Sitzung: 10.08.2021 GSN/008/2021
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Wohnhausanbau und Garagenneubau
auf dem Grundstück Fl. Nr. 104, Münnerstädter Straße 12 in Strahlungen
vorgelegt.
Die Bauherren beabsichtigen das bestehende Wohnhaus durch einen Anbau in
westliche Richtung zu erweitern. Es ist ein zweigeschossiger Anbau mit
Satteldach (Dachneigung 40°) und einer Firsthöhe von 8,25 m geplant. Als
Ziegelfarbe für den Wohnhausanbau wurde durch den Planersteller mitgeteilt,
dass die Dacheindeckung innerhalb des Farbspektrums gem. § 5 Abs. 1 der
Gestaltungssatzung vorgesehen ist. An der südlichen Grundstücksgrenze ist eine
Grenzgarage mit Nebenraum mit begrüntem Flachdach geplant. Im Vergleich zum
Vorbescheid wurden gestalterische Elemente verändert. Der nun vorgelegte Plan
enthält keine Fensterläden, die Gliederung der Fenster wurde geändert, im
Dachgeschoss sind Dachliegefenster vorgesehen und im Eingangsbereich ein
zusätzliches Fenster in einem liegenden Format.
Das Grundstück Fl. Nr. 104 liegt im Innerortsbereich von Strahlungen und
ist somit als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das
heißt, das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart
der näheren Umgebung einfügen. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Erschließung muss gesichert sein. Außerdem befindet sich das Grundstück im
förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Ortskern Strahlungen“ und im
Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Strahlungen.
Der Gemeinderat
erteilte in der Sitzung vom 19.01.2021 sein Einvernehmen zum Antrag auf
Vorbescheid. Mit Vorbescheid des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 14.04.2021 Nr.
4.1-6024-20210064 wurde die bauaufsichtliche Genehmigung in Aussicht gestellt.
Für das Fenster (liegendes Format) im Eingangsbereich wird die
Zustimmung zu einer Abweichung von den Vorgaben der Gestaltungssatzung
beantragt. Es ist festzuhalten, dass der eingereichte Gestaltungswunsch nicht
den Vorgaben der Gestaltungssatzung entspricht und durch den im Rahmen des
Vorbescheides eingereichten Eingabeplanes eine Satzungskonforme Lösung
dargestellt wurde. Von Seiten der Verwaltung wird deshalb empfohlen, auch im
Hinblick auf die Schaffung eines Präzedenzfalles bei einer Genehmigung, keine
Abweichung zuzulassen.
Entgegen dem eingereichten Plan wird nach Rücksprache mit dem
Planverfasser auf die Reihung der Dachfenster verzichtet (nicht
Satzungskonform) und lediglich ein einzelnes Fenster ausgeführt.
Die Stellplatzberechnung erfolgt nach die Garagen- und
Stellplatzverordnung (GaStellV) Anlage 1. Die erforderlichen zwei Stellplätze
werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Es wurde sogar noch zwei weitere
Stellplätze in der Planung berücksichtigt.
Die
abstandsflächenrechtlichen, sowie brandschutzrechtlichen Belange werden durch
die Baugenehmigungsbehörde geprüft.
Die angrenzenden
Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.
Das Grundstück ist erschlossen. Die geplanten Neubauten werden an die
bestehende Grundstücksentwässerung angeschlossen. Die Um- und Anbaumaßnahmen
ziehen gemäß Eingabeplan keine Veränderungen an der Zufahrt oder an
öffentlichen Teilen der gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen
(Abwasserbeseitigung/Wasserversorgung) nach sich.
Herr Erster Bürgermeister Johannes Hümpfner gibt dem Gemeinderat
bekannt, dass das im Eingangsbereich angedachte liegende Fenster von der
Münnerstädter Straße nicht einsehbar ist. Weiterhin ist es generell schwierig
eine Lichtquelle für das im Innenhof liegende Anwesen zu erhalten. Aus diesem
Grund ist bei dem vorliegenden Bauantrag eine differenzierte Betrachtung zur
Gestaltungssatzung der Gemeinde Strahlungen notwendig.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum
Wohnhausanbau und Garagenneubau auf dem Grundstück Fl. Nr. 104, Münnerstädter
Straße 12 in Strahlungen.
Das sanierungsrechtliche Einvernehmen wird erteilt unter der Maßgabe,
dass die im Eingabeplan fehlenden Angaben zu Farben und Materialien
insbesondere der Fenster, Türen, Ziegeln, Einfriedung satzungskonform
ausgeführt werden.
Der erforderlichen Abweichung von der Gestaltungssatzung für das Fenster
im Eingangsbereich in einem liegenden Format wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |