Sitzung: 13.09.2021 GSN/009/2021
Der Gemeinderat Strahlungen hat in der Sitzung am 17.08.2020 die Aufstellung
des Bebauungsplans „Solarpark Hoheroth beschlossen, um die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung eines ca. 3.6 ha großen Solarparks zwischen
Strahlungen und der Autobahn A71 zu schaffen. Der Aufstellungsbeschluss wurde
am 21.10.2020 ortsüblich bekannt gemacht.
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Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 1 BauGB mit
öffentlicher Darlegung und Anhörung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes in der
Fassung vom 17.03.2021 hat in der Zeit vom 01.04.2021 bis 03.05.2021 stattgefunden.
In dieser Zeit gingen bei der Gemeinde Strahlungen keine Stellungnahmen ein.
Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß §4 Abs. 1 BauGB mit
öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf des Bebauungsplanes in
der Fassung vom 17.03.2021 hat in der Zeit vom 01.04.2019 bis zum 03.05.2021
stattgefunden.
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Der Gemeinderat Strahlungen hat in seiner Sitzung vom 01.06.2021 den
überarbeiteten Planentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht
gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen
durchzuführen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig erneut die Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 2 BauGB mit öffentlicher
Auslegung und
Anhörung zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 09.06.2021
hat in der Zeit
vom 14.06.2021bis 21.07.2021stattgefunden.
In dieser Zeit gingen bei der Gemeinde Strahlungen keine Stellungnahmen
ein.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gemäß §4 Abs. 2
BauGB für den Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 09.06.2021
hat in der Zeit
vom 14.06.2021 bis 21.07.2021 stattgefunden.
In dieser Zeit gingen bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt 14
Stellungnahmen ein,
eine ging verspätet ein. 18 der angeschriebenen 33 Träger öffentlicher
Belange haben keine
Stellungnahme abgegeben.
Ein Träger öffentlicher Belange hat Einwände gegen die Planung.
10 Träger öffentlicher Belange haben keine Einwände erhoben bzw. ihr
Einverständnis
geäußert oder sehen ihre Belange als nicht betroffen.
1 Träger öffentlicher Belange hat Hinweise geäußert, 6 Träger
öffentlicher Belange haben ihre
Hinweise aus der ersten Stellungnahme wiederholt bzw. auf diese
verwiesen.
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Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben in
ihrer Stellungnahme keine Einwände oder Hinweis vorgetragen, bzw. haben
mitgeteilt, dass ihre Belange nicht berührt werden:
1. Deutsche Telekom Technik
GmbH
2. Landratsamt
Rhön-Grabfeld / Wasserrecht
3. PLEdoc GmbH
4. Regierung von
Oberfranken / Bergamt Nordbayern
5. Regierung von
Unterfranken
6. Stadt Münnerstadt
7. Gemeinde Burglauer
8. Gemeinde Rödelmaier
9. Gemeinde Salz
10. Wasserwirtschaftsamt Bad
Kissingen
11. Regionaler
Planungsverband Main-Rhön
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Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine
Stellungnahme abgegeben:
1. Amt für Digitalisierung,
Breitband und Vermessung (3)
2. Bayerischer
Bauernverband (5)
3. Bayerisches Landesamt
für Denkmalpflege (6)
4. Bayerische Rhöngas GmbH
(7)
5. Landratsamt
Rhön-Grabfeld / Baurechtsreferat (11)
6. Landratsamt
Rhön-Grabfeld / Kreisplanungsstelle (12)
7. Landratsamt
Rhön-Grabfeld / Untere Naturschutzbehörde (14)
8. Landratsamt
Rhön-Grabfeld / Technischer Immissionsschutz (15)
9. Landratsamt
Rhön-Grabfeld / Keisstraßenbauverwaltung (16)
10. Landratsamt Rhön-Grabfeld
/ Staatliches Abfall- und Bodenrecht (17)
11. Landratsamt Rhön-Grabfeld
/ Gesundheitsamt (19)
12. Transnet BW (SuedLink)
(26)
13. Verwaltungsgemeinschaft
Bad Neustadt / Gemeinde Burglauer (28
14. Verwaltungsgemeinschaft
Bad Neustadt / Gemeinde Rödelmaier (29)
15. Verwaltungsgemeinschaft
Bad Neustadt / Gemeinde Salz (30)
16. VG Bad Neustadt /
Sachgebiet II/3 (31)
17. VG Bad Neustadt /
Sachgebiet I/4
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Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine
Stellungnahme abgegeben und darin Bedenken, Anregungen oder Hinweise vorgebracht:
1. Abwasserverband
Saale-Lauer
2. Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
3. Amt für Ländliche
Entwicklung Unterfranken
4. Bayernwerk Netz GmbH
5. Die Autobahn GmbH des
Bundes
6. Landratsamt Rhön-Grabfeld
/ Kreisbrandrat
7. Regierung von Mittelfranken
/ Luftamt Nordbayern
8. Überlandwerk Rhön GmbH
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BEHANDLUNG DER
STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE
Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat
sachgerecht zu beurteilen sind und bei der Würdigung eine objektive Abwägung
der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.
1.
Stellungnahme
ABWASSERVERBAND SAALE-LAUER vom 23.06.2021
Der Abwasserverband Saale-Lauer hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den
Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Zusammenfassung Stellungnahme:
Der Abwasserverband wiederholt seine Stellungnahme vom 31.03.2021
wortgleich. Neue Hinweise oder Einwendungen werden nicht vorgetragen.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die Hinweise werden wiederum zur Kenntnis genommen. Die Rücksichtnahme
auf die Abwasserleitungen beim Bau der Einspeiseleitung im Ortsbereich ist
obligatorisch.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
2.
Stellungnahme AMT
FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN vom 12.07.2021
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich mit o. g.
Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Zusammenfassung Stellungnahme:
Die vorgelegte Planung wird abgelehnt. Die Stellungnahme des Amts für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist mit der Stellungnahme vom 30.03.2021
inhaltlich identisch.
Begründung:
1.
Bei der Fläche handelt es sich um mittleres
Ackerland mit einer Bodengüte von EMZ 4244
2.
Die Agrarstuktur (gerade durchgeführte
Flurneuordnung) wird durch die Verkürzung der Schlaglänge und L-Form der
Restfläche negativ beeinflusst.
3.
Die Eingriffsregelung ist mit Faktor 0,34 überhöht.
Rechtsgrundlage bildet das Bayerische Landesentwicklungsprogramm (LEP
Nr. 5.4.1). Praxisleitfaden für die ökologische Gestaltung von
Photovoltaik-Freiflächenanlagen der LfU (Nr. 2.4.2)
Der Gemeinderat erlässt
hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Wie bereits im Abwägungsbeschluss vom 01.06.2021 dargelegt, schließt
sich die Gemeinde weiterhin der Sicht der höheren Landesplanungsbehörde und des
regionalen Planungsverbands Main-Rhön (s.u.) an. Danach trägt der Bebauungsplan
den Festlegungen 6.2.1 des LEP (Erschließung erneuerbarer Energien) Rechnung,
was in Abwägung mit den vorgebrachten Begründungen unter 1. und 2. für die
Ablehnung der Planung durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
als höheres anzustrebendes Ziel angesehen wird. Die Lage zwischen zwei
Waldflächen und in Nachbarschaft zu anderen Infrastrukturflächen sprechen aus
Sicht der Gemeinde dafür, dass der gewählte Standort innerhalb der Gemarkung
der Gemeinde besonders geeignet ist, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu
erschließen. Der unter 3. aufgeführte Kompensationsfaktor der Eingriffsregelung
beträgt nicht 0,34 sondern 0,2. Siehe hierzu Punkt 3.1 der Begründung zum
Grünordnungsplan.
Die Gemeinde Strahlungen hält daher weiterhin an der Planung fest.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
3.
Stellungnahme AMT
FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG UNTERFRANKEN vom 17.06.2021
Das Amt für Ländliche Entwicklung hat sich mit o. g. Stellungnahme zu
den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Zusammenfassung Stellungnahme:
Keine Bedenken. Die Stellungnahme des Amts für Ländliche Entwicklung ist
inhaltlich identisch mit der Stellungnahme vom 20.04.2021
Hinweise:
Das Plangebiet liegt in der Flurneuordnung Strahlungen 3. Die vorläufige
Besitzeinweisung wurde zum 15.09.2010 erlassen und im Jahr 2013 der
Flurbereinigungsplan bekannt gegeben. Bis zur (vorzeitigen) Ausführungsanordnung
durch das Amt für Ländliche Entwicklung Ufr. besteht keine Rechtskraft für das
Abfindungsflurstück 6985.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die Hinweise werden wiederum zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
4.
Stellungnahme
BAYERNWERK NETZ GMBH vom 14.07.2021
Die Bayernwerk Netz GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den
Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Keine Einwände. Sie Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH ist
wortgleich mit der Stellungnahme vom 29.04.2021
Hinweise:
Für eine eventuelle Stromeinspeisung muss eine
Netzverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden. Die Zustimmung zum Bebauungsplan
ersetzt nicht die Einspeisezusage.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Hinweis wird wiederum zur Kenntnis genommen
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
5.
Stellungnahme DIE
AUTOBAHN GMBH DES BUNDES vom 15.06.2021
Die Autobahn GmbH des Bundes hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten
der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Die Autobahn Nordbayern verweist auf ihre Stellungnahme vom 26.03.2021.
Die dort genannten Auflagen und Bedingungen werden aufrechterhalten.
Es gibt keine Einwände, wenn folgende Bedingungen berücksichtigt werden:
1.
Von der geplanten Maßnahme dürfen keine Emissionen
ausgehen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der BAB A71
beeinträchtigen können.
2.
Gegenüber dem Straßenbaulastträger können keine
Ansprüche aus Lärm oder sonstigen Emissionen geltend gemacht werden.
Information zur Abwägung:
Die Blendwirkung wird soweit technisch möglich minimiert (s. Begründung
8.1.). Die eingesetzten Module besitzen eine Antireflexionsbeschichtung. Des
Weiteren ist die Autobahn von der geplanten Fläche nicht einsehbar und eine
Blendung dadurch ebenfalls ausgeschlossen.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Hinweis wird wiederum zur Kenntnis genommen. Es ist aufgrund des
unter 8.1. der Begründung vorgetragenen Sachverhaltes zur Blendwirkung der
Module davon auszugehen, dass den vorgetragenen Auflagen der Autobahn
Nordbayern GmbH entsprochen wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
6. Stellungnahme LANDRATSAMT
RHÖN-GRABFELD / KREISBRANDRAT vom 15.06.2021
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat hat sich mit o. g.
Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Es bestehen keine Einwände, wenn die Hinweise der Stellungnahme vom
30.03.2021 Beachtung finden
Hinweise:
Die Zufahrten müssen für geeignete Feuerwehrfahrzeuge (10t Achslast,
2,50m Breite, 3,5m Höhe, 10 m Länge) ausgebaut sein. Am Zufahrtstor ist die
Erreichbarkeit eines Verantwortlichen anzubringen, diese ist auch der örtlichen
Feuerwehr bekannt zu geben. Das zuständige Energieversorgungsunternehmen ist
bei der Brandschutzdienststelle zu hinterlegen. Es wird empfohlen,
DC-Trennschalter zu installieren, Gleichspannungsleitungen zu kennzeichnen,
Feuerlöscher vorzuhalten und die Feuerwehr einzuweisen.
Information zur Abwägung:
Das Planungsgebiet liegt an einem öffentlichen befestigten Weg und hat
keine eigene Verkehrsfläche.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die Hinweise der Stellungnahme vom 30.03.2021 wurden beachtet und in den
Planunterlagen wie folgt eingearbeitet.
Die Ausschilderung am Zufahrtstor und die Information an Feuerwehr und
Brandschutzdienststelle werden in die Begründung aufgenommen. Die Empfehlungen
werden dem Betreiber der Anlage mitgeteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
7. Stellungnahme REGIERUNG VON
MITTELFRANKEN / LUFTAMT NORDBAYERN vom 15.06.2021
Die Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern hat sich mit o. g.
Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Das Luftamt Nordbayern verwiest auf die Stellungnahme vom 25.03.2021.
Da das Plangebiet unterhalb der Platzrunde für Motorflugbetrieb am
Flugplatz Bad Neustadt/Saale-Grasberg liegt, wird unter der Voraussetzung kein
Einwand erhoben, dass keine Blendwirkung für Luftfahrer entsteht.
Information zur Abwägung:
Die Blendwirkung wird soweit technisch möglich minimiert. Die Module
sind in Gegenrichtung (Süden) gerichtet (s. Begründung 8.1.). Außerdem besitzen
die eingesetzten Module eine Antireflexionsbeschichtung.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Hinweis wird wiederum zur Kenntnis genommen. Es ist aufgrund des
unter 8.1. der Begründung vorgetragenen Sachverhaltes zur Blendwirkung der
Module davon auszugehen, dass den vorgetragenen Auflagen des Luftamt Nordbayern
dadurch entsprochen wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
8. Stellungnahme ÜBERLANDWERK RHÖN GMBH
vom 18.06.2021
Die Überlandwerk Rhön GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den
Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Die Fläche ist noch nicht an das öffentliche Versorgungsnetz des
Unternehmens angeschlossen.
Hinweis:
Für den elektrischen Anschluss der Freiflächenphotovoltaikanlage wird
eine Transformatorenstation benötigt, für die eine Fläche von 6,00 x 5,00 m zu
berücksichtigen ist.
Information zur Abwägung:
Der Hinweis ist bereits in den Planunterlagen berücksichtigt
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf zur Aufstellung des
Bebauungsplans „Solarpark-Hoheroth“ in der Fassung vom 30.08.2021 aufgrund der
§§ 9 u. 10 des Baugesetzbuchs (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung
(BayBO) i. V. m Art. 21 ff Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der
jeweils geltenden Fassung wie folgt als
Satzung
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Solarpark Hoheroth“
ergibt sich aus dessen zeichnerischen Teil vom 30.08.2021
§ 2 Bestandteile der Satzung
Der Bebauungsplan „Solarpark-Hoheroth“ besteht aus dem Lageplan, den
textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Grünordnungsplan,
artenschutzrechtlicher Prüfung und Umweltbericht vom 30.08.2021.
§ 3 Inkrafttreten
Der Bebauungsplan Solarpark-Hoheroth“ tritt mit der ortsüblichen
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.
Die Begründung des Bebauungsplanes „Solarpark Hoheroth“, in der Fassung
vom 30.08.2021, wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss nach Genehmigung
des Flächennutzungsplans durch das Landratsamt Rhön-Grabfeld öffentlich bekannt
zu machen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in
Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |