Der Gemeinderat Strahlungen hat in der Sitzung am 17.08.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Hoheroth beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines ca. 3.6 ha großen Solarparks zwischen Strahlungen und der Autobahn A71 zu schaffen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 21.10.2020 ortsüblich bekannt gemacht.

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Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 17.03.2021 hat in der Zeit vom 01.04.2021 bis 03.05.2021 stattgefunden. In dieser Zeit gingen bei der Gemeinde Strahlungen keine Stellungnahmen ein.

 

Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß §4 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 17.03.2021 hat in der Zeit vom 01.04.2019 bis zum 03.05.2021 stattgefunden.

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Der Gemeinderat Strahlungen hat in seiner Sitzung vom 01.06.2021 den überarbeiteten Planentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 2 BauGB mit öffentlicher Auslegung und

Anhörung zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 09.06.2021 hat in der Zeit

vom 14.06.2021bis 21.07.2021stattgefunden.

In dieser Zeit gingen bei der Gemeinde Strahlungen keine Stellungnahmen ein.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2

BauGB für den Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 09.06.2021 hat in der Zeit

vom 14.06.2021 bis 21.07.2021 stattgefunden.

In dieser Zeit gingen bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt 14 Stellungnahmen ein,

eine ging verspätet ein. 18 der angeschriebenen 33 Träger öffentlicher Belange haben keine

Stellungnahme abgegeben.

Ein Träger öffentlicher Belange hat Einwände gegen die Planung.

10 Träger öffentlicher Belange haben keine Einwände erhoben bzw. ihr Einverständnis

geäußert oder sehen ihre Belange als nicht betroffen.

1 Träger öffentlicher Belange hat Hinweise geäußert, 6 Träger öffentlicher Belange haben ihre

Hinweise aus der ersten Stellungnahme wiederholt bzw. auf diese verwiesen.

 

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Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben in ihrer Stellungnahme keine Einwände oder Hinweis vorgetragen, bzw. haben mitgeteilt, dass ihre Belange nicht berührt werden:

 

1.         Deutsche Telekom Technik GmbH

2.         Landratsamt Rhön-Grabfeld / Wasserrecht

3.         PLEdoc GmbH

4.         Regierung von Oberfranken / Bergamt Nordbayern

5.         Regierung von Unterfranken

6.         Stadt Münnerstadt

7.         Gemeinde Burglauer

8.         Gemeinde Rödelmaier

9.         Gemeinde Salz

10.       Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

11.       Regionaler Planungsverband Main-Rhön

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Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

 

1.         Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (3)

2.         Bayerischer Bauernverband (5)

3.         Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (6)

4.         Bayerische Rhöngas GmbH (7)

5.         Landratsamt Rhön-Grabfeld / Baurechtsreferat (11)

6.         Landratsamt Rhön-Grabfeld / Kreisplanungsstelle (12)

7.         Landratsamt Rhön-Grabfeld / Untere Naturschutzbehörde (14)

8.         Landratsamt Rhön-Grabfeld / Technischer Immissionsschutz (15)

9.         Landratsamt Rhön-Grabfeld / Keisstraßenbauverwaltung (16)

10.       Landratsamt Rhön-Grabfeld / Staatliches Abfall- und Bodenrecht (17)

11.       Landratsamt Rhön-Grabfeld / Gesundheitsamt (19)

12.       Transnet BW (SuedLink) (26)

13.       Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt / Gemeinde Burglauer (28

14.       Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt / Gemeinde Rödelmaier (29)

15.       Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt / Gemeinde Salz (30)

16.       VG Bad Neustadt / Sachgebiet II/3 (31)

17.       VG Bad Neustadt / Sachgebiet I/4

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Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben und darin Bedenken, Anregungen oder Hinweise vorgebracht:

 

1.         Abwasserverband Saale-Lauer

2.         Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

3.         Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

4.         Bayernwerk Netz GmbH

5.         Die Autobahn GmbH des Bundes

6.         Landratsamt Rhön-Grabfeld / Kreisbrandrat

7.         Regierung von Mittelfranken / Luftamt Nordbayern

8.         Überlandwerk Rhön GmbH

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BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE

 

Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat sachgerecht zu beurteilen sind und bei der Würdigung eine objektive Abwägung der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.

 

 

 

1.    Stellungnahme ABWASSERVERBAND SAALE-LAUER vom 23.06.2021

 

Der Abwasserverband Saale-Lauer hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

 

Der Abwasserverband wiederholt seine Stellungnahme vom 31.03.2021 wortgleich. Neue Hinweise oder Einwendungen werden nicht vorgetragen.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Hinweise werden wiederum zur Kenntnis genommen. Die Rücksichtnahme auf die Abwasserleitungen beim Bau der Einspeiseleitung im Ortsbereich ist obligatorisch.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:              7                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:          0                      Anwesend:                7

 

 

 

 

 

2.    Stellungnahme AMT FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN vom 12.07.2021

 

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Die vorgelegte Planung wird abgelehnt. Die Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist mit der Stellungnahme vom 30.03.2021 inhaltlich identisch.

 

Begründung:

1.    Bei der Fläche handelt es sich um mittleres Ackerland mit einer Bodengüte von EMZ 4244

2.    Die Agrarstuktur (gerade durchgeführte Flurneuordnung) wird durch die Verkürzung der Schlaglänge und L-Form der Restfläche negativ beeinflusst.

3.    Die Eingriffsregelung ist mit Faktor 0,34 überhöht.

 

Rechtsgrundlage bildet das Bayerische Landesentwicklungsprogramm (LEP Nr. 5.4.1). Praxisleitfaden für die ökologische Gestaltung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen der LfU (Nr. 2.4.2)

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Wie bereits im Abwägungsbeschluss vom 01.06.2021 dargelegt, schließt sich die Gemeinde weiterhin der Sicht der höheren Landesplanungsbehörde und des regionalen Planungsverbands Main-Rhön (s.u.) an. Danach trägt der Bebauungsplan den Festlegungen 6.2.1 des LEP (Erschließung erneuerbarer Energien) Rechnung, was in Abwägung mit den vorgebrachten Begründungen unter 1. und 2. für die Ablehnung der Planung durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als höheres anzustrebendes Ziel angesehen wird. Die Lage zwischen zwei Waldflächen und in Nachbarschaft zu anderen Infrastrukturflächen sprechen aus Sicht der Gemeinde dafür, dass der gewählte Standort innerhalb der Gemarkung der Gemeinde besonders geeignet ist, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erschließen. Der unter 3. aufgeführte Kompensationsfaktor der Eingriffsregelung beträgt nicht 0,34 sondern 0,2. Siehe hierzu Punkt 3.1 der Begründung zum Grünordnungsplan.

Die Gemeinde Strahlungen hält daher weiterhin an der Planung fest.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:              7                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:          0                      Anwesend:                7

 

 

 

 

 

 

3.    Stellungnahme AMT FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG UNTERFRANKEN vom 17.06.2021

 

Das Amt für Ländliche Entwicklung hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

 

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Keine Bedenken. Die Stellungnahme des Amts für Ländliche Entwicklung ist inhaltlich identisch mit der Stellungnahme vom 20.04.2021

 

Hinweise:

Das Plangebiet liegt in der Flurneuordnung Strahlungen 3. Die vorläufige Besitzeinweisung wurde zum 15.09.2010 erlassen und im Jahr 2013 der Flurbereinigungsplan bekannt gegeben. Bis zur (vorzeitigen) Ausführungsanordnung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Ufr. besteht keine Rechtskraft für das Abfindungsflurstück 6985.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Hinweise werden wiederum zur Kenntnis genommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:              7                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:          0                      Anwesend:                7

 

 

 

 

 

 

4.    Stellungnahme BAYERNWERK NETZ GMBH vom 14.07.2021

 

Die Bayernwerk Netz GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Keine Einwände. Sie Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH ist wortgleich mit der Stellungnahme vom 29.04.2021

 

Hinweise:

Für eine eventuelle Stromeinspeisung muss eine Netzverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden. Die Zustimmung zum Bebauungsplan ersetzt nicht die Einspeisezusage.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Hinweis wird wiederum zur Kenntnis genommen

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:              7                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:          0                      Anwesend:                7

 

 

 

 

 

 

5.    Stellungnahme DIE AUTOBAHN GMBH DES BUNDES vom 15.06.2021

 

Die Autobahn GmbH des Bundes hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Die Autobahn Nordbayern verweist auf ihre Stellungnahme vom 26.03.2021. Die dort genannten Auflagen und Bedingungen werden aufrechterhalten.

 

Es gibt keine Einwände, wenn folgende Bedingungen berücksichtigt werden:

 

1.    Von der geplanten Maßnahme dürfen keine Emissionen ausgehen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der BAB A71 beeinträchtigen können.

2.    Gegenüber dem Straßenbaulastträger können keine Ansprüche aus Lärm oder sonstigen Emissionen geltend gemacht werden.

 

Information zur Abwägung:

Die Blendwirkung wird soweit technisch möglich minimiert (s. Begründung 8.1.). Die eingesetzten Module besitzen eine Antireflexionsbeschichtung. Des Weiteren ist die Autobahn von der geplanten Fläche nicht einsehbar und eine Blendung dadurch ebenfalls ausgeschlossen.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Hinweis wird wiederum zur Kenntnis genommen. Es ist aufgrund des unter 8.1. der Begründung vorgetragenen Sachverhaltes zur Blendwirkung der Module davon auszugehen, dass den vorgetragenen Auflagen der Autobahn Nordbayern GmbH entsprochen wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:              7                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:          0                      Anwesend:                7

 

 

 

6.         Stellungnahme LANDRATSAMT RHÖN-GRABFELD / KREISBRANDRAT vom        15.06.2021

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Es bestehen keine Einwände, wenn die Hinweise der Stellungnahme vom 30.03.2021 Beachtung finden

 

Hinweise:

Die Zufahrten müssen für geeignete Feuerwehrfahrzeuge (10t Achslast, 2,50m Breite, 3,5m Höhe, 10 m Länge) ausgebaut sein. Am Zufahrtstor ist die Erreichbarkeit eines Verantwortlichen anzubringen, diese ist auch der örtlichen Feuerwehr bekannt zu geben. Das zuständige Energieversorgungsunternehmen ist bei der Brandschutzdienststelle zu hinterlegen. Es wird empfohlen, DC-Trennschalter zu installieren, Gleichspannungsleitungen zu kennzeichnen, Feuerlöscher vorzuhalten und die Feuerwehr einzuweisen.

 

Information zur Abwägung:

Das Planungsgebiet liegt an einem öffentlichen befestigten Weg und hat keine eigene Verkehrsfläche.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Hinweise der Stellungnahme vom 30.03.2021 wurden beachtet und in den Planunterlagen wie folgt eingearbeitet.

 

Die Ausschilderung am Zufahrtstor und die Information an Feuerwehr und Brandschutzdienststelle werden in die Begründung aufgenommen. Die Empfehlungen werden dem Betreiber der Anlage mitgeteilt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:              7                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:          0                      Anwesend:                7

 

 

 

 

7.         Stellungnahme REGIERUNG VON MITTELFRANKEN / LUFTAMT NORDBAYERN vom 15.06.2021

 

Die Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Das Luftamt Nordbayern verwiest auf die Stellungnahme vom 25.03.2021.

 

Da das Plangebiet unterhalb der Platzrunde für Motorflugbetrieb am Flugplatz Bad Neustadt/Saale-Grasberg liegt, wird unter der Voraussetzung kein Einwand erhoben, dass keine Blendwirkung für Luftfahrer entsteht.

 

Information zur Abwägung:

Die Blendwirkung wird soweit technisch möglich minimiert. Die Module sind in Gegenrichtung (Süden) gerichtet (s. Begründung 8.1.). Außerdem besitzen die eingesetzten Module eine Antireflexionsbeschichtung.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Hinweis wird wiederum zur Kenntnis genommen. Es ist aufgrund des unter 8.1. der Begründung vorgetragenen Sachverhaltes zur Blendwirkung der Module davon auszugehen, dass den vorgetragenen Auflagen des Luftamt Nordbayern dadurch entsprochen wird.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:              7                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:          0                      Anwesend:                7

 

 

 

 

 

 

8.         Stellungnahme ÜBERLANDWERK RHÖN GMBH vom 18.06.2021

 

Die Überlandwerk Rhön GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Die Fläche ist noch nicht an das öffentliche Versorgungsnetz des Unternehmens angeschlossen.

 

Hinweis:

Für den elektrischen Anschluss der Freiflächenphotovoltaikanlage wird eine Transformatorenstation benötigt, für die eine Fläche von 6,00 x 5,00 m zu berücksichtigen ist.

 

Information zur Abwägung:

Der Hinweis ist bereits in den Planunterlagen berücksichtigt

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:              7                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:          0                      Anwesend:                7

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark-Hoheroth“ in der Fassung vom 30.08.2021 aufgrund der §§ 9 u. 10 des Baugesetzbuchs (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. V. m Art. 21 ff Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung wie folgt als

 

 

Satzung

 

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Solarpark Hoheroth“ ergibt sich aus dessen zeichnerischen Teil vom 30.08.2021

 

§ 2 Bestandteile der Satzung

 

Der Bebauungsplan „Solarpark-Hoheroth“ besteht aus dem Lageplan, den textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Grünordnungsplan, artenschutzrechtlicher Prüfung und Umweltbericht vom 30.08.2021.

 

§ 3 Inkrafttreten

 

Der Bebauungsplan Solarpark-Hoheroth“ tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

 

 

Die Begründung des Bebauungsplanes „Solarpark Hoheroth“, in der Fassung vom 30.08.2021, wird gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss nach Genehmigung des Flächennutzungsplans durch das Landratsamt Rhön-Grabfeld öffentlich bekannt zu machen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7