Ziel der gemeindlichen Innenentwicklung ist es, Bauinteressierte in und außerhalb der Region in die Ortskerne und die bestehenden Baugebiete zu lenken, Leerständen in den Ortszentren zu begegnen, Flächenverbrauch zu minimieren und ein investitionsfreundliches Klima für Sanierungs- und Baumaßnahmen zu schaffen.

Gleichzeitig liegt es natürlich auch im Interesse der Gemeinde, dass freie Grundstücke in bereits erschlossenen Bereichen bebaut werden, damit die technische Erschließung (Wasser, Kanal, Strom, Gas) ausreichend ausgelastet und effizient genutzt wird. Es geht um Kostenersparnisse für die Kommune, aber auch für die einzelnen Bürger bzw. Anlieger.

Die Gemeinde verfügt bereits über eine fundierte Baulücken- und Leerstandserfassung. Die Anzahl der vorhandenen freien Bauflächen im Siedlungsbestand sowie der Leerstände in Wohngebäuden und alten Hofstellen ist beachtlich. Vor allem Leerstände unterliegen in der Regel nicht nur einem beständigen Wertverlust bezüglich der Gebäudesubstanz, sie beeinträchtigen auch nicht selten das Ortsbild der Gemeinde. Ziel der Gemeinde ist es, mit geeigneten Angeboten und Informationen zur Verringerung der Leerstände beizutragen und interessierte Eigentümer bzw. Bürger zu unterstützen.

Daher wurden in Strahlungen mit Schreiben vom 16.03.2021 den Eigentümern von Leerständen und unbebauten Grundstücken ein Fragebogen hinsichtlich der Grundstücks- und der Gebäudenutzung bzw. über eine evtl. Veräußerungs-, Sanierungs- oder Neubebauungsabsicht übersandt.

 

Nach Ablauf der Rückgabefrist wurden die Fragebögen seitens der Verwaltung ausgewertet. Insgesamt haben von den 35 angeschriebenen Grundstückseigentümern 7 eine Rückantwort an die Gemeinde gegeben (3 Rückmeldungen davon werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht betrachtet). Dies entspricht einer Quote von rd. 20 %.

 

Von den 4 Grundstückseigentümern beabsichtigen

 

·         4 Eigentümer ihr Anwesen/Bauplatz derzeit nicht zu verkaufen,

 

·          0 Eigentümer interessieren sich für eine für sie kostenfreie Architektenberatung und

 

·          0 Eigentümer sind an die Gemeinde bzw. an Privat verkaufsbereit

 

Der Gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis.


Beschluss: