Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Wohnhausanbau und Garagenneubau auf dem Grundstück Fl. Nr. 104, Münnerstädter Straße 12 in Strahlungen vorgelegt.

 

Die Bauherren beabsichtigen das bestehende Wohnhaus durch einen Anbau in westliche Richtung zu erweitern. Es ist ein zweigeschossiger Anbau mit Satteldach (Dachneigung 40°) und einer Firsthöhe von 8,25 m geplant. Als Ziegelfarbe für den Wohnhausanbau wurde durch den Planersteller mitgeteilt, dass die Dacheindeckung innerhalb des Farbspektrums gem. § 5 Abs. 1 der Gestaltungssatzung vorgesehen ist. An der südlichen Grundstücksgrenze ist eine Grenzgarage mit Nebenraum mit begrüntem Flachdach geplant. Im Vergleich zum Vorbescheid wurden gestalterische Elemente verändert. Der nun vorgelegte Plan enthält keine Fensterläden, die Gliederung der Fenster wurde geändert, im Dachgeschoss sind Dachliegefenster vorgesehen und im Eingangsbereich ein zusätzliches Fenster in einem liegenden Format.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 104 liegt im Innerortsbereich von Strahlungen und ist somit als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das heißt, das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Erschließung muss gesichert sein. Außerdem befindet sich das Grundstück im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Ortskern Strahlungen“ und im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Strahlungen.

 

Der Gemeinderat erteilte in der Sitzung vom 19.01.2021 sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid. Mit Vorbescheid des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 14.04.2021 Nr. 4.1-6024-20210064 wurde die bauaufsichtliche Genehmigung in Aussicht gestellt.

 

Für das Fenster (liegendes Format) im Eingangsbereich wird die Zustimmung zu einer Abweichung von den Vorgaben der Gestaltungssatzung beantragt. Es ist festzuhalten, dass der eingereichte Gestaltungswunsch nicht den Vorgaben der Gestaltungssatzung entspricht und durch den im Rahmen des Vorbescheides eingereichten Eingabeplanes eine Satzungskonforme Lösung dargestellt wurde. Von Seiten der Verwaltung wird deshalb empfohlen, auch im Hinblick auf die Schaffung eines Präzedenzfalles bei einer Genehmigung, keine Abweichung zuzulassen.

 

Entgegen dem eingereichten Plan wird nach Rücksprache mit dem Planverfasser auf die Reihung der Dachfenster verzichtet (nicht Satzungskonform) und lediglich ein einzelnes Fenster ausgeführt.

 

Die Stellplatzberechnung erfolgt nach die Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) Anlage 1. Die erforderlichen zwei Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Es wurde sogar noch zwei weitere Stellplätze in der Planung berücksichtigt.

 

Die abstandsflächenrechtlichen, sowie brandschutzrechtlichen Belange werden durch die Baugenehmigungsbehörde geprüft.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.

 

Das Grundstück ist erschlossen. Die geplanten Neubauten werden an die bestehende Grundstücksentwässerung angeschlossen. Die Um- und Anbaumaßnahmen ziehen gemäß Eingabeplan keine Veränderungen an der Zufahrt oder an öffentlichen Teilen der gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen (Abwasserbeseitigung/Wasserversorgung) nach sich.

 

Herr Erster Bürgermeister Johannes Hümpfner gibt dem Gemeinderat bekannt, dass das im Eingangsbereich angedachte liegende Fenster von der Münnerstädter Straße nicht einsehbar ist. Weiterhin ist es generell schwierig eine Lichtquelle für das im Innenhof liegende Anwesen zu erhalten. Aus diesem Grund ist bei dem vorliegenden Bauantrag eine differenzierte Betrachtung zur Gestaltungssatzung der Gemeinde Strahlungen notwendig.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Wohnhausanbau und Garagenneubau auf dem Grundstück Fl. Nr. 104, Münnerstädter Straße 12 in Strahlungen.

 

Das sanierungsrechtliche Einvernehmen wird erteilt unter der Maßgabe, dass die im Eingabeplan fehlenden Angaben zu Farben und Materialien insbesondere der Fenster, Türen, Ziegeln, Einfriedung satzungskonform ausgeführt werden.

 

Der erforderlichen Abweichung von der Gestaltungssatzung für das Fenster im Eingangsbereich in einem liegenden Format wird erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7