Sitzung: 13.09.2021 GSN/009/2021
In der Regel ist
von einer Lichtmastlebensdauer von 40-50 Jahren aufzugehen. Je nach Beschaffenheit
und Zusammensetzung des Bodens und in Abhängigkeit der Stahl- bzw.
Betonqualität kann die Lebensdauer verkürzt oder verlängert werden. Auch äußere
Einflüsse können die Standzeit eines Lichtmastes entscheidend beeinflussen.
Nach Urteil des
OLG Düsseldorf – 18U 105/91 vom 12.12.1991 ist eine Prüfung der Standsicherheit
bei Masten, die älter als 20 Jahre sind, vorzunehmen. Aufgrund der Erfahrungen
von Werkstofffachleuten, Statikern, Anwendern und in Anlehnung an die geltenden
Normen (DIN 4131, DIN 1076) ist die Standsicherheitsprüfung alle 6 Jahre, somit
im Jahre 2022, zu wiederholen.
Hierüber wurde die
Bürgermeisterin bzw. die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden bereits in der
Bürgermeisterausschusssitzung vom 16.07.2021 ausführlich informiert. Die
gemeinschaftliche Wiederholung der Standsicherheitsprüfung durch die Firma Roch
Service GmbH sowie der damit verbundene Preisvorteil, aufgrund der Vielzahl der
Prüfungen, wurde einvernehmlich befürwortet.
2016 wurden in
Strahlungen insgesamt 134 Straßenlampen, die älter als 20 Jahre waren, durch
die Firma Roch Service GmbH aus Lübeck geprüft. Die Kosten hierfür betrugen
5.780,43 € (36,25 € netto/Mast). Die Straßenbeleuchtung in Rheinfeldshof ist
nicht zu prüfen, da diese im Zuge des Wartungsvertrages mit dem Bayernwerk
geprüft werden.
Für die Prüfung im
Jahre 2022 betragen die Kosten voraussichtlich 41,98 € netto/Mast. Es ist von
einer annähernd gleichen Anzahl an Prüfungen wie bereits 2016 auszugehen. Somit
ist für die Standsicherheitsprüfung mit Gesamtkosten in Höhe von brutto 6.694,-
€ zu rechnen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Wiederholungsprüfung der Standsicherheit
der Straßenlampenmasten, die älter sind als 20 Jahre, im Jahre 2022 durchführen
zu lassen.
Die Firma Roch Services GmbH, Lübeck, ist hierzu mit der Durchführung
der Wiederholungsprüfung zu einem Angebotspreis von 41,98 € (netto) je
geprüften Straßenlampenmast zu beauftragen.
Die genaue Anzahl der zu prüfenden Beleuchtungsmasten wird durch den 1.
Bürgermeister festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |