzkraft: 149.609 Euro =
1.331.391 € x
90 % = 1.198.252 € /
gekürzt auf 1.154.700 €, damit 10 %
Mindesteigenanteil verbleiben)
Gesamtfördermittel: 2.936.700
Euro (90 % Förderquote)
Eigenmittel: 326.300
Euro
Beispielberechnung für Anwendung der sog. Härtefallregelung (Nur
zusammenhängende Innerortsbereiche – Gebiete/Anschlüsse 1, 2, 9):
Ausbaukosten (gesamt): 1.985.000
Euro
Reguläre
Fördermittel: 1.119.000 Euro (184 x 6.000 Euro + 1
x 15.000)
Fördermittel aus Härtefallregelung: 644.752 Euro (Fiktiver Eigenanteil: 866.000
Euro
abz. 30 % der durchschnittl.
Finanzkraft:
149.609 Euro =
716.391 € x 90
% = 644.752 €
Gesamtfördermittel:
1.763.752 Euro (88,85 % Förderquote)
Eigenmittel: 221.248
Euro
Die Verfahrensdauer für das Auswahlverfahren beträgt voraussichtlich 4
Monate. Aktuell liegt die von den Telekommunikationsunternehmen angebotene
Ausbauzeit bei etwa 4 Jahren. Fördermittel können bei der Regierung von
Unterfranken nach Rechnungseingang abgerufen werden, sodass die Gemeine
Strahlungen für die staatl. Fördermittel nicht in Vorausleistung gehen muss.
Die Eigenanteile fallen gemäß dem Planungs- bzw. Baufortschritt voraussichtlich
in folgenden Jahren an:
·
2023: 50 %
·
2024: 25 %
·
2025: 25 %
Für die weitere technische Begleitung des Förderverfahrens
(Auswahlverfahren, Angebotsauswertung, usw.) wird zwingend die Unterstützung
durch ein Telekommunikations-Ingenieurbüro benötigt. Die Corwese GmbH, welche
auch mit der Verfahrensbegleitung der Stufe 1 beauftragt wurde, bietet
diese Leistung zu einem pauschalen Angebotspreis i.H.v. 4.712,40 inkl.
gesetzlicher Umsatzsteuer an. Diese Kosten sind nicht förderfähig.
Der Gemeinderat der Gemeinde Strahlungen wird darum gebeten, einen
Beschluss über die mit Glasfaser-Hausanschlüssen auszubauenden Ortsbereiche und
die Beauftragung der Corwese GmbH zu fassen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Erster Bürgermeister Johannes
Hümpfner Herrn Frank Reichert vom Landratsamt Rhön-Grabfeld.
Herr Reichert erklärt dem Gemeinderat, dass der Bandbreitenbedarf
aktuell jährlich um 30 mBit’s steigt. Eine Besonderheit bei der
Breitbandversorgung der Gemeinde Strahlungen stellt sich wie folgt dar: Die
Gemeinde war die ganze Zeit über die Stadt Bad Neustadt als Vermittlungsstelle
und dann an die Stadt Münnerstadt angeschlossen. Für den Glasfaseranschluss ist
eine Zuleitung nach Münnerstadt dringend notwendig. Eine Zuleitung nach Bad
Neustadt bekäme die Gemeinde Strahlungen nicht ausgebaut. Der Fördersatz für
diese Maßnahme beträgt 90 %, wobei kein Förderhöchstsatz festgelegt wurde.
Aus diesem Grund hat eine Markterkundung stattgefunden. Insgesamt sind
in der Gemeinde Strahlungen 406 Adressen mit Breitbandversorgung vorhanden. 205
hiervon verfügen bereits über mehr als 100 MBit. 193 verfügen jedoch nur
zwischen 30 bis 100 MBit und 8 Adressen verfügen sogar unter 30 MBit. 110
dieser Adressen sind nicht förderfähig. Förderfähig sind ledigleich 201 Adressen
die über weniger als 100 Mbit verfügen und 95 (überwiegend gewerbliche), die
bereits über mehr als 100 MBit verfügen.
Die Glasfaser-Trasse zwischen Strahlungen und Münnerstadt als
Vermittlungsstelle beläuft sich auf Kosten in Höhe von 580.000 €. Hiervon muss
die Gemeinde einen Eigenanteil in Höhe von 58.000 € tragen.
Herr Reichert stellt die verschiedenen Gebiete zur Anbindung an die
Breitbandversorgung vor. Beim Gebiet „Salzweg“ entscheidet sich der Gemeinderat
dafür nur eine Adresse anbinden zu lassen. Beim Gebiet „Lehmgrube“ beschließt
der Gemeinderat mehrheitlich nur die nördlichste Adresse, den Muschelgrund mit
Breitband zu versorgen (6:2 für die Anbindung des Muschelgrundes).
Der Weiler Rheinfeldshof soll komplett mit angeschlossen werden.
Im Endergebnis bedeutet diese Breitbandversorgung eine Versorgung von ¾
der Häuser ins Gebäude mit Glasfaser. Die Ausschreibung der Breitbandversorgung
beansprucht 4 Monate. Der Ausbau mit Glasfaser wird sich über eine Dauer von 4
Jahren erstrecken.
Die Gesamtkosten für diese Maßnahme betragen 3,2 Mio €. Als Eigenanteil
für die Gemeinde Strahlungen würden 320.000 € zum Tragen kommen.
Beschluss:
Der Gemeinderat
der Gemeinde Strahlungen beschließt, dass folgende Ortsbereiche / Anschlüsse
mit Glasfaser-Hausanschlüssen ausgebaut werden sollen:
1.
Zuführungstrasse zwischen Strahlungen und Münnerstadt
[zwingend erforderlich wenn in
Strahlungen ein FttH-Ausbau erfolgen soll]
2.
Kernort Strahlungen ohne Super-Vectoring-Gebiet
3.
Kernort Strahlungen - überwiegend gewerblich/beruflich genutzte Anschlüsse im
Super-Vectoring-Gebiet
4.
Salzweg
- Nur eine Adresse (Festlegung durch Fa. Steinbach)
5.
Lehmgrube - Nur nördlichste Adresse
6.
Eckstaudig
7.
Prachtslehen
8.
Fridritter - Nur die 3 südlichen Adressen
9.
Rheinfeldshof
Es soll eine
Ausschreibung auf Basis des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells erfolgen. Die
Corwese GmbH wird zum Angebotspreis i.H.v. 4.712,40 Euro inkl. gesetzlicher
Umsatzsteuer mit der technischen Begleitung des Auswahlverfahrens beauftragt.
Der Bürgermeister
sowie die Stabsstelle Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld werden
dazu ermächtigt, das Verfahren bis einschl. zum Auswahlverfahren fortzuführen.
Die letztendliche Entscheidung über die Auswahl eines Netzbetreibers und den
Abschluss des Ausbauvertrages bleibt dem Gemeinderat der Gemeinde Strahlungen
vorbehalten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |