Am 02.03.2020 ist die neue Bay. Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Kraft getreten. Im Gegensatz zum bisherigen Förderprogramm ist nach der neuen Richtlinie ein geförderter Ausbau der Breitbandversorgung auch dann möglich, wenn bereits ein Anbieter das Gebiet bzw. den Anschluss mit mind. 30 Mbit/s im Downstream versorgt (sog. grauer NGA-Fleck). Eine staatl. Förderung scheidet jedoch bei überwiegend privat genutzten Anschlüssen ab 100 Mbit/s im Downstream und bei überwiegend gewerblich bzw. beruflich genutzten Anschlüssen ab 200 Mbit/s im Up- und im Downstream bzw. generell ab 500 Mbit/s im Downstream aus. Sind an einer Adresse zwei physikalische Anschlüsse mit mehr als 30 Mbit/s im Downstream verfügbar (sog. schwarzer NGA-Fleck), ist ein geförderter Ausbau nach der BayGibitR ebenfalls nicht möglich.

 

Der Fördersatz nach der neuen Richtlinie liegt im Raum mit besonderem Handlungsbedarf bei 90 %. Die Höchstfördersumme wurde jedoch nicht wie bisher pauschal festgelegt, sondern ergibt sich aus der Anzahl der auszubauenden Adressen. Pro auszubauender Adresse wird ein Förderhöchstbetrag in Höhe von 6.000 Euro gewährt. Für Adressen, welche mit weniger als
30 Mbit/s versorgt sind bzw. werden, kommen pro Adresse nochmals 9.000 Euro hinzu.

 

Weiterhin enthält die neue Förderrichtlinie eine sog. Härtefallregelung. Ein Härtefall liegt vor, wenn der (fiktive) kommunale Eigenanteil in einem Projekt 30 % der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre übersteigen würde. In diesem Fall wird die Differenz zwischen dem fiktiven Eigenanteil und dem Betrag, der 30 % der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre entspricht, zusätzlich mit 90% gefördert. Die durchschnittliche Finanzkraft der Gemeinde Strahlungen lag in den vergangenen fünf Jahren (2016 bis einschl. 2020) bei
498.696 Euro/Jahr. Ab einem (fiktiven) Eigenanteil i.H.v. 149.609 Euro kommt bei der Gemeinde Strahlungen somit die sog. Härtefallregelung zur Anwendung. Auch bei Anwendung der sog. Härtefallregelung muss bei der Kommune jedoch stets ein kommunaler Eigenanteil von mindestens 10 % der übernommenen Wirtschaftlichkeitslücke verbleiben.

 

Um die Zielbandbreiten nach der neuen Förderrichtlinie (1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse bzw. 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse) zu erreichen, ist ein Ausbau mit Glasfaser-Hausanschlüssen (FttB/H) erforderlich. DSLAM-Ausbauten (FttC) dürfen nicht mehr gefördert werden, da hierdurch die Zielbandbreiten nicht erreicht werden können.

 

In Absprache mit Herrn Bürgermeister Johannes Hümpfner wurde der erste Schritt im Förderverfahren, die sog. Markterkundung, bereits durchgeführt. Das Markterkundungsverfahren (22.02.2021 bis zum 06.04.2021) erbrachte folgendes Ergebnis:

 

Im Rahmen des Markterkundungsverfahrens hat lediglich die Telekom Deutschland GmbH Versorgungsdaten zurückgemeldet. Von der Vodafone Deutschland GmbH, der Bisping & Bisping GmbH und der Clevernet GmbH wurde mitgeteilt, dass diese Unternehmen kein kabelgebundenes Breitbandnetz im Bereich des Gemeinde Strahlungen betreiben. Es wurden keine eigenwirtschaftlichen Ausbauten angekündigt.

 

Die Telekom hat für insgesamt 205 Adressen im Ortsbereich von Strahlungen eine Versorgung mit mehr als 100 Mbit/s im Downstream mitgeteilt (Super-Vectoring-Gebiet). Bei 193 Adressen liegt die Versorgung zwischen 30 und 100 Mbit/s im Downstream und 8 Adressen sind noch mit weniger als 30 Mbit/s versorgt. Da aus dem Super-Vectoring-Gebiet nur die überwiegend gewerblich/beruflich genutzten Anschlüsse ihre Förderfähigkeit behalten, gelten lediglich 296 Adressen aus dem Gebiet der Gemeinde Strahlungen als förderfähig. Insgesamt 110 überwiegend privat genutzte Anschlüsse haben ihre Förderfähigkeit aufgrund der bereits vorhandenen Versorgung mit mehr als 100 Mbit/s im Downstream verloren.

 

Zum Ausbau der förderfähigen Ortsbereiche/Anschlüsse mit Glasfaser-Hausanschlüssen würden voraussichtlich folgende Wirtschaftlichkeitslücken entstehen:

 

a) Strahlungen

 

 

 

 

b) Rheinfeldshof

 

 

 

 

 

 

Lfd. Nr.

Ortsbereich / Anschlüsse

Anzahl der Anschlüsse

Wirtschaft-
lichkeitslücke

Staatl. Förderung

(mit Anwendung der Härtefall-regelung!)

Eigenanteil der Gde. Strahlungen

1

Zuführungstrasse zwischen Strahlungen und Münnerstadt*

0 Glasfaser-Direkt-Anschluss

 

580.000 €

 

522.000 €

58.000 €

2

Kernort Strahlungen ohne Super-Vectoring-Gebiet

170 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse

 

1.200.000 €

 

1.080.000 €

120.000 €

3

Kernort Strahlungen –überwiegend gewerblich/ beruflich genutzte Anschlüsse im Super-Vectoring-Gebiet

95 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse

 

810.000 €

729.000 €

81.000 €

4

Salzweg

5 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse

125.000 €

112.500 €

12.500 €

4a

Salzweg - nur ein Anschluss

1 Glasfaser-Direkt-Anschluss

95.000 €

85.500 €

9.500 €

5

Lehmgrube

3 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse

95.000 €

85.500 €

9.500 €

5a

Lehmgrube - nur nördlichste Adresse

1 Glasfaser-Direkt-Anschluss

34.000 €

30.600 €

3.400 €

6

Eckstaudig

1 Glasfaser-Direkt-Anschluss

78.000 €

70.200 €

7.800 €

7

Prachtslehen

2 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse

175.000 €

157.500 €

17.500 €

8

Fridritter

5 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse

135.000 €

121.500 €

13.500 €

8a

Fridritter - nur die 3 südlichen Adressen

3 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse

86.000 €

77.400 €

8.600 €

9

Rheinfeldshof

15 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse

205.000 €

184.500 €

20.500 €

 

Summe:

296 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse

3.403.000 €

3.062.700 €

340.300 €

 

 

* Der Ortsbereich von Strahlungen ist aktuell über eine sog. Fremdanschaltung an die Vermittlungsstelle in Bad Neustadt a. d. Saale (ONKZ 9771) angebunden. Eigentlich ist Strahlungen jedoch der (Mutter-)Vermittlungsstelle in Münnerstadt (ONKZ 9733) zuzurechnen. Damit in Strahlungen Glasfaser-Hausanschlüsse hergestellt werden können, ist eine Glasfaser-Trasse zwischen Strahlungen und der Vermittlungsstelle in Münnerstadt herzustellen.

 

Sobald durch das Ausbauprojekt ein gemeindlicher Eigenanteil von über 149.609 Euro anfällt, wovon alleine durch die neue Zuführungstrasse immer ausgegangen werden muss, kommt die Härtefallregelung zur Anwendung. Nachfolgend einige dahingehende Berechnungsbeispiele:

 

 

Beispielberechnung für Anwendung der sog. Härtefallregelung (Ausbau aller förderfähigen Anschlüsse):

 

Ausbaukosten (gesamt):                                   3.403.000 Euro

 

Reguläre Fördermittel:                                       1.848.000 Euro (288 x 6.000 Euro + 8 x 15.000)

Fördermittel aus Härtefallregelung:                     1.214.700 Euro (Fiktiver Eigenanteil: 1.555.000 Euro
                                                                                                abz.  30 % der durchschnittl. 
                                                                                                Finanzkraft: 149.609 Euro =
                                                                                                            1.405.391 € x 90 % = 1.264.852 € /  
                                                                                                gekürzt auf 1.214.700 €, damit

10 % Mindesteigenanteil verbleiben)

 

Gesamtfördermittel:                                           3.062.700 Euro (90 % Förderquote)

 

Eigenmittel:                                                           340.300 Euro

 

 

Beispielberechnung für Anwendung der sog. Härtefallregelung (Ausbau gemäß dem Ergebnis der Vorbesprechung vom 11.05.2021 – Gebiete/Anschlüsse 1, 2, 3, 4a, 5a, 6, 7, 8a, 9):

 

Ausbaukosten (gesamt):                                   3.263.000 Euro

 

Reguläre Fördermittel:                                       1.782.000 Euro (282 x 6.000 Euro + 6 x 15.000)

Fördermittel aus Härtefallregelung:                    1.154.700 Euro (Fiktiver Eigenanteil: 1.481.000 Euro
                           abz.  30 % der durchschnittl. 
                                      Finanzkraft: 149.609 Euro =
                           1.331.391 € x 90 % = 1.198.252 € /  
                                      gekürzt auf 1.154.700 €, damit 10 %
                                      Mindesteigenanteil verbleiben)

 

Gesamtfördermittel:                                           2.936.700 Euro (90 % Förderquote)

 

Eigenmittel:                                                           326.300 Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

Beispielberechnung für Anwendung der sog. Härtefallregelung (Nur zusammenhängende Innerortsbereiche – Gebiete/Anschlüsse 1, 2, 9):

 

Ausbaukosten (gesamt):                                   1.985.000 Euro

 

Reguläre Fördermittel:                                       1.119.000 Euro (184 x 6.000 Euro + 1 x 15.000)

Fördermittel aus Härtefallregelung:                       644.752 Euro (Fiktiver Eigenanteil: 866.000 Euro
                           abz.  30 % der durchschnittl. 
                                     Finanzkraft: 149.609 Euro =
                           716.391 € x 90 % = 644.752 € 
                           

Gesamtfördermittel:                                           1.763.752 Euro (88,85 % Förderquote)

 

Eigenmittel:                                                           221.248 Euro

 

 

Die Verfahrensdauer für das Auswahlverfahren beträgt voraussichtlich 4 Monate. Aktuell liegt die von den Telekommunikationsunternehmen angebotene Ausbauzeit bei etwa 4 Jahren. Fördermittel können bei der Regierung von Unterfranken nach Rechnungseingang abgerufen werden, sodass die Gemeine Strahlungen für die staatl. Fördermittel nicht in Vorausleistung gehen muss. Die Eigenanteile fallen gemäß dem Planungs- bzw. Baufortschritt voraussichtlich in folgenden Jahren an:

 

·         2023: 50 %

·         2024: 25 %

·         2025: 25 %

 

Für die weitere technische Begleitung des Förderverfahrens (Auswahlverfahren, Angebotsauswertung, usw.) wird zwingend die Unterstützung durch ein Telekommunikations-Ingenieurbüro benötigt. Die Corwese GmbH, welche auch mit der Verfahrensbegleitung der Stufe 1 beauftragt wurde, bietet diese Leistung zu einem pauschalen Angebotspreis i.H.v. 4.712,40 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer an. Diese Kosten sind nicht förderfähig.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Strahlungen wird darum gebeten, einen Beschluss über die mit Glasfaser-Hausanschlüssen auszubauenden Ortsbereiche und die Beauftragung der Corwese GmbH zu fassen.

 

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Erster Bürgermeister Johannes Hümpfner Herrn Frank Reichert vom Landratsamt Rhön-Grabfeld.

Herr Reichert erklärt dem Gemeinderat, dass der Bandbreitenbedarf aktuell jährlich um 30 mBit’s steigt. Eine Besonderheit bei der Breitbandversorgung der Gemeinde Strahlungen stellt sich wie folgt dar: Die Gemeinde war die ganze Zeit über die Stadt Bad Neustadt als Vermittlungsstelle und dann an die Stadt Münnerstadt angeschlossen. Für den Glasfaseranschluss ist eine Zuleitung nach Münnerstadt dringend notwendig. Eine Zuleitung nach Bad Neustadt bekäme die Gemeinde Strahlungen nicht ausgebaut. Der Fördersatz für diese Maßnahme beträgt 90 %, wobei kein Förderhöchstsatz festgelegt wurde.

Aus diesem Grund hat eine Markterkundung stattgefunden. Insgesamt sind in der Gemeinde Strahlungen 406 Adressen mit Breitbandversorgung vorhanden. 205 hiervon verfügen bereits über mehr als 100 MBit. 193 verfügen jedoch nur zwischen 30 bis 100 MBit und 8 Adressen verfügen sogar unter 30 MBit. 110 dieser Adressen sind nicht förderfähig. Förderfähig sind ledigleich 201 Adressen die über weniger als 100 Mbit verfügen und 95 (überwiegend gewerbliche), die bereits über mehr als 100 MBit verfügen.

Die Glasfaser-Trasse zwischen Strahlungen und Münnerstadt als Vermittlungsstelle beläuft sich auf Kosten in Höhe von 580.000 €. Hiervon muss die Gemeinde einen Eigenanteil in Höhe von 58.000 € tragen.

Herr Reichert stellt die verschiedenen Gebiete zur Anbindung an die Breitbandversorgung vor. Beim Gebiet „Salzweg“ entscheidet sich der Gemeinderat dafür nur eine Adresse anbinden zu lassen. Beim Gebiet „Lehmgrube“ beschließt der Gemeinderat mehrheitlich nur die nördlichste Adresse, den Muschelgrund mit Breitband zu versorgen (6:2 für die Anbindung des Muschelgrundes).

Der Weiler Rheinfeldshof soll komplett mit angeschlossen werden.

 

Im Endergebnis bedeutet diese Breitbandversorgung eine Versorgung von ¾ der Häuser ins Gebäude mit Glasfaser. Die Ausschreibung der Breitbandversorgung beansprucht 4 Monate. Der Ausbau mit Glasfaser wird sich über eine Dauer von 4 Jahren erstrecken.

 

Die Gesamtkosten für diese Maßnahme betragen 3,2 Mio €. Als Eigenanteil für die Gemeinde Strahlungen würden 320.000 € zum Tragen kommen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Strahlungen beschließt, dass folgende Ortsbereiche / Anschlüsse mit Glasfaser-Hausanschlüssen ausgebaut werden sollen:

 

1. Zuführungstrasse zwischen Strahlungen und Münnerstadt
      [zwingend erforderlich wenn in Strahlungen ein FttH-Ausbau erfolgen soll]

2. Kernort Strahlungen ohne Super-Vectoring-Gebiet

3. Kernort Strahlungen - überwiegend gewerblich/beruflich genutzte Anschlüsse im
          Super-Vectoring-Gebiet

4. Salzweg - Nur eine Adresse (Festlegung durch Fa. Steinbach)

5. Lehmgrube - Nur nördlichste Adresse

6. Eckstaudig

7. Prachtslehen

8. Fridritter - Nur die 3 südlichen Adressen

9. Rheinfeldshof

 

Es soll eine Ausschreibung auf Basis des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells erfolgen. Die Corwese GmbH wird zum Angebotspreis i.H.v. 4.712,40 Euro inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer mit der technischen Begleitung des Auswahlverfahrens beauftragt.

 

Der Bürgermeister sowie die Stabsstelle Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld werden dazu ermächtigt, das Verfahren bis einschl. zum Auswahlverfahren fortzuführen. Die letztendliche Entscheidung über die Auswahl eines Netzbetreibers und den Abschluss des Ausbauvertrages bleibt dem Gemeinderat der Gemeinde Strahlungen vorbehalten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8