Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung für die Erneuerung des Balkongeländers an dem Anwesen auf dem Grundstück Fl. Nr. 77, Münnerstädter Str. 8, Gemeinde Strahlungen vorgelegt.

 

Der Austausch des Balkongeländers ist grundsätzlich gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 16 Buchstabe b) der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei möglich, da sich die Fassade im vorliegenden Fall durch den Austausch der Umwehrung nicht wesentlich verändert.

 

Das betreffende Grundstück liegt jedoch im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Strahlungen. Gem. § 12 Abs. 2 der Gestaltungsatzung sind flächige Verkleidungen z.B. von Brüstungen nicht zulässig.

 

Im Rahmen mehrerer Gespräche wurden dem Antragsteller verschiedene Satzungskonforme Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt (siehe Anlage, Vorschlag 1). Schlussendlich hält der Antragsteller an der Ausführung gem. des eingereichten Antrages fest.

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Zustimmung zu einer Abweichung von den Vorgaben der Gestaltungssatzung erforderlich.

 

Es ist festzuhalten, dass der eingereichte Gestaltungswunsch nicht den Vorgaben der Gestaltungssatzung entspricht und deshalb von Seiten der Verwaltung empfohlen wird, auch im Hinblick auf der Schaffung eines Präzedenzfalles bei einer Genehmigung, keine Abweichung zuzulassen.

 

Herr Erster Bürgermeister Johannes Hümpfner erläutert dem Gemeinderat, dass der Balkon größtenteils im Innenhof liegend und von der Straße nicht direkt einsehbar ist. Des Weiteren liegt das Anwesen nicht in direkter Nähe eines öffentlichen Verweilortes, weshalb aus Sicht des Ersten Bürgermeisters eine differenzierte Betrachtung der Gestaltungssatzung notwendig ist. Außerdem handelt sich es um eine hochwertige Ausführung aus Edelstahl.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung für die Erneuerung des Balkongeländers an dem Anwesen auf dem Grundstück Fl. Nr. 77, Münnerstädter Str. 8, Gemeinde Strahlungen entsprechend den vorgelegten Planskizzen ab.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7