Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines 2-Familienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 427 in der Mönchsbergstraße 20 in Strahlungen vorgelegt.

 

Die Bauherren beabsichtigen ein Zweifamilienwohnhaus zu errichten.

 

Die Stellplätze sowie eine Garage sollen direkt von der Mönchsbergstraße angefahren werden. Eine weitere Garage ist im Kellergeschoss auf dem südlichen Grundstücksteil geplant. Über diese Garage soll eine Terrasse errichtet werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 427 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1976.

 

Die festgesetzte Baugrenze wird im nördlichen Grundstücksbereich mit einer Garage um 2,00 m und im südlichen Grundstücksbereich mit einer weiteren Garage um 4,20 m überschritten.

Im östlichen Grundstücksbereich wird die festgesetzte Baugrenze mit dem Wohngebäude um ca. 0,35 m geringfügig überschritten.

 

Die Traufhöhe ist talseits mit 5,50 m und bergseits mit 3,20 m festgelegt.

Die festgesetzte Traufhöhe wird talseits im südlichen Grundstücksbereich um ca. 1,0 m überschritten.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ hinsichtlich der Nichteinhaltung der festgesetzten Baugrenze und der Traufhöhe erforderlich.

 

Befreiungen hinsichtlich der Überschreitungen der Baugrenzen in dieser Größenordnung, wurden vom Gemeinderat bereits für das Bauvorhaben in der Mönchsbergstraße 17 erteilt.

 

Die Stellplatzberechnung erfolgt nach der Kfz-Stellplatz-Satzung der Gemeinde Strahlungen. Die gemäß Stellplatzsatzung erforderlichen 6 Stellplätze sind in den Planunterlagen nachgewiesen.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Die abstandsflächenrechtlichen Belange werden durch die Baugenehmigungsbehörde geprüft.

 

Erster Bürgermeister Johannes Hümpfner nimmt wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 der Gemeindeordnung nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung gebeten.

 

Soweit Einverständnis mit dem Vorhaben besteht wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 427, Mönchsbergstraße 20 in Strahlungen entsprechend den vorgelegten Eingabeplänen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ für die Nichteinhaltung der festgesetzten Traufhöhe und der Überschreitung der Baugrenzen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

Herr Erster Bürgermeister Johannes Hümpfner nimmt wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil.